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Autor Thema: Vorsicht Abzocke!  (Gelesen 2551 mal)
Nägelfinder
Aristokrat
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Beiträge: 254



« am: 29. März 2011, 13:42:00 »

Hallo,
gerade aktueller Abzockversuch. Wenn Ihr folgende E-Mail bekommt nicht erschrecken und vorallem NICHT bezahlen ist abzocke!

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: ###.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: ###.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner
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Der Abfall von damals sind die Schätze von heute.
behreberlin
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« Antworten #1 am: 29. März 2011, 14:45:26 »

...na das ist ja der Knaller - sieht aber hübsch offiziell aus
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DMarkcollector
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WWW E-Mail
« Antworten #2 am: 29. März 2011, 16:10:02 »

Hi,
zwei oder drei die ich kenne haben so ein ding schon bekommen, aber per Post... und haben gezahlt. NoGo
bye Jens
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http://www.facebook.com/#!/profile.php?id=100003925231818&sk=wall
insurgent
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Mitglied der Detektorengruppe SH


WWW
« Antworten #3 am: 29. März 2011, 16:52:11 »

http://www.ratgeberrecht.eu/internet-aktuell/gefaelschte-abmahnungen-durch-rechtsanwalt-olaf-kaltbrenner.html

http://facto24.de/2011/03/26/rechtsanwalt-olaf-kaltbrenner-abzocke-mit-falscher-email/

http://www.webnews.de/904676/abmahnabzocke-angeblichen-rechtsanwalt-olaf-kaltbrenner-so

und so weiter  winke winke It's cool man
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Meine Bodenfunde werden gemeldet
pflaume
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« Antworten #4 am: 29. März 2011, 17:52:28 »

 winke winke

Keine Panik , ist Abzocke . bekomme alle paar wochen so eine e-mail.
ab in den Papierkorb damit.
gruss
mike
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Velvetmonkee
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« Antworten #5 am: 29. März 2011, 23:46:12 »

Zitat
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: ###.ukash.com/de

Ich lach mich tot! Die Kanzlei möchte ich sehen, die sowas in ihre Abmahnung schreibt!  Big grinsing
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Rechtschreibreform?? Nicht mit mir!
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Suche Gose-Flaschen, Gose-Gläser und Gose-Werbung!


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« Antworten #6 am: 31. März 2011, 20:38:08 »

Da frage ich an, ob ich auch bar oder mit Scheck überweisen kann und dann schicke ich einen Brief mit feinem weißen Pulver... Die Reaktion würde ich gern sehen...
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Die Studiosen tranken zwei bis zwanzig Gosen!!!
andreasluecke
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« Antworten #7 am: 31. März 2011, 22:32:35 »

Ich find´s schön: endlich mal eine Phishing-Mail in akzeptabler Sprache. Da kommt man sich nicht ganz so lieblos verarscht vor.
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sludsen
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corvus corax


« Antworten #8 am: 31. März 2011, 23:57:02 »

Ich find´s schön: endlich mal eine Phishing-Mail in akzeptabler Sprache. Da kommt man sich nicht ganz so lieblos verarscht vor.

#1
 Super
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Zitat
Etwas Bornierteres als den Zeitgeist gibt es nicht. Wer nur die Gegenwart kennt, muss verblöden.
AndiHam
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« Antworten #9 am: 20. April 2011, 09:30:26 »

und immer schön Anzeige erstatten und nicht nur Email löschen.

Wundert mich leider, dass soviele Menschen heutzutage darauf reinfallen, wo doch nun allmählich auch der letzte mal mitbekommen haben sollte, was für bescheisserei im Internet an der Tagesordung ist.

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