Betrifft ja nicht nur das "Sondeln", siehe entsprechend den neu gestalteten §24.
Verändert die rechtliche Sitauation für "Ungenehmigte", die erwischt werden, natürlich eklatant.
Ich frage mich mitunter nur, wie das dahingehend mit dem Bergrecht/Abbaugenehmigungen in Einklang zu bringen ist. In NRW (Braunkohle- und Kiesabbau) ist das ja zuweilen ein weites Feld: Siehe z. B.
http://www.ra-anders.de/pdf/id/44.pdfDanke für die Info!