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NFG in Baden-Württemberg
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Autor
Thema: NFG in Baden-Württemberg (Gelesen 2165 mal)
BigBang
Aristokrat
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NFG in Baden-Württemberg
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am:
19. Mai 2011, 10:38:34 »
Hallo alle zusammen!
Ich habe es echt versucht, die Infos zum Thema NFG in Baden-Württemberg zu finden, konnte aber die nicht finden oder halt nicht in dem gewünschten Ausmaß. Deswegen einige Fragen:
1. Wo ich den Antrag stellen kann?
So wie es ausieht hier:
Landesdenkmalamt Baden-Württemberg
Abt. Archäologische Denkmalpflege
Berliner Straße 12
73728 Esslingen am Neckar
Telf. 0711/664 63-0
Fax 0711/664 63-444
E-Mail:
Stimt es?
2. Wie soll ich am besten argumentieren, formullieren? Über einee Kopie oder ein Text von so einem Antrag würde ich mich freuen (
koloworot@yahoo.de
)!
3. Wie lange gilt so eine NFG?
4. Was kostet die?
5. Was darf ich und was darf ich nicht, laut dieser NFG?
Bedanke mich im Voraus
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Belenos
Graf
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Re:NFG in Baden-Württemberg
«
Antworten #1 am:
19. Mai 2011, 13:38:31 »
Moin,
einen Antrag kann ich Dir per E-Mail zusenden, schreib mich unter
redaktion@das-schatzsucher-magazin.de
an.
Den Antrag sendest Du dann per Einwurfeinschreiben an die von Dir herausgesuchte Stelle, dann brauchst Du nur noch zu warten, bis Dein Antrag abgelehnt wird.
Die Beantwortung Deiner weiteren Fragen erübrigt sich deshalb.
Viele Grüße
Walter
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BigBang
Aristokrat
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Re:NFG in Baden-Württemberg
«
Antworten #2 am:
19. Mai 2011, 13:54:18 »
Hi Belenos,
ich muss sagen du weis es schon einen aufzubauen! Vielleicht ganz blöde Frage: warum soll ich es mir antun, wenn der Antrag eher abgelehnt wird? Sowas wie ein Alibi oder soll evtl. die zuständige Stelle mit diesen Anträgen bombardieren bis sie aufgeben und nicht mehr abgeneigt sind mir eine Bewilligung zu erteilen? :)
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Pfälzer
Erzherzog
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Re:NFG in Baden-Württemberg
«
Antworten #3 am:
19. Mai 2011, 17:56:39 »
Zitat
dann brauchst Du nur noch zu warten, bis Dein Antrag abgelehnt wird.
Zitat
ich muss sagen du weis es schon einen aufzubauen! Vielleicht ganz blöde Frage: warum soll ich es mir antun, wenn der Antrag eher abgelehnt wird? Sowas wie ein Alibi oder soll evtl. die zuständige Stelle mit diesen Anträgen bombardieren bis sie aufgeben und nicht mehr abgeneigt sind mir eine Bewilligung zu erteilen? :)
Wie auch immer.
Der Aussage von Walter ist allerdings nichts mehr beizufügen.
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Merowech
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #4 am:
19. Mai 2011, 18:23:14 »
Zitat von: Pfälzer am 19. Mai 2011, 17:56:39
Wie auch immer.
Der Aussage von Walter ist allerdings nichts mehr beizufügen.
Tja- so isses eben in unserem Ländle.....traurig aber wahr.
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Grüße MICHA Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !
Pfälzer
Erzherzog
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #5 am:
19. Mai 2011, 18:47:53 »
Zitat
Tja- so isses eben in unserem Ländle.....traurig aber wahr.
Jetzt werd mal nicht komisch Micha
Traurig wäre; daß dir während dem Grillen das Gas ausgeht und 20 deiner Gäste noch nicht einmal eine rote Wurst hatten.....
