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Autor Thema: NFG in NRW  (Gelesen 1695 mal)
Detektix
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« Antworten #30 am: 20. September 2011, 18:19:29 »

Das war so undurchsichtig, dass wir erst verspätet mitbekommen haben, dass das Gesetz schon beschlossen war. Auch der genaue Gesetzestext war tagelang unklar.

Im Vorfeld hatten wir massiv auf die FDP eingeprügelt. Ich habe bundesweit alle FDP-Landesvertreter angeschrieben und damit gedroht, dass wir die Flyer (für die wir hier im Forum für die Druckkosten sammeln wollten) zum Schaden der FDP massenhaft verteilen. Am Ende kam ein Weisung aus Berlin, das die FDP in Hessen alle Argumente und Interessen berücksichtigen soll.

Ob das etwas geholfen hat, keine Ahnung. Am Ende wurde das SR doch eingeführt, allerdings im Gegensatz zur ersten Lesung in sehr erträglicher Form.

Wenn sich Eure Archäologen also mit der Einführung des SR beschäftigen und ihr dies mitbekommt besteht eventuell noch eine Chance es ein Stück weit mitzugestalten.
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Daniel
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« Antworten #31 am: 20. September 2011, 21:55:16 »

Ich habe bundesweit alle FDP-Landesvertreter angeschrieben und damit gedroht, dass wir die Flyer (für die wir hier im Forum für die Druckkosten sammeln wollten) zum Schaden der FDP massenhaft verteilen.
Erpressung wirkt auch immer und man steht danach auch immer gut da. irre
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Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund. Doch verwirrend ist ihr Name, denn sie gehören in den Mund.
geohans
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« Antworten #32 am: 20. September 2011, 23:05:14 »

Lass ihn Daniel. Die Hessen quatschen seit Jahren von Ihren tollen Aktionen und verschlechtern ihre Lage immer weiter. Die Zusammenarbeit in NRW hat Früchte getragen, bin hin zu einer erneuten Senkung der Beiträge. Das können die "Denker" in Hessen nicht so ganz verknusen.
Eigentlich sollte sich die ganze Fraktion an Beispiel an Leuten wie Lojoer nehmen, statt dessen wird geklagt, auf's vermeintliche Recht gepocht, Fundstellen verkauft (das ist ja nicht illegal) und versucht entweder Geld zu machen oder den persönlichen Status anzuheben.

Was sie davon haben sehen sie ja. Leider reicht aber der Horizont nicht soweit das zu erkennen.
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« Antworten #33 am: 20. September 2011, 23:24:28 »

Lass ihn Daniel. Die Hessen quatschen seit Jahren von Ihren tollen Aktionen und verschlechtern ihre Lage immer weiter. Die Zusammenarbeit in NRW hat Früchte getragen, bin hin zu einer erneuten Senkung der Beiträge. Das können die "Denker" in Hessen nicht so ganz verknusen.
Eigentlich sollte sich die ganze Fraktion an Beispiel an Leuten wie Lojoer nehmen, statt dessen wird geklagt, auf's vermeintliche Recht gepocht, Fundstellen verkauft (das ist ja nicht illegal) und versucht entweder Geld zu machen oder den persönlichen Status anzuheben.

Was sie davon haben sehen sie ja. Leider reicht aber der Horizont nicht soweit das zu erkennen.

Ach Geohans, wenn ich könnte würd ich dich jetzt drücken  Danke
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Detektix
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« Antworten #34 am: 21. September 2011, 12:45:47 »

Die Zusammenarbeit in NRW hat Früchte getragen, bin hin zu einer erneuten Senkung der Beiträge. Das können die "Denker" in Hessen nicht so ganz verknusen.

Wenn bei euch in NRW alles so fein ist, dann verstehe ich den Grund des Postings und das Wehklagen einiger Sondler nicht. Aber mal davon abgesehen. Wenn ich höre, dass manche mehr als 1000 € im Jahr für Genehmigungen zahlen sollen, würde sich mir auch die Frage stellen ob es das fair ist...

Wie wieviele Funde muß man verkaufen um das Geld wieder einzupielen? So etwas fördert doch nur den Handel mit Funden. Also kommt mir nicht mit Zusammarbeit auf Augenhöhe. Das ist moderner "Ablaßhandel".  
« Letzte Änderung: 21. September 2011, 13:21:44 von Detektix » Gespeichert
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« Antworten #35 am: 21. September 2011, 12:50:24 »

Wenn bei euch in NRW alles so fein ist, dann verstehe ich den Grund des Postings und das Wehklagen einiger Sondler nicht. Aber mal davon abgesehen. Wenn ich höre, dass mache mehr als 1000 € im Jahr für Genehmigungen zahlen sollen, würde sich mir auch die Frage stellen ob es das fair ist...

Wie wieviele Funde muß man verkaufen um das Geld wieder einzupielen? So etwas fördert doch nur den Handel mit Funden. Also kommt mir nicht mit Zusammarbeit auf Augenhöhe. Das ist moderner "Ablaßhandel".  

Ey du Quatschkopf, verstehst du nicht das der Starter nur drauf hinweisen wollte und die Praxis noch nicht kannte???

Es ist geklärt also mach hier kein Theater wo alles gut läuft! Wie ich deine Stachelei hasse! Mach doch einfach endlich den Kopf zu und schreib deinen Müll auf deinen privaten hetzseiten!

Und Funde werden eh nicht verkauft auch wenn das für dich anscheinend eine gängige Praxis ist!

Merkst du nicht das du hier so überflüssig bist wie ein Kühlschrank am Nordpol?

Auch wenn es dir nicht passt, in NRW läuft es super  winke winke


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« Antworten #36 am: 21. September 2011, 13:18:37 »

@Grafschaft Mark: Etwas mehr gutes Benehmen stünde Dir gut zu Gesicht. Persönliche Beleidigungen machen Deine Aussagen nicht glaubhafter. Super
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Detektix
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« Antworten #37 am: 21. September 2011, 13:19:08 »

...
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geohans
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« Antworten #38 am: 21. September 2011, 14:01:41 »

Grafschaft Mark

am besten ignorierst Du den einfach. Der Jens ist nichts weiter als ein Forumstroll, der versucht ein bisschen Traffic auf seine zwielichtigen Seiten zu locken. Ich halte es nun auch so. Nach seinen letzte Äußerungen, im seinem vom Zaun gebrochenen Thread über Kopien, über Harz IV und ähnliches, ist mir das klar geworden.

Jedenfalls bin ich freu über Leute wie Dich und andere hier im Forum, die mit Ihrer Arbeit zu überzeugen wissen und nicht mit dummen rumgeschwafel.

Danke!


Hannes
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andreasluecke
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« Antworten #39 am: 21. September 2011, 14:44:32 »

@ Hannes & Grafschaft...

Er will es nicht verstehen. Messias-Komplex mit drei Semestern BWL gepaart. Abschreiben und vergessen und hoffen, dass nicht irgendwann noch mal jemand auf dieses billige Spiel hereinfällt.
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Detektix
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« Antworten #40 am: 21. September 2011, 14:52:37 »

Dümmer geht es echt nicht mehr. Diese unsachlichen Kommentare sind des Forums unwürdig  ! Alarm !!!

Dann zahlt eben klaglos das geforderte Geld und da ihr ja offenbar nur aus wissenschaftlichem Interesse suchen geht, sollte euch auch ein Schatzregal keine Probleme machen.

In diesem Sinne...

« Letzte Änderung: 21. September 2011, 16:14:07 von Detektix » Gespeichert
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« Antworten #41 am: 21. September 2011, 21:08:21 »

Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Er hat es anscheinend doch kapiert  winke winke
Mach gut und schreib ne Karte!


Danke Hans  Super wo kommen wir denn da hin wenn wir uns unsere Arbeit  von so Vögeln schlechtreden lassen!!!
Andreas hat da schon die richtige Diagnose gestellt ;)
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Oscar
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« Antworten #42 am: 01. November 2011, 15:28:59 »

Da ich hier eure Post's mitgelesen habe möchte ich hier vllt. was zur Klärung beitragen. Ich war zur Sondlertagung (ich nenn's mal so) am 24.10 beim LWL in Herne, dort wurde
von Prof.R folgendes ausgeführt. Die unterschiedlichen Erhebungen der Gebühren war wohl schon allen ein Dorn im Auge, dies ging von 50 Euro bis 500 Euro je nach Kreis, Gemeinde.
Dies wurde jetzt vereinheitlicht auf 75 Euro erstmalig bei Verlängerung 50 Euro. Was mir nicht so ganz gefallen hat waren die Bemühungen von Prof.R in NRW ein Schatzregal einzuführen.
Trotzdem eine gelungene Veranstaltung sehr Informativ und gut besucht.
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Detektix
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« Antworten #43 am: 01. November 2011, 15:35:10 »

Wie ist das eigentlich mit dem Grundstückseigentümer? Wird durch die Praxis der kostenpflichtigen Genehmigungsvergabe sichergestellt, dass dieser informiert wird und den hälftigen Anteil an den Funden bekommt? Wer bestimmt den fairen Wert eines Fundstücks?

Der Landwirt von Nörvenich dürfte bei der Masse an Fundmünzen bestimmt mittlerweile eine hohe 5-stellige Summe eingestrichen haben?

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« Antworten #44 am: 01. November 2011, 15:56:03 »

Warum sollte der oder die Grundstückseigentümer informiert werden?
Ich verstehe die Zahlung als eine Pauschale zur Bearbeitung bzw. Umlage. Wenn du deine Funde zum Archälogen zwecks Bestimmung bringst kostet das ja auch was, nämlich
Steuergelder.
Fundstücke werden durch die Offiziellen nicht bewertet weil man (der Staat) ja daran Interessiert ist besagte Stücke nicht in schwarze Kanäle verschwinden zu lassen.
Jede Bewertung bei ominösen Händlern sei eine Luftnummer da es hier keine rechtliche Grundlage gibt aus eben genannten Grund. So referierte der Polizist auf der Tagung.
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« Antworten #45 am: 01. November 2011, 16:34:38 »

Warum sollte der oder die Grundstückseigentümer informiert werden?
Ich verstehe die Zahlung als eine Pauschale zur Bearbeitung bzw. Umlage. Wenn du deine Funde zum Archälogen zwecks Bestimmung bringst kostet das ja auch was, nämlich
Steuergelder.
Fundstücke werden durch die Offiziellen nicht bewertet weil man (der Staat) ja daran Interessiert ist besagte Stücke nicht in schwarze Kanäle verschwinden zu lassen.
Jede Bewertung bei ominösen Händlern sei eine Luftnummer da es hier keine rechtliche Grundlage gibt aus eben genannten Grund. So referierte der Polizist auf der Tagung.


Das ist aber eine krasse Fehlinformation. So ähnlich habe ich es fast vermutet. Die Gemeiden vergeben Suchgenehmigungen für Gelände was ihnen nicht gehört und kassieren dafür Geld. Sie kümmern sich aber im zweiten Schritt nicht darum, dass die Gesetze eingehalten werden.

Per Gesetz stehen dem Grundstückseigentümer 50% des Werts der auf seinem Boden gefundenen Dinge zu. Ich sehe hier eine Mitwirkungs- / Aufklärungspflicht bei den Behörden, denn ansonsten wäre dies wissentliche Duldung oder gar Förderung des Straftatbestands der Unterschlagung.

Zugleich bewegen sich Sondengänger, welche die Funde nicht mit dem Eigentümer geteilt haben auf sehr dünnem Eis, denn im Amt liegt ja schließlich eine Fundmeldung mit Ortsangabe vor. Die Anzeige eines geprellten Grundstückseigentümers oder des Bauernverbands würde genügen und manche Sondengänger würden sich vor Gericht wiederfinden.

