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Autor Thema: Neues Denkmalschutzgesetz in SH  (Gelesen 367 mal)
insurgent
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Beiträge: 4682


Mitglied der Detektorengruppe SH


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« am: 15. Dezember 2011, 19:06:35 »

Seit gestern durch.

Sondeln auf einem BD ist jetzt eine Straftat.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/2000/drucksache-17-2089.pdf

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/2100/drucksache-17-2112.pdf

http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/dezember2011/texte/11_denkmalschutzgesetz.htm
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Meine Bodenfunde werden gemeldet
Denarius
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« Antworten #1 am: 15. Dezember 2011, 20:43:15 »

Betrifft ja nicht nur das "Sondeln", siehe entsprechend den neu gestalteten §24.

Verändert die rechtliche Sitauation für "Ungenehmigte", die erwischt werden, natürlich eklatant.

Ich frage mich mitunter nur, wie das dahingehend mit dem Bergrecht/Abbaugenehmigungen in Einklang zu bringen ist. In NRW (Braunkohle- und Kiesabbau) ist das ja zuweilen ein weites Feld: Siehe z. B. http://www.ra-anders.de/pdf/id/44.pdf

Danke für die Info!
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Ich kam, sah und fand !
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