Seltsam, aber so steht es geschrieben ...............
Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Gespenster_Geschichten
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Vampire
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #6 am:
19. Mai 2011, 18:50:45 »
Hy,
aber es gibt sie, die Ausnahmen. Nur bin ich es leider auch nicht.
Diese Ausnahmen sind vom Amt "geduldet".
Unglaublich aber wahr.
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"In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
Bram Stoke
Merowech
Erzherzog
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #7 am:
19. Mai 2011, 19:02:14 »
Zitat von: Pfälzer am 19. Mai 2011, 18:47:53
Jetzt werd mal nicht komisch Micha
Traurig wäre; daß dir während dem Grillen das Gas ausgeht und 20 deiner Gäste noch nicht einmal eine rote Wurst hatten.....
Seltsam, aber so steht es geschrieben ...............
ja mag wohl so stimmen Jürgen
............ traurig aber wahr
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Grüße MICHA Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !
Belenos
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #8 am:
20. Mai 2011, 06:59:07 »
Zitat von: BigBang am 19. Mai 2011, 13:54:18
Hi Belenos,
ich muss sagen du weis es schon einen aufzubauen! Vielleicht ganz blöde Frage: warum soll ich es mir antun, wenn der Antrag eher abgelehnt wird? Sowas wie ein Alibi oder soll evtl. die zuständige Stelle mit diesen Anträgen bombardieren bis sie aufgeben und nicht mehr abgeneigt sind mir eine Bewilligung zu erteilen? :)
Sorry, aber wie oft habe ich schon zu diesem Thema geschrieben, dass es in BW nur mit einer Klage vor dem Verwaltungsggericht geht, habe Unterstützung zugesagt, da ich den gleichen Gerichtsprozess in Hessen mit Erfolg geführt habe - und dann habe ich nie wieder etwas von den Fragestellern gehört, weil DAS wollten die dann doch nicht, einen Prozess führen wegen einer Nachforschungsgenehmigung, dann doch lieber illegal suchen gehen und die Funde unterschlagen.
Viele Grüße
Walter
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BigBang
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #9 am:
20. Mai 2011, 08:19:55 »
Zitat von: Belenos am 20. Mai 2011, 06:59:07
Sorry, aber wie oft habe ich schon zu diesem Thema geschrieben, dass es in BW nur mit einer Klage vor dem Verwaltungsggericht geht, habe Unterstützung zugesagt, da ich den gleichen Gerichtsprozess in Hessen mit Erfolg geführt habe - und dann habe ich nie wieder etwas von den Fragestellern gehört, weil DAS wollten die dann doch nicht, einen Prozess führen wegen einer Nachforschungsgenehmigung, dann doch lieber illegal suchen gehen und die Funde unterschlagen.
Viele Grüße
Walter
Ich habe schon ohnehin geplant eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen. Sobald ich die habe, melde ich mich bei dir ;)
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Belenos
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #10 am:
20. Mai 2011, 11:10:36 »
Zitat von: BigBang am 20. Mai 2011, 08:19:55
Ich habe schon ohnehin geplant eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen. Sobald ich die habe, melde ich mich bei dir ;)
Moin eine Rechtsschutzversicherung sollte ohenhin jeder SG haben. Beim Abschluss darauf achten, dass auch Verwaltungsgerichtsverfahren bezahlt werden.
Viele Grüße
Walter
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BigBang
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #11 am:
20. Mai 2011, 11:23:50 »
Danke für den Tipp Belenos,
ich habe gar nicht daran gedacht, wie wichtig so eine Versicherung für einen Sondler ist. Es gibt doch 3 Arten von Rechts-Schutzversicherungen: Privat, Verkehr und Beruf. Stimmt es? Ich nehme an ich bräuchte die Privat?
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Pfälzer
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #12 am:
20. Mai 2011, 12:58:08 »
Zitat von: BigBang am 20. Mai 2011, 11:23:50
Danke für den Tipp Belenos,
ich habe gar nicht daran gedacht, wie wichtig so eine Versicherung für einen Sondler ist. Es gibt doch 3 Arten von Rechts-Schutzversicherungen: Privat, Verkehr und Beruf. Stimmt es? Ich nehme an ich bräuchte die Privat?
Du brauchst:
Zitat
Verwaltung-Rechtsschutz im privaten Bereich
Neben dem Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen bietet XXXX seit 1.1.2000 als einer der wenigen Rechtsschutzversicherer auch den Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten an.
Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. wenn Sie sich aus schwerwiegenden Gründen vom Wehrdienst zurückstellen lassen und dennoch eine Einberufung erhalten oder wenn Ihnen oder einem Ihrer mitversicherten Kinder die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verweigert wird.
Mir fallen auf Anhieb zwei Versicherer ein: ARAG und AdvoCard , welche das im Paket mit anbieten.
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Mario G
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #13 am:
20. Mai 2011, 14:02:37 »
Kann man hier auch unverbindlich online vergleichen, bzw. Anfragen.
http://www.versicherungen-blog.net/vergleich/rechtsschutzversicherung.php
geht super.
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Nachrichten, Tipps und Infos
Facebook für Sondengänger:
http://www.facebook.com/sondeln
Übersicht zur Fundrecherche:
http://www.sondeln.com/links/
BigBang
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #14 am:
20. Mai 2011, 14:23:16 »
Für Gesamtpaket: 341,92 €. Die übertreiben aber echt! :(
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Pfälzer
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #15 am:
20. Mai 2011, 16:43:44 »
Zitat von: BigBang am 20. Mai 2011, 14:23:16
Für Gesamtpaket: 341,92 €. Die übertreiben aber echt! :(
Bei der AXXG kostet das gesamte Paket für Familien z.B. mit 250 € Selbstbeteilung knapp unter 200 €. Da kann man doch für eine Rechtschutzversicherung nicht maulen. Da ist sogar Miet/Immobilienrechtschutz mit bei.
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BigBang
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #16 am:
23. Mai 2011, 09:14:19 »
Zitat von: Pfälzer am 20. Mai 2011, 16:43:44
Bei der AXXG kostet das gesamte Paket für Familien z.B. mit 250 € Selbstbeteilung knapp unter 200 €. Da kann man doch für eine Rechtschutzversicherung nicht maulen. Da ist sogar Miet/Immobilienrechtschutz mit bei.
Ob die Option "Selbstbeteiligung" sich löhnt?
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Seareaper
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #17 am:
25. Mai 2011, 13:20:38 »
Rechtsschutzversicherung gibt es 4 Parts
Privat, Beruf, Verkehr und Haus- und Grundbesitzer
Wenn ihr eine günstige RS Versicherung sucht.
www.bgv.de
Das ganze Paket schon für ca. 150 Euro..
Grüße
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BigBang
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #18 am:
25. Mai 2011, 13:28:58 »
Hallo Seareaper,
habe ausrechnen lassen: bei jährlicher Zahlungsweise 393,96
Gruß
Vitali
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Pfälzer
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #19 am:
25. Mai 2011, 19:34:38 »
Zitat von: Seareaper am 25. Mai 2011, 13:20:38
Rechtsschutzversicherung gibt es 4 Parts
Privat, Beruf, Verkehr und Haus- und Grundbesitzer
Wenn ihr eine günstige RS Versicherung sucht.
www.bgv.de
Das ganze Paket
schon für ca. 150 Euro..
Grüße
Die evtl. benötigte Variante:
Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten
gibt es nur in dem proComfort - Angebot und schon ist die Versicherung insgesamt doch erheblich teurer. Das geht dann auch auf die 300 € zu.