« Letzte Änderung: 01. November 2011, 19:16:59 von Detektix » Gespeichert
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« Antworten #46 am: 01. November 2011, 17:04:20 »

Nun du bezahlst ja nicht direkt bei der Gemeinde, du gehst zum dem zuständigen Amt für Boden und Denkmalpflege und entrichtest dort deinen Obolus.
Jeden Sondler können die auch nicht kontrollieren, man muss einfach eine gute Vertrauensbasis zum Grundstückseigentümer schaffen. Du legst ihm deine Funde vor
und dann wird man sich schon einig wie es weiter gehen soll. Eine Bestimmung durch das Amt kann ja ruhig vorher erfolgen, wie gesagt man muss sich vorher mit dem Eigentümer
klar werden wie es laufen soll um halt Ärger oder Missverständnisse zu vermeiden.
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« Antworten #47 am: 01. November 2011, 18:12:49 »

Du liegst leider falsch Oscar. Die Gemeinden erheben eine Verwaltungsgebühr für das Ausstellen der Genehmigung. Wie im Übrigen auch bei allen Genehmigungen die Ämter verteilen. Das Bodendenkmalamt erhält davon nichts.
Der geistige Dünschiss der dieser Detektix von sich gibt, ala Schürfrechte und so ist vollkommen beknackt. Dazu musst Du aber wissen, das Detektix Geld an Sondengängern verdient, in dem er seine Schriften verkauft, in dem genau so ein dämliches Zeug steht.
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« Antworten #48 am: 01. November 2011, 19:22:04 »

@Geohans: Bitte sachlich bleiben und zukünftig verstärkt auf zivilisierte Umgangsformen achten.  zwinker
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« Antworten #49 am: 01. November 2011, 19:27:23 »

Ja O.K ich hab schon einiges gelesen über ihn, was ja nicht heißen soll trotzdem eine vernünftige Diskussion führen zu wollen.
Hmm ich mach mich noch mal schlau, was das Bezahlen der Gebühr anbetrifft (wo und bei wem) bis jetzt habe ich nur meinen Bruder begleitet, werde den nochmal fragen.
Ich meinte es so noch in Erinnerung zu haben aber ich lasse mich auch eines besseren belehren. zwinker
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« Antworten #50 am: 01. November 2011, 20:03:40 »

Die Gebühren entrichten die Kreisverwaltung die untere Denkmalbehörde bekommt davon garnichts.
Was von der unteren Denkmalbehörde bestimmt wird beim Antrag nack §13 ist das beantragte Areal der Suche,
sowie die Laufzeit des Antrages d.h. ein Neuling bekommt die Erlaubnis zur Suche mit einem Metalldektor für ein
Jahr und wenn er seinen Fundbericht sowie die Funde regelmäßig vorlegt, dann nach absprache auf zwei Jahre.
Von der Kreisverwaltung würden sogar bis zu 3 Jahre gehen für das selbe Geld 75,- aber da Spielt die Obere Denkmalbehörde
nicht mit, die haben strickt der unteren Denkmalbehörde gesagt nur für zwei Jahre zu genehmigen.
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« Antworten #51 am: 01. November 2011, 23:07:13 »

Noch eine Ergänzung. Meine Genehmigungen beinhalten das Recht zur Nutzung der Wirtschaftswege. Alleine für deren Nutzung zahlen Landwirte €50.- im Jahr. Im Grunde kämen sie günstiger weg, wenn sie eine NFG beantragen  winke winke
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« Antworten #52 am: 02. November 2011, 17:23:02 »

@ geohans
Ist diese Regelung generell so oder nur in deinem Fall, bzw. muss man die Nutzung getrennt beantragen?

@ Drago
Danke für deine Ausführung bin jetzt wieder im Bilde. grins
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« Antworten #53 am: 03. November 2011, 00:11:19 »

In meinem NFG's steht es drin. Es kann jedenfalls nichts schaden es dazuzusagen, da die Kreise das unterschiedlich handhaben könnten.
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« Antworten #54 am: 03. November 2011, 16:40:37 »

O.k danke für den Tipp werde darauf acht geben.
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