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Autor Thema: NFG in NRW  (Gelesen 1695 mal)
Denarius
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« am: 13. September 2011, 19:20:37 »

Abend!

Mir amtsseits bislang unbestätigten Gerüchten zufolge, sollen die Gebühren für NFGs in NRW in Bälde deftigst angehoben werden und zwar auf €75 pro Gemeinde per Anno. Kostenlose oder -günstigere Verlängerungen soll es also nicht mehr geben, ebenfalls scheint die Einführung des Schatzregals wieder Thema zu sein. Das dahintersteckende Ziel ist somit wahrscheinlich klar: Eindämmung des sogenannten "Suchertourismus", imho Verminderung der bisher kooperierenden Sucher (=Arbeitsentlastung), Abschreckung/Reduzierung von Neusuchern, kostenneutrale Gewinnung von Eigentum an privat/bürgerlich entdeckten beweglichen Bodendenkmälern. Wer weiss genaueres, bzw.was soll man davon halten und wie läßt sich das amtsseitige Handeln diesbezüglich interpretieren. Gerade im Hinblick darauf, dass die Gefahr besteht, bisher meldewillige und kooperierende Sucher zu verschrecken, während dem "Rest" die Fundanzeige bisher ohnehin egal war?

Gruss,
Denarius
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« Antworten #1 am: 13. September 2011, 19:32:50 »

Hallo Albert,

sollte das so sein ! werde ich meine nicht mehr verlängern und dennoch weiter Suchen gehen. Ich muß sowieso noch in den nächsten zwei Wochen nach Wollersheim um Sachen
ab zu holen und ich müßte im November verlängern.
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gruß  Markus
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« Antworten #2 am: 13. September 2011, 19:35:35 »

Wer das Gesetz genau liest, weiß dass es sich eigentlich um eine VERBESSERUNG handelt.

So haben die LDA viel mehr Spielraum in der Verlängerung von NFG. Auch nehmen die
Meisten Kreise (!) jetzt nur noch pauschal 75 Euro.

Wo es vorher umsonst war ist es jetzt natürlich doof Unschuldig
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« Antworten #3 am: 13. September 2011, 19:38:17 »

Wo es vorher umsonst war ist es jetzt natürlich doof Unschuldig

hast recht doof für die und alle anderen Gemeinden da ich garantiert dann KEINEN Euro mehr zahlen werde und auch die ich kenne werden nichts mehr bezahlen und trotzdem gehen wir weiter Suchen.
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gruß  Markus
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« Antworten #4 am: 13. September 2011, 19:47:29 »

Wenn es sich denn um eine kreisbezogene und gemeindeunabhängige Abgabe handeln sollte wäre es begrüßenswert, - der Rest wäre vollkommen kontraproduktiv und würde im Hinblick auf die Bewahrung unserer Geschichte und die sich bisher positiv gestaltende Zusammenarbeit mit interessierten Bürgern eben nicht verbessernd wirken. Zumindest nicht was die Belange letztgenannter betrifft.

Erkläre mir doch bitte, was dahingend eine Verbesserung darstellen würde.

Abgesehen davon, halte ich eine gebührenpflichtige Suche ohnehin für fragwürdig, da der §13DschG (NW) eigentlich Grabungen im Sinne eines großflächigen Tiefeneingriffes in unberührte Bodenschichten meint und nicht das oberflächliche Schürfen im gestörten Ap, bzw. Pflughorizont.
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« Antworten #5 am: 13. September 2011, 21:14:27 »

hast recht doof für die und alle anderen Gemeinden da ich garantiert dann KEINEN Euro mehr zahlen werde und auch die ich kenne werden nichts mehr bezahlen und trotzdem gehen wir weiter Suchen.

Ist mit sicherheit nicht toll so eine Anhebeung, aber was machst du denn jetzt wenn du nen neuen Ausweis brauchst weil dein alter abgelaufen ist?
Der neue ist auch teurer geworden!

Willst du den Ausweis dann auch boykottieren???

Wenn ich so nen Sülz lese ist das mindestens genauso kontraproduktiv  NoGo!
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« Antworten #6 am: 13. September 2011, 21:53:34 »

Was hat das eine denn bitte schön mit dem anderen zu tun?

Ich nenne das Behördenwillkür, die einerseits vollkommen an den Belangen der Bodendenkmalpflege vorbeiläuft, das Ziel verfehlt (und zwar grundlichst) und meines Erachtens nach die bisher gut gediehene Zusammenarbeit torpediert und unterminiert.

... aber es gibt eben auch jene Mitbürger, die scheinbar alles von "oben" kommende unkritisch gutheissen, sich willfährig beugen und sich offenkundig auch noch gut dabei fühlen.
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« Antworten #7 am: 13. September 2011, 21:58:12 »

Ist mit sicherheit nicht toll so eine Anhebeung, aber was machst du denn jetzt wenn du nen neuen Ausweis brauchst weil dein alter abgelaufen ist?
Der neue ist auch teurer geworden!

Willst du den Ausweis dann auch boykottieren???

Wenn ich so nen Sülz lese ist das mindestens genauso kontraproduktiv  NoGo!

klar den würde ich auch Boykottieren, ich Bezahle genug für meine Genehmigung und lege dem Amt auch Regelmässig alles vor, dann sollen sie sich was einfallen lassen.
Ehrenamtlich bei uns Zahlen nichts, nur wir sollen das ist ja soweit ja ok jeder zahlt für sein Hobby aber wenn die meinen sie müßten es übertreiben, mit mir nicht.
Außerdem bei einer Verlängerung einer solchen Genehmigung fällt soweit keine Arbeit an außer dem vermerk verlängert und dafür bis zu 60 Euro pro Gemeinde das ist Wohl ein Witz.
Da ich fast "ich weiß jetzt nicht genau" 30 Gemeinden habe wäre es dann 2250,-€ alle zwei Jahre.
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« Antworten #8 am: 14. September 2011, 10:32:21 »

Moin,

habe vor ein paar Tagen meine Genehmigung für den Kreis bekommen und schon 75 € als Gebühr in Rechnung gestellt bekommen.

Die genehmigten Felder liegen in drei Gemeindegebieten!!! Die Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.

Also interpretiere ich das so, dass die Zahl der von der Genehmigung betroffenen Gemeinden in Bezug auf die Gebühr unerheblich ist und immer "nur" 75 € an Gebühr anfallen.

Gruß

Günni

Das ist der Verordnungstext dazu:

4a Denkmalschutz (4a – 4a.3)
4a.1
Entscheidungen gemäß § 13 DSchG NRW über die Suche und Bergung unter Zuhilfenahme von Metallsonden (Genehmigung zum Sondengehen)
75
« Letzte Änderung: 14. September 2011, 10:44:29 von BWGuenni » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 14. September 2011, 10:44:07 »

Draco- die neue Regelung lässt mehr Freiheiten! Wenn Du gut mit Amt zusammengearbeitet hast, können die Deine Befristungen erheblich verlängern. Das sparst du noch Geld- Red mit deinen Archäologen!
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geohans
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« Antworten #10 am: 14. September 2011, 11:00:11 »

Moin,

habe vor ein paar Tagen meine Genehmigung für den Kreis bekommen und schon 75 € als Gebühr in Rechnung gestellt bekommen.

Die genehmigten Felder liegen in drei Gemeindegebieten!!! Die Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.

Also interpretiere ich das so, dass die Zahl der von der Genehmigung betroffenen Gemeinden in Bezug auf die Gebühr unerheblich ist und immer "nur" 75 € an Gebühr anfallen.

Gruß

Günni

Das ist der Verordnungstext dazu:

4a Denkmalschutz (4a – 4a.3)
4a.1
Entscheidungen gemäß § 13 DSchG NRW über die Suche und Bergung unter Zuhilfenahme von Metallsonden (Genehmigung zum Sondengehen)
75



Auch ich habe in der letzten Woche eine neue Genehmigung für etliche Gemeinden in einem Kreis erhalten. €75.- für den ganzen Kreis für 2 Jahre und diese kann kostenlos (!) um weitere 2 Jahre ausgedehnt werden, unter Zustimmung des LVR!

Das ist nun erheblich billger als vorher und unkomplizierter!

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« Antworten #11 am: 14. September 2011, 13:06:36 »

Draco- die neue Regelung lässt mehr Freiheiten! Wenn Du gut mit Amt zusammengearbeitet hast, können die Deine Befristungen erheblich verlängern. Das sparst du noch Geld- Red mit deinen Archäologen!

ich bekamm ja auch bis jetzt meine Genehmigung länger verlängert als nur für ein Jahr, und sollte es sich wie von Günther  geschrieben um  den Kreis Handeln also 75,- pro Kreis dann würde ich sogar sparen aber ich glaube daran nicht aber ich werde es bis ende September erfahren.
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« Antworten #12 am: 14. September 2011, 20:13:04 »

Hmm, - also entweder wurden die vorgenannten Genehmigungen noch nach dem alten und bekanntlich relativ uneinheitlichem Schema ausgestellt und die von mir genannte Variante greift erst zukünftlich, - oder aber mein Kollege hat die Aussage der betreffenden AS von letzter Woche "Ich habe schlechte Nachrichten für die Zukunft für Sie ..." falsch aufgenommen.

Halten wir also die Ohren offen ;-)
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« Antworten #13 am: 14. September 2011, 20:27:42 »

@Albert

Diese neue Regelung ist ab 15.7.2011 inkraft getreten. Meine Genehmigung ist von ende 08.2011.

Also Gebühr nach neuem Recht.

Gruß

Günni It's cool man
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« Antworten #14 am: 14. September 2011, 20:30:18 »

Hallo Albert,

les doch mal was Günni geschrieben hat der Zahlt doch schon für die Verlängerung 75,- tacken, dies aber für den Kreis soweit ich das daraus entnehmen konnte.
Wenn du zum nächsten Stammtisch im Oktober nach Köln kommst weiß ich was los ist weil ich muß noch nach Wollersheim, achso ich hatte mit Frau Klages Telefoniert die wollte unbedingt mit dir Telefonieren Sie fragte mich ob ich dir bescheid geben könnte was ich hier mit jetzt gemacht habe.
Nehme dir bitte nichts für den 5 November vor da findet das große Treffen statt ansonsten bis Samstag in N........ .
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« Antworten #15 am: 14. September 2011, 20:39:28 »

Danke für's Feedback altes Haus!

Dann muss es aber eine Novelle des DschG (NW) gegeben haben, die ja ohnehin im letzten (vorletztem) Jahr zur Disposition stand. D. h. eine Erweiterung des §13 um den Passus der Suche mittels eines MDs. Würde ergo auch bedeuten, dass Grabungsfirmen diesen zusätzlich zur bisherigen Genehmigung beantragen müssen/müßten.

Wer weiss genaueres, bzw. wann wurde die neue Gesetzesvorlage verabschiedet?

@drago: Danke für den Hinweis. Ich ruf nächste Woche mal beim RLMB an, bzw. schreibe ihr eine email. Samstag bin ich leider auf Jück und verhindert was Aktiva beim Geschichtverein angeht. Der Rest ist aber gebongt ;-) Bestell den Jungens in NV aber bitte viele Grüße! In Zukunft klappts bestimmt wieder und viel Glück bei der Prospektion!
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« Antworten #16 am: 14. September 2011, 21:42:26 »

Hallo Albert,

les doch mal was Günni geschrieben hat der Zahlt doch schon für die Verlängerung 75,- tacken, dies aber für den Kreis soweit ich das daraus entnehmen konnte.
[

Ich habe für eine Genehmigung und nicht für eineVerlängerung einer Solchen 75 € bezahlt.


Danke für's Feedback altes Haus!

Dann muss es aber eine Novelle des DschG (NW) gegeben haben, die ja ohnehin im letzten (vorletztem) Jahr zur Disposition stand. D. h. eine Erweiterung des §13 um den Passus der Suche mittels eines MDs. Würde ergo auch bedeuten, dass Grabungsfirmen diesen zusätzlich zur bisherigen Genehmigung beantragen müssen/müßten.

Wer weiss genaueres, bzw. wann wurde die neue Gesetzesvorlage verabschiedet?


Der § 13 des DschG NRW wurde nicht geändert, sondern die Allgemeine Gebührenordnung des Landes NRW; und zwar hinsichtlich der Gebühr für Tätigkeiten hinsichtlich § 13 DschG und erweitert um den Passus "Suche mittels MD", sozusagen als weitere Konkretisierung.

Gruß

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« Antworten #17 am: 15. September 2011, 05:13:18 »

Eine Änderung oder Anpassung der Gebührenordnung ist keine Gesetzesänderung  winke winke

Leute jetzt macht die Pferde nicht scheu, es ist nicht wirklich eine Verschlechterung wie ihr seht, im Gegenteil es hat Vorteile für uns!
Vorallem für die, die schon seit langem für die Bodendenkmalpflege tätig sind und sich verdient gemacht haben (ergo: gemeldet haben) ist der Handlungsspielraum ist offen und der Landesarchi entscheidet über die Länge!

Es ist lediglich die Gebühr vorgegeben, der Zeitrahmen ist jetzt offfen  winke winke am Ende wird es für uns alle billiger und das liegt auch im Interesse der Landschaftsverbände!

Zumindest wenn es nach dem LWL ginge würden Grabungserlaubnisse kostenlos sein, der Archäologie geht davon nämlich kein Cent zu Gute, das stecken sich alleine die Gemeinden ein!

Leider spielt der LVR da nicht so ganz mit  Nixweiss

Also lasst uns die Sache mal ausprobieren, das wird sich schon alles einspielen und alle sind dann zufrieden....

Wie Drago inzwischen auch schon erkannt hat, wird es für ihn wahrscheinlich jetzt sogar Billiger  Super



Also weiter machen und keine hessischen Verhältnisse einziehen lassen ;) bei uns läuft es doch alles noch super!!!

Denkt an die armen Kollegen, die in ihrem Bundesland nichteinmal die Chance haben legal zu suchen, dagegen leben wir doch im Paradies, 75 € hin oder her!
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« Antworten #18 am: 15. September 2011, 19:30:37 »

Wohl gesprochen Herr Graf!

Warten wir die zukünftige Praxis einfach erstmal ab, nix für ungut ;-) und Danke für euer Feedback.
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« Antworten #19 am: 16. September 2011, 14:50:01 »

Hi,

sehe ich das richtig, in meinem Kreis mußte ich 260,00 Euro für eine Grabungsgenehmigung bezahlen und jetzt ist es einheitlich auf 75,00 Euro reduziert worden (bei mir reduziert, bei anderen angestiegen  zwinker ) ???

Gruß Multi
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Gruß Multisammler!!

9 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin normal, die 10`te summt!!
andreasluecke
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« Antworten #20 am: 16. September 2011, 15:11:38 »

Hi,

sehe ich das richtig, in meinem Kreis mußte ich 260,00 Euro für eine Grabungsgenehmigung bezahlen und jetzt ist es einheitlich auf 75,00 Euro reduziert worden (bei mir reduziert, bei anderen angestiegen  zwinker ) ???

Gruß Multi

Das dürfte wohl so sein, ja.
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« Antworten #21 am: 18. September 2011, 14:57:35 »

Das hat hat doch in NRW eh den Beigeschmack einer Claimvergabe gegen "Bares". Wie man sieht: Nix gibts zum Nulltarif!

PS. Nehmen die eigentlich auch Kreuzer?  zwinker
 
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« Antworten #22 am: 18. September 2011, 15:02:39 »

Wie dumm Du bist. Wie tiefschürfend dumm und flach... wie berechenbar, berechnend.


Wie man so viel dummes Zeug sabbelnd überhaupt atmen kann ist mir ein Rätsel.

Weinst Du manchmal abends vor dem Zu-Bett gehen?

Sei es drum:

Hier gibt es keine Claims.


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« Antworten #23 am: 18. September 2011, 15:08:18 »

ebenfalls scheint die Einführung des Schatzregals wieder Thema zu sein.

Willkommen im Club... winke winke


Ich errinnere daran, als ich hier zu Spenden aufgerufen habe um das hessische Schatzregal zu kippen. Man hat saß auf dem hohen Roß und hat seitens der Admins das an sich ernste Thema mit dummen Kommentaren belegt. Nun drücken wir alle mal kräftig die Daumen, dass das SR in NRW auch eingeführt wird, damit wir endlich wieder etwas gleicher werden... winke winke
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« Antworten #24 am: 18. September 2011, 15:18:24 »

Hier gibt es keine Claims.

Ach nee, und wie nennt sich das denn wenn jede Gemeinde abkassiert damit man auf ihre Fundstellen schürfen darf? Offenbar arbeitet man sogar nach "marktwirtschaftlichen" Gesichtspunkten: Der Preis wird angehoben wenn die Nachfrage steigt.  narr



 
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« Antworten #25 am: 19. September 2011, 10:25:56 »

Oh Jens das du Vollhorno dich jetzt hier auch zu Wort melden musst war ja klar!
Schließlich ist die ganze Diskussion hier ja sachlich gelaufen und man ist zu dem Konsens gekommen das man erstmal abwartet!
Sowas kannst du natürlich garnicht ab, Leute die sich eine Änderung der Politik einfach erstmal ansehen bevor Stunk gemacht wird!
Checkst du es nicht? KEINER will deine Hilfe weil du ein Laberkopf bist und bei dir ganz viele Schrauben locker sind!

Geh deine Schatzkarten für Kreuzer verkaufen, das was DU auf deinen Abzocker Seiten machst ist Claimvergabe!

Das was die Gemeinden machen nennt sich kommunale Selbstverwaltung, da gibt es nunmal Gemeinde- oder Kreisgrenzen wenn du sie Claims nennen willst mach das, es interessiert eh keinen!

Das du dich wunderst, das dir keiner auch nur einen Cent als Spende zur "Abwendung des Schatzregales in Hessen" zukommen hat lassen ist jetzt nicht dein Ernst oder  narr!
Das wäre ja so als wenn ein Penner am Bahnhof zu Spenden aufruft damit er die Regierung stürzen kann!

Ne ne Freunde, lasst uns in NRW schön in Ruhe, was eure aufmüpfige Art in Hessen bewirkt hat wissen wir bereits alle  winke winke

So und jetzt gute Reise und guten Weg Jens!


Es wäre wohl am besten wenn ein Admin oder Mod hier erstmal dicht macht  winke winke
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« Antworten #26 am: 19. September 2011, 12:47:53 »

Das einzige was ihr könnt ist beleidigen und vollmundig den Großxxxxx herauskehren. Welch ein Glück, dass ich ein dickes Fell habe sonst würde ich einen Anwalt in Gang setzen.

Aber zurück zum Thema: Fakt ist, dass es früher oder später auch zu einem SR in NRW kommen wird. NRW ist neben Bayern ein Land in dem dies noch nicht eingeführt wurde. Somit steigt nicht nur der innere Druck innerhalb von NRW sondern auch der Druck der Archäologen aus den Bundesländer mit SR.

Spätestens beim nächsten Streit um ein besonderes Fundstück oder ein Fall von Fundverschiebung wird das Thema komplett neu aufgerollt.

Mit der Hessen-Gräberfeld-Klage hatte ich nichts zu tun und habe diese auch nicht befürwortet. Nachdem sich aber abzeichnete, dass in Hessen das SR eingeführt werden sollte, wurde ich zum Unterstützer im Kampf gegen das SR.

Es ist gelungen durch Lobbyarbeit das Hessen-SR auf ein ertägliches Maß abzumildern - auch ohne Unterstützung aus NRW. Ja, wir hatten damals auf den Ansteckungseffekt hingewiesen und auch hier im Forum um Unterstützung/eine Spende gebeten. Die Reaktion ist hinlänglich bekannt.







 
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« Antworten #27 am: 19. September 2011, 13:34:34 »

Aber zurück zum Thema: Fakt ist, dass es früher oder später auch zu einem SR in NRW kommen wird. NRW ist neben Bayern ein Land in dem dies noch nicht eingeführt wurde. Somit steigt nicht nur der innere Druck innerhalb von NRW sondern auch der Druck der Archäologen aus den Bundesländer mit SR.


Dann wart es doch, WIE das hier umgesetzt wird winke winke
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« Antworten #28 am: 19. September 2011, 14:41:07 »

Das Problem ist, das es in Hessen am Ende sehr schnell ging und das SR durch die Abstimmung gepeitscht wurde. Von daher kann man zuwarten, verliert aber damit auch die Möglichkeiten der Einflußnahme.
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« Antworten #29 am: 19. September 2011, 14:58:07 »

Danke für Deine Warnung.

Es ging hier aber um die NFG, nicht um SR oder EZB. Das würden auch die USA nicht mitmachen, wenn der DSTGB jetzt einfach so EU-weit mit DschG um sich werfen würde, und dann noch am WE, resp. z.B. EWR, also Zimmer in irgendeiner Farbe zu streichen habe ! Also zurück zur NFG in NRW.

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