Da ich mein (relativ neues) Hobby legal betreiben möchte habe ich mich entschlossen, mit den Amtlichen in Sachsen (LfA - Landesamt für Archäologie) zusammenzuarbeiten. Um allen, die noch immer Unklarheiten diesbezüglich besitzen aufzuzeigen, wie alles von Statten geht, werde ich hier eine Art Erfahrungs-Tagebuch schreiben. Zunächst zum aktuellen Status und den ersten Schritten.
Subjektive Überlegungen für ein legales HobbyMotivation- Wichtige historische Funde werden nicht aus dem gröberen Zusammenhang gerissen, der maßgeblich beim LfA vorliegt und ggf. verarbeitet wird
- Das bedrückende Gefühl erwischt zu werden oder illegal zu handeln entfällt (es drohen Geld- & Freiheitsstrafen inkl. Hausdurchsuchung! Ich persönlich hatte vor 10 Jahren bereits das Vergnügen, weil ich harmlose Chemikalien online gekauft habe. Man sollte sich also immer bewusst sein, was man tut und hinterher nicht jammern)
- Mögliche Unterstützung seitens der offiziellen Einrichtungen
- Zugriff auf interne Informationen und externen Forschungen zu historischen Gegebenheiten
- Kostenlose Schulungen für Sondengänger
- Persönliche Ansprechpartner
- Möglichkeit einer direkten Beauftragung zu Forschungen
- Eigene Leistungen werden gemäß ihrer Bedeutung sicher verwahrt, ausgestellt, restauriert
- Kein schlechtes Gewissen beim Veröffentlichen von Medien oder Zeitungsartikeln
- Persönlicher Archäologe kann zur Seite gestellt werden
- Distanzierung von Raubgräbern
- Keine Erklärungsnot bei Grabungen an genehmigten Stellen (Stichpunkt Suchgenehmigung & Nachforschungsschein)
- ...
Kontra-Punkte- Funde müssen zunächst definitiv gemeldet werden
- Das Sammlergefühl und Schatzgräberfantasien müssen begraben werden
- Dokumentationsaufwand
- Der Spagat zwischen legalem Handeln, getrübtem Schatzgräbergefühl & historisch korrekter Grabung ist ein sensibles Thema, auch was die Motivation für jeden Sondengänger betrifft. Ohne das Hobby gäbe es auch wesentlich weniger historische Erkenntnisse. Andererseits verschwinden permanent wertvolle Fundstücke in den Tiefen der Szene.
AnsprechpartnerFür Sachsen ist das Landesamt für Archäologie zuständig. Aktuell (10/2011) ist Dr. Christoph Heiermann als Referatsleiter der erste Ansprechpartner. Er kann direkt per Telefon über die unter
http://www.archaeologie.sachsen.de/ hinterlegten Kontaktdaten angesprochen werden. Seid nett & kooperativ zu ihm - er ist es ebenfalls!
Kommen wir zu den gesetzlichen GrundlagenIch darf hier einmal Herrn Dr. Heiermann zitieren:
Alle Nachforschungen, die das Ziel verfolgen, Kulturdenkmale oder Funde zu entdecken, bedürfen einer Genehmigung (§ 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz - Sächs.DSchG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ausgrabungen oder Begehungen und Nachsuchen handelt und ob diese direkt auf einem archäologischen Denkmal stattfinden oder an einem anderen Ort. Auch das Alter der Funde spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Archäologische Funde müssen der Denkmalschutzbehörde gemeldete werden. Aber nicht allein Funde sind anzeigepflichtig, sondern auch Teile und Sachen, die auf ein Kulturdenkmal hinweisen
(§ 20 Sächs.DSchG). Dies ist besonders wichtig, da auch in Fundzusammenhängen, die von Laien oft übersehen werden, für die Fachleute wichtige Aussagen enthalten sind.
Was den Verbleib archäologischer Funde betrifft, gilt in Sachsen die Regelung des »Schatzregals« (§ 25 Sächs.DSchG ). Demnach werden herrenlose Funde, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, bei ihrer Entdeckung zu Eigentum des Freistaates Sachsen. Die Funde müssen der Denkmalschutzbehörde ausgehändigt werden. Im Umkehrschluss müssen Funde einem vorhandenen rechtmäßigen Eingentümer ausgehändigt werden.
Für die Nachsuche mit einem Detektor gelten die genannten Bestimmungen. Zusätzlich benötigen Sie im Freistaat Sachsen einen "Nachforschungsschein". Der Erwerb dieses Scheins ist mit einer Schulung beim Landesamt für Archäologie verbunden. Schulungen finden statt, sobald eine genügende Anzahl von Interessenten beisammen ist. Die Genehmigung gilt für ein Jahr.
Das sächsische Denkmalschutzgesetz, was uns bei unserem Hobby unmittelbar betrifft, kann hier abgerufen werden:
http://www.archaeologie.sachsen.de/26.htmSchritt für Schritt - auf dem Weg zur Suchgenehmigung und dem legalen Sondeln1. Anfrage beim LfAZunächst habe ich beim LfA angerufen und erwartungsgemäß direkt Herrn Dr. Heiermann am Apparat gehabt. Ich habe ihm mein Anliegen erklärt und nach Freude seinerseits über einen weiteren Sondengänger, der offiziell arbeiten möchte, erklärte er mir das weitere Prozedere. Dazu muss unter Anderem ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden und ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Gleichzeitig möchte das LfA jeden künftigen Sondler gern persönlich kennenlernen. Dazu liegt es am Sondengänger, einen Termin zu vereinbaren. Im persönlichen Gespräch lernt man sich kennen und es werden Details geklärt, die im schriftlichen Antrag nicht detailiert genug erklärt werden können. Ich rate jedem, persönlich in Kontakt mit dem LfA zu treten, um die geforderten Unterlagen und Anforderungen zu erfahren (diese können sich ja entsprechend ändern, daher hier nicht erwähnt).
Wertung: Ich sehe diese Prozedur nicht als Schikane, sondern als Signal des LfA, nicht jedem Möchtegern eine Suchgenehmigung zu erteilen. Der Antrag & das persönliche Gespräch dürfte doch größtenteils Spreu von Weizen trennen. Das LfA kommt damit IMHO seiner Verantwortung nach, sorgfältig mit den Erlaubnissen zum Berühren von Denkmälern umzugehen. Ich begrüße daher das umfangreiche, aber nicht kostenintensive Aufnahmeverfahren. Persönlich freue ich mich auch, mit den Hauptamtlichen in Kontakt zu treten und diese einmal persönlich kennenzulernen.
Aktuell bin ich dabei meinen Antrag zu verfassen und nach einem Termin Ausschau zu halten. Weiteres erfolgt dann hier. Auf meine Frage, ob im Antrag jeder Ort detailiert beschrieben werden muss bekam ich von Hr. Dr. Heiermann zu hören, dass dies nicht nötig ist. Sowas wird im persönlichen Gespräch dann ausführlich behandelt.