Im Februar hatte ich bei uns bei der Oberen Denkmalbehörde angefragt, was ich machen muß um eine Grabungserlaubniss gem. §13 DSchG zu erhalten. Habe Ihnen mitgeteilt, dass ich seit längerem Scherben suche und mit welchen Archäologen ich in Verbindung stehe. Dass es auf Grund meiner Scherbenfunde einen Archäologischen Fundpunkt gibt. Ich meine Suche jetzt mit einem Detektor in unserem Raum erweitern möchte. Ich hatte Sie gebeten mir mitzuteilen ob es für eine Grabungserlaubniss spezielle Formulare gibt und wie ich Sie beantragen kann.
Heute bekam ich Antwort vom LWL:
Grabungserlaubniss nach §13 DSchG
Antrag auf Grabungserlaubniss
Sehr geehrter Herr......
Ihre Grabungserlaubniss bedarf der Zustimmung unseres Amtes. Da in diesem Fall noch einige Fragen zu klären sind möchte ich Sie zu einem Gespräch in unsere Außenstelle bitten. Das fand ich Klasse. Ich hatte noch gar keinen direkten Antrag gestellt, und werde nach ca 4 Wochen gleich zum Gespräch geladen.
Nun frage ich Euch, welche Fragen können da noch auf mich zukommen, wie bereite ich mich darauf vor?????
