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Autor Thema: Neues Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein ab 2012  (Gelesen 622 mal)
Mario G
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« am: 17. Juni 2011, 10:48:21 »

Koalition droht Grabräubern mit Haft
Zitat
Neu ist auch, dass Grabräuberei im Denkmalschutzgesetz als Straftat eingestuft wird. Wer etwa nach einem Kulturdenkmal gräbt und es sich zueignet, dem drohen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.


http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/artikeldetail/article/111/koalition-droht-grabraeubern-mit-haft.html
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« Antworten #1 am: 17. Juni 2011, 11:32:30 »

Aber das Genehmigungsverfahren scheint auch mit aufgenommen zu sein.

http://www.fdp-sh.de/Koalition-legt-Novellierung-des-Denkmalschutzgesetzes-vor/27267c48038i1p551/index.html

Leider habe ich den Text noch nicht gefunden Nixweiss
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Oetti1
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« Antworten #2 am: 23. Juni 2011, 15:55:33 »

Puh,
der Gesetzesvorschlag ist zu lesen:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1600/drucksache-17-1617.pdf

Oetti1
« Letzte Änderung: 23. Juni 2011, 18:51:37 von Oetti1 » Gespeichert

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