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BeHüSa
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #20 am:
27. August 2011, 20:05:22 »
Hallo,
blättere im Moment in der aktuellen "Denkmalpflege in Baden-Württemberg", H. 3, S. 178:
Grenzsteinverkauf bei Ebay gestoppt. Ehrenamtliche Denkmalpfleger habe bei Ebay angebotene Grenzsteine entdeckt, das Landesdenkmalamt Informiert das die Meldung ans Landeskriminalamt weiter gegeben hat. Da sich die Freigabe der Verkäuferadresse bei Ebay verzögert hat, stiegen die Polizisten als Bieter ein und konnten dann die Steine konfiszieren. Der vermeintliche Besitzer gab an, die Steine schon lange Zeit zu besitzen. Gegen ihn wird jetzt wegen Diebstahl und Hehlerei ermittelt.
Gelegentlich sieht man solche Grenzsteine auch in Vorgärten!
PS, dieses Thema ist für mich nicht relevant und der Bericht kam mir rein zufällig in die Hand, meine Interessen liegen in der Montangeschichte.
Glückauf!
BeHüSa
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Daniel
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #21 am:
27. August 2011, 20:49:27 »
@BeHüSa
Ich finde die Aktion gut!
Ist ja keine Lapalie sondern ein "Kleindenkmal".
Solche Sachen kommen wohl öfters vor als man denkt.
Erinnert mich an die Geschichte von einem mittelalterlichen Sühnekreuz,daß in meiner Gegend geklaut wurde und durch Zufall von einem aus dem Ort des Geschehens,in einem Vorgarten im Ruhrpott entdeckt wurde.
Der "Besitzer" war hier in Kur und nahm es quasi als "Andenken" mit.
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Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund. Doch verwirrend ist ihr Name, denn sie gehören in den Mund.
misterhigh
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #22 am:
30. November 2011, 22:40:34 »
Hi Leute,
Ich bin "Ehrenamtlicher Beauftragter" der Archäologischen Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Wir haben auf unseren Arbeitstagungen dieses Thema schon häufig diskuttiert und sind immer deutlich mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass Sondengehen nicht erwünscht ist und in der Sache in der Regel kontraproduktiv ist. Hierzu gibt es die Broschüre "Hinweise zum Verhalten und zur Beweissicherung beim Antreffen von Sondengängern und Raubgräbern" (Stand Juni 2006). Hier steht u. a.:Privatpersonen kann in der Regel für das planmässige Suchen nach verborgenen Bodendenkmälern mit Metallsonden keine Genehmigung erteilt werden...... Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 geahndet werden.
Und davor schützt auch keine Versicherung !!!
Ich weiss ich weiss, es gibt 1001 Argumente warum das ach so harmlos ist. Aber es gibt auch unter den 1002 potentiellen Sondengängern bestimmt 1001 schwarze Schafe die sich einen Dreck um die Zerstörung einer Befundsituation scheren. So sind übrigends auch die Erfahrungen aus Bundesländern die es nicht so strikt wie BW verbieten. Der Schaden ist bei Weitem grösser als der Nutzen.
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Daniel
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Re:NFG in Baden-Württemberg
«
Antworten #23 am:
30. November 2011, 22:45:49 »
Zitat von: misterhigh am 30. November 2011, 22:40:34
Hi Leute,
Ich bin "Ehrenamtlicher Beauftragter" der Archäologischen Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Wir haben auf unseren Arbeitstagungen dieses Thema schon häufig diskuttiert und sind immer deutlich mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass Sondengehen nicht erwünscht ist und in der Sache in der Regel kontraproduktiv ist.
Und trotzdem gab es vom RP-Stuttgart die letzten 2 Jahre immer wieder amtliche Prospektionen mit Hilfe von den bösen Sondengängern.
Hoppla?
Diese Tatsache wurde wohl unterschlagen?
«
Letzte Änderung: 30. November 2011, 23:07:49 von Daniel
»
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Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund. Doch verwirrend ist ihr Name, denn sie gehören in den Mund.
andreasluecke
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Re:NFG in Baden-Württemberg
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Antworten #24 am:
30. November 2011, 22:50:27 »
Zitat von: misterhigh am 30. November 2011, 22:40:34
So sind übrigends auch die Erfahrungen aus Bundesländern die es nicht so strikt wie BW verbieten. Der Schaden ist bei Weitem grösser als der Nutzen.
Der größte Blödsinn, den ich seit langem gehört habe. In NRW werden Metallsondengänger planmäßig sogar zur Fund- und Befundsicherung bei großen und wichtigen Grabungen eingesetzt. So zum Beispiel im Römerlager Olfen, Römerlager Porta Westfalica, am Harzhorn, sowie ZIG kleinere Suchaufträge in mittelalterlichen Burgen etc.
Dein Kommentar zeigt, dass Du die letzten 20 Jahre verpennt hast, genauso wie eure Archäologe-Hansels in BW. Dumme, unbelehrbare Leute...
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Daniel
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Re:NFG in Baden-Württemberg
«
Antworten #25 am:
30. November 2011, 22:55:02 »
Zitat von: andreasluecke am 30. November 2011, 22:50:27
... genauso wie eure Archäologe-Hansels in BW. Dumme, unbelehrbare Leute...
Glaub mir,es gibt Ausnahmen.
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Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund. Doch verwirrend ist ihr Name, denn sie gehören in den Mund.
andreasluecke
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Re:NFG in Baden-Württemberg
«
Antworten #26 am:
30. November 2011, 22:56:57 »
Das würde mich sehr für BW freuen.
Wird doch echt Zeit, dass sich der Wind mal dreht!
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misterhigh
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Re:NFG in Baden-Württemberg
«
Antworten #27 am:
30. November 2011, 23:25:40 »
@andreasluecke. Tut mir leid dass ich dich jetzt in Deiner Gesinnung ertappt habe und Du zu Beleidigungen zur Verteidigung greifen musst.
Glaub einfach dass wir und die zuständigen Archäologen genau so verantwortungsvoll mit dem Thema umgehen wie die Kollegen in anderen Bundesländern. Wir machen das so wie wir es für richtig halten und die Anderen dürfen es anders machen. Und daran wird sich auch nix ändern.
Im Übrigen heisst es "in der Regel", d. h. in Einzelfällen kann es Genehmigungen geben. Wie geschehen. Aber es werden immer Einzelfallentscheidungen sein und Leuten vorbehalten sein, die durch langjährige zuverlässige Arbeit und durch Sachkenntnis dazu befähigt sind.
Und jeder von euch weis, wo viel Licht ist ist auch viel Schatten.
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andreasluecke
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Re:NFG in Baden-Württemberg
«
Antworten #28 am:
30. November 2011, 23:30:54 »
Beleidigungen gehören bei mir zum Standardrepertoire der Polemik. Ich mache es einfach gerne.
Genauso wie bei uneinsichtigen Archäologen die immer selben Ausreden kommen...eine Art Reflex.
Eure Einstellung beschränkt die Freiheit der Forschung!
Forschung muss auch privat möglich sein, und deshalb sind eure Einzelfallentscheidungen Mumpitz, der aufgrund leerer Kassen jetzt seit den 80ern immer weiter propagiert wird, genau wie die minimalinvasive Grabung. Es ist kein Geld da, dafür Ausreden. Die sind billig.
Ermöglicht die Forschung und schult die Leute lieber anständig. Ihr wisst doch genau, dass die Leute graben, mit oder ohne Genehmigung. Also, Genehmigungsvergabe und Schulungen. Das ist der Weg!
Der derzeitige Flickenteppich Deutschland in Bezug auf die Denkmalgesetze ist archäologiezerstörend!
Ihr schadet der Archäologie.
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Lojoer
Erzherzog
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Re:NFG in Baden-Württemberg
«
Antworten #29 am:
01. Dezember 2011, 08:54:17 »
Hie andreas,
Polemik ist keine Basis für eine Diskussion. Zumal im vorliegenden Beitrag von misterhigh doch eine Reihe von Argumenten vorgebracht werden, die wie er ja offenbar selbst einsieht, angreifbar sind.
Zitat von: misterhigh am 30. November 2011, 22:40:34
......... und sind immer deutlich mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass Sondengehen nicht erwünscht ist und in der Sache in der Regel kontraproduktiv ist.
Hier die ersten Schwachpunkte misterhigh.
Auch wenn man Mehrheitlich zu einer Auffassung kommt, muss sie nicht richtig sein. Offenbar gibt es im Ländle auch andere Ansichten. Das gleiche gilt für die Aussage, dass das Sondengehen in der Regel kontraproduktiv ist. Nur eine kleine Frage hierzu: Was ist da wo die Regel nicht zutrifft und das Sondengehen produktiv ist, bzw. sein könnte? Nimmt man da Verluste in kauf?
Zitat von: misterhigh am 30. November 2011, 22:40:34
Ich weiss ich weiss, es gibt 1001 Argumente warum das ach so harmlos ist.
Das das Sondegehen harmlos ist wird keiner behaupten, der als Sondengänger in die Landesdenkmalpflege eingebunden ist. Selbst wenn die Suche sich außschließlich auf die gestörte Pflugzone gegrenzt, ist eine Befundsituation (wenn auch eine Gestörte) vorhanden, die mit entsprechend sensibilisierten Sondengängern, entsprechend dokumentiert, wichtige Erkenntnisse bringen. Diese Erkenntnis betrifft übrigens nicht nur das Sondegehen, sondern auch das Feldbegehen mit der Suche nach Oberflächenfunden.
Zitat von: misterhigh am 30. November 2011, 22:40:34
Aber es gibt auch unter den 1002 potentiellen Sondengängern bestimmt 1001 schwarze Schafe die sich einen Dreck um die Zerstörung einer Befundsituation scheren.
Was um Gottes Willen sind den
potentielle
Sondengänger. Hier im Forum sprichst Du tatsächliche Sondengänger an.
Meinst Du diese, dann ist das eine nicht zu belegende Behauptung! Ich gehe davon aus, dass von den in die Denkmalpflege eingebundenen Sondengänger deutlcih über 90% so sensibilisiert sind, dass sie die Bedeutung einer Befundsituation beurteilen können und bei der Suche auch berücksichtigen. Bei den wenigen übrigen mag eine Nachschulung angesagt sein, aber auch das ist in Griff zu bekommen.
Zitat von: misterhigh am 30. November 2011, 22:40:34
So sind übrigends auch die Erfahrungen aus Bundesländern die es nicht so strikt wie BW verbieten. Der Schaden ist bei Weitem grösser als der Nutzen.
Diese These kannst Du bestimmt untermauern. Ich hätte zumindestens eine Reihe von Aussagen und Beispiele parat, die ein ganz anderes Bild zeigen. Zu meiner Person übrigens auch Aussagen von anerkannten Archäologen in BW, die meine Arbeit in Hessen kennen.
So wurden von mir entsprechende großflächige Notgrabungen durchgeführt, die wichtige Erkenntnisse in der Forschung und Denkmalpflege geliefert haben. Ich gehe davon aus, dass hier im Forum es eine Reihe von weiteren Suchern gibt, die über das hinaus was man allgemein unter einem Hobby versteht, in die Denkmalpflege eingebunden sind.
Deshalb meine Zustimmung zu dem These von andreasluecke
Zitat von: andreasluecke am 30. November 2011, 23:30:54
Also, Genehmigungsvergabe und Schulungen. Das ist der Weg!
Ansonsten begrüße ich Dich im Forum,
da ich bekannter maßen auch gerne kontrovers diskuttiere.
Gruß Jörg
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