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Autor Thema: Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie  (Gelesen 6283 mal)
Robin Hood
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« Antworten #390 am: 15. Juli 2010, 18:44:29 »

Hallo ich habe noch etwas interessantes in der Hessischen NFG gefunden(die ja Micha hat und somit für Ihn gültig ist), das hier vielleicht gut rein passt.



Hinweise zur NFG nach §21 HDSchG

2.) Die Denkmalfachbehörde des Landesamt für Denkmalpflege Hessen, ist berechtigt, von Ihnen endeckte Funde zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeituing vorübergehend in Besitz zu nehmen, §20 Abs. 4 i.V. mit §21, Satz 2 HDSchG.



Ich finde diesen Satz sehr interessant, steht doch hier das die Behörde die Funde nur vorübergehend in Besitz nehmen darf, das heißt im umkehrschluß, das ansonnsten die Funde dem Finder gehören. Eindeutig wie ich finde-also sollte sich das LDA auch daran halten.
Hier steht auch das sie die Funde bergen, also zählen auch und gerade Funde, die noch in situ sind. Für mich gibt es hier keinen Platz für irgendwelche anderen auslegungen, aber ich bin nicht der Richter Unschuldig

LG

Robin



Ich denke das klärt doch einiges oder?

LG

Robin

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« Antworten #391 am: 16. Juli 2010, 11:26:29 »

Ich sehe das auch so, Jeder fängt bei null an und das notwendige Wissen kommt mit der Zeit.
Die einen erlangen es durch allgemeines Studium mit abschließender Fachrichtung. Die anderen
durch das lesen vielerlei Literatur, vielseitige orientierte Richtungen und letztlich der
praktischen Erfahrung sowie der Teilnahme an Grabungen/Exkursionen etc.. Das Wissen das über
die Zeit durch Eigeninteresse angeeignet werden kann ist mit einem Studium zu vergleichen.
Viele Forschungsergebnisse gründen auf private Initiative und private Sammlungen.
Ich finde das gibt sehr gut wieder wie einzelne an das Thema ran kommen.
(Deckt sich mit meinen Erfahrungen, wenn die noch nicht all zu weit gediehen sind. Durfte bis jetzt bei zwei Ausgrabungen dabei sein)
Habe den Thread jetzt von vorne bis hinten durchgelesen, gut vieles dabei was nicht lesenswert war, aber das gibt es in jedem Forum.
Bin aber neugierig wie das ganze ausgeht. Das Ämter nicht unfehlbar sind, das hat man vor einige Jahren bei Euskirchen gesehen wo ein römischer Steinsarg über ein Wochenende unbeaufsichtigt stehen gelassen wurde ist, und dann überrascht ist, das Leute mit weniger Hemmungen als allg. erwartet den aus plündern.

Viele Grüße von ein interessierter Leihe aus Südhessen.
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« Antworten #392 am: 17. Juli 2010, 12:22:52 »

Hallo Walter,

vielen Dank für Info. Es wäre super wenn ihr uns auf dem Laufernden halten könntet. 

Moin,

der Termin beim Landgericht ist auf den 10.11.2010 festgelegt worden.

Viele Grüße

Walter

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Robin Hood
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« Antworten #393 am: 17. Juli 2010, 12:39:11 »

Moin,

der Termin beim Landgericht ist auf den 10.11.2010 festgelegt worden.

Viele Grüße

Walter



Puh, lange Zeit zu Streiten und zum Plündern NoGo grrrrr

LG

Robin
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« Antworten #394 am: 17. Juli 2010, 22:55:20 »

Ja, vielleicht schlecht für das Feld. Sollte es zur zweiten Instanz kommen vergeht noch ein Jahr.
schönen Gruß
Micha
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Belenos
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« Antworten #395 am: 24. Juli 2010, 21:32:49 »

Moin,

kein Witz, die Ladung zum Gerichtstermin konnte dem Landesamt nicht zugestellt werden, weil die Postzustellurkunde mit der Bemerkung zurück kam, Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht wohnhaft.  NoGo

Erinnert mich an eine Meldung in der Tagesschau, Friedrichs war das glaube ich und er berichtete, dass die Bundespost damals noch ein Schreiben an das Fernmeldeamt mit der Bemerkung zurück sandte - Empfänger unbekannt verzogen. Friedrichs forderte damals die Zuschauer dazu auf, es der ARD mitzuteilen, wenn bei jemanden in der Nähe ein Fernmeldeamt zugezogen sei  narr narr narr

Die Ladung wird jetzt der Staatskanzlei oder dem Ministerium zugestellt.

Viele Grüße

Walter

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« Antworten #396 am: 24. Juli 2010, 21:49:37 »

Walter, kannst Du Dich erinnern was ich vor vielen Jahren schrieb als ihr die erste Klage losgetreten habt?

Wenn Du auf der Strasse eine schöne Frau siehst wird es Dir und nimmer gelingen ihre Zuneigung auf dem Gerichtsweg einzuklagen. Selbst wenn Du eine juristischen Dreh findest und sie Dich heiraten muß- Lieben wird sie Dich nie und sie wird immer einen Dreh finden Dich zu ärgern.

In diesem Sinne viel Spaß...
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Viele Grüße

Jens Diefenbach
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« Antworten #397 am: 24. Juli 2010, 22:58:31 »

Naja wer einfach klein bei gibt dem Behördenwilkür darf sich dann nicht wundern wenn es irgendwann nicht tragbare Auswüchse gibt.
Die Einstellung nennt man eher "Weg des geringsten Wiederstands". Ich frage mich nur wieso sollen die Bürger immer nachgeben? Behörden sind keine unfehlbaren Götter.  mhh grübel  Frieden?
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« Antworten #398 am: 26. Juli 2010, 05:52:53 »

Walter, kannst Du Dich erinnern was ich vor vielen Jahren schrieb als ihr die erste Klage losgetreten habt?

Wenn Du auf der Strasse eine schöne Frau siehst wird es Dir und nimmer gelingen ihre Zuneigung auf dem Gerichtsweg einzuklagen. Selbst wenn Du eine juristischen Dreh findest und sie Dich heiraten muß- Lieben wird sie Dich nie und sie wird immer einen Dreh finden Dich zu ärgern.

In diesem Sinne viel Spaß...

Moin Jens,

das ist ja auch völlig richtig, trotzdem benötige ich nun mal eine NFG, wenn ich meine Altstraßenforschung durchführen will.

Es ist übrigens völlig ausreichend, wenn die Behörde das tut, was ihr das Gesetz vorschreibt, dafür werden die bezahlt und dafür haben die ihren Diensteid geleistet - mögen müssen sie mich nicht.

In diesem Fall wäre ihre gesetzlich vorgegebene Handlungsweise, dass sie den hälftigen Anteil an den Funden als Entdeckeranteil anerkennen.

Viele Grüße

Walter
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« Antworten #399 am: 26. Juli 2010, 08:10:27 »

Ich weiß, ich weiß Walter,
es ist völlig daneben, aber ich kann es mir nicht verkneifen.
"Wie sieht es bei der Altstraßenforschung aus....?
Bekommt man da auch die Hälfte des Pflasters?"
 narr narr narr
Du brauchst es nicht zu beantworten und ich streue Asche auf mein Haupt?
Gruß Jörg
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« Antworten #400 am: 26. Juli 2010, 08:35:41 »

Ich weiß, ich weiß Walter,
es ist völlig daneben, aber ich kann es mir nicht verkneifen.
"Wie sieht es bei der Altstraßenforschung aus....?
Bekommt man da auch die Hälfte des Pflasters?"
 narr narr narr
Du brauchst es nicht zu beantworten und ich streue Asche auf mein Haupt?
Gruß Jörg

He,he Jörg,

wenn ich es mir recht überlege, dann würde es mir zustehen, der § 984 BGB ist da ganz eindeutig und gilt auch für Pflastersteine.

Braucht jemand gut erhaltene Pflastersteine für seinen Garten?  Habe erst gestern wieder zwei römische entdeckt, einer davon gehört also mir  narr narr narr

Viele Grüße

Walter
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« Antworten #401 am: 26. Juli 2010, 09:08:27 »

Natursteinplaster ist in der Regel nicht unter 300,00 € die Tonne erhältlich!  grins
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ChristianH
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« Antworten #402 am: 26. Juli 2010, 13:23:02 »

Zitat
Wenn Du auf der Strasse eine schöne Frau siehst wird es Dir und nimmer gelingen ihre Zuneigung auf dem Gerichtsweg einzuklagen. Selbst wenn Du eine juristischen Dreh findest und sie Dich heiraten muß- Lieben wird sie Dich nie und sie wird immer einen Dreh finden Dich zu ärgern.

In diesem Sinne viel Spaß...
Nachdenkenswert...
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"Das Leben ist seltsam. Aber schön ist es auch." (Flann O`Brien)
Robin Hood
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« Antworten #403 am: 26. Juli 2010, 14:48:08 »

Naja wer einfach klein bei gibt dem Behördenwilkür darf sich dann nicht wundern wenn es irgendwann nicht tragbare Auswüchse gibt.
Die Einstellung nennt man eher "Weg des geringsten Wiederstands". Ich frage mich nur wieso sollen die Bürger immer nachgeben? Behörden sind keine unfehlbaren Götter.  mhh grübel  Frieden?
Nachdenkenswert...


PS: Jörg Du machst mir ja Spaß..... narr

LG

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