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Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Autor
Thema: Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen (Gelesen 3638 mal)
Lojoer
Erzherzog
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Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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am:
04. März 2011, 14:24:48 »
Die neuen Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen sind auf der Internetseite der LfD Hessen nachzulesen.
http://www.denkmalpflege-hessen.de/Download/NeueRichtlinie.pdf
Gruß Jörg
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oranjetip
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #1 am:
04. März 2011, 18:12:27 »
Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss auf den ihm gem. § 984 BGB zustehenden
Finderanteil bei Funden auf Grundstücken im Landeseigentum zugunsten des Landes
Hessen verzichten
Das Land Hessen möchte gerne Leute für sich umsonst Arbeiten lassen!!
So eine Frechheit!!
Grüß Oranjetip
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Denarius
Erzherzog
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
«
Antworten #2 am:
04. März 2011, 20:02:09 »
Abend!
Ohne jetzt im Detail auf die neue Richtlinie eingehen zu wollen, zeichnet sich als mutmasslicher Hintergedanke dieser restriktiven Neuregelung leider eines ab: Man will keine Sondengänger. Es sind zuviele unterwegs. Dann auch noch ein Haufen "Deppen" dabei, die nur absammeln wollen und "beschränkt (*)" sind, ordentlich Zeit und Arbeitsaufwand kosten, keine Fundmeldung richtig ausfüllen können, et cetera. Es kristallisiert sich klar heraus, das die Masse reduziert werden soll. Glück für jene, die die hohen Anforderungen erfüllen können und Zeit genug haben. Alle anderen werden zusehends sanktioniert und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Saat aufgehen wird und eine entsprechende Sensibilisierung der Ordnungsbehörden und Öffentlichkeit stattgefunden hat.
Ich vermag nichteinmal zu sagen, ob dies letztendlich in punkto Bodendenkmalpflege/schutz als positiv o. negativ zu bewerten ist. Einiges liegt im Argen. Auf beiden Seiten. Was mich aber verwundert ist die Tatsache, dass dies gerade in Hessen geschieht. Einst Vorzeige-Bundesland in Sachen Kooperation mit SG und nun .... das.
Argumentativ und rechtlich sicherlich in mehrfacher Hinsicht anfechtbar, ist diese Richtlinie aber ein Schlag in's Gesicht all jener, die sich jahrelang um eine Kooperation bemüht haben. Ich möchte aber wetten (es wird nix so heiss gegessen, wie's gekocht wird), dass die Konsequenzen für jene, die sich im Besitz einer NFG befunden haben, überschaubar sind.
M. E. ist diese Linie aber sicherlich auch eine Konsequenz aus der Gräberfeldgeschichte. Eine Bewertung dieser Angelegenheit, als auch der höchst fragwürdigen Richtlinie und des zutiefst leidlichen Amtsgebahrens, erspare ich mir uns uns jetzt allerdings.
Schon krass,
Gruss,
Denarius
(*) in ihrem Wissen
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Letzte Änderung: 05. März 2011, 15:07:17 von Denarius
»
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Ich kam, sah und fand !
Carolus Rex
Erzherzog
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #3 am:
04. März 2011, 21:41:30 »
Hi
Ganz schön heftig
Gruß CR
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------------Melden macht frei--------------
Entetrente
Erzherzog
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #4 am:
05. März 2011, 00:12:50 »
Sehe es wie Denarius > dass die Konsequenzen für jene, die sich im Besitz von NFG befunden haben, überschaubar sind.
Natürlich ist das Ganze das Ergebnis vom Verhalten Einzelner. Gratulation ! Vieles Vielen kaputt gemacht.
Die Form und Höhe der Sanktion bei Nichtbeachtung der Richtlinie wäre der nächste, ebenfalls interessante Punkt. Es wird richtig teuer.
Und es kann sich jederzeit auch auf andere Bundesländer ausweiten.
( Tja.Walter > Es wird bestimmt wieder Zeit MEHR zu fordern !! Geld ? Alleinbesitz.Mehr Anteil ?Ne Lotterie ? ) > WO lebst du ??
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Bert
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #5 am:
05. März 2011, 00:31:50 »
Diese Richtlinien scheint sich im Ministerium selbst niemand durchgelesen zu haben:
2. .....
Grundstücke im Eigentum des Landes Hessen sind in NFG von Nachforschungen generell
auszuschließen.
3. ....
"Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss auf den ihm gem. § 984 BGB zustehenden
Finderanteil bei Funden auf Grundstücken im Landeseigentum zugunsten des Landes
Hessen verzichten."
Erinnert ein wenig an die Qualität der eingereichte Begründung zum Gesetzentwurf für das hess. Schatzregal, wo behauptet wurde, § 984 BGB würde dem Staat 50% des Fundwertes zuschreiben (und nicht dem Grundstückseigentümer). Oder dass ein Schatzregal den Anreiz für Raubgrabungen senkt.
Bei den hess. Amtsarchäologen ist offensichtlich Hopfen und Malz verloren. Eine Verbesserung der rechtlichen Situation der Sondengänger kann da nur noch gegen die Amtsarchäologie erreicht werden, nicht mit ihnen.
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Entetrente
Erzherzog
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #6 am:
05. März 2011, 00:39:33 »
Zitat von: Bert am 05. März 2011, 00:31:50
Bei den hess. Amtsarchäologen ist offensichtlich Hopfen und Malz verloren. Eine Verbesserung der rechtlichen Situation der Sondengänger kann da nur noch gegen die Amtsarchäologie erreicht werden, nicht mit ihnen.
Eine EXTREM Förderliche Aussage ! Nur weiter so....
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Entetrente
Erzherzog
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #7 am:
05. März 2011, 01:00:10 »
Ich sage: Arrangiert und engagiert euch mit der Amtsarchäologie !
Sonst bleibt nur die Verliererstraße.
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Bert
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #8 am:
05. März 2011, 01:08:17 »
Was MIT den Amtsarchäologen rauskommt, hat man in den letzten Jahren zur Genüge gesehen: Schrittweise Einschränkung der Genehmigungen (Publikationsrechte), aktuell Einführung des Schatzregals, bis hin zu dieser absolut einseitigen neuen Richtlinie für Suchgenehmigungen. Schlimmer kanns auch nicht kommen, wenn die Sucher öffentlich GEGEN die Amtsarchäologie Druck machen.
Nach meiner Einschätzung der Szene wirds aber nicht dazu kommen. Die meisten werden im Stillen und auf eigene Faust ihrem Hobby nachgehen, wenn eine Kooperation keine Vorteile oder sogar gravierende Nachteile bietet. Leute wie Walter, Micha oder Roberto, die sich öffentlich in den Wind stellen und Rechte einfordern, gibts in der Szene nicht allzu viele.
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Entetrente
Erzherzog
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #9 am:
05. März 2011, 01:18:30 »
Da kann man ja jetzt mal genau sehen, was Walter und Co. so erreicht haben > Siehe Überschrift. Eine schrittweise Verschärfung.
Natürlich könnt ihr fordern ! Immer mal ran. Das Ergebnis und die Konsequenz davon müssen nur leider Alle tragen.
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #10 am:
05. März 2011, 01:46:08 »
Ich habe mir Vorgaben durch das Ministerium, welche das LfD ja nun umsetzen muss, mal in aller Ruhe durchgelesen.
Eine ganze Reihe von Suchern hier im Forum dürften das Anforderungsprofil, das an den Antragsteller gestellt wird, leicht erfüllen.
Zugegeben, wird es für einige natürlich auch schwer, vielleich auch unmöglich werden die Auflagen zu erfüllen, insbesondere, wenn sie Anfänger sind.
Wer aber hier im Forum ein wenig mitließt und das gelesene auch reflektiert, kann sich mit relativ geringem Aufwand ein gute Grundlage schaffen, sei es nun in Bezug auf Dokumentation oder epochale Hintergründe.
Zu dem Punkt 2. hätte ich jedoch auch eine ganze Menge Einwände vorzubringen, sei es z.B. die wenige Beachtung die oberflächennahe Funde bei offiziellen Grabungen erfahren oder die enorme Zerstörung die den beweglichen Bodendenkmälern auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zuteil werden, wenn sie eben nicht geborgen werden. Wenn Gegenstände aufgrund der mechanischen oder chemischen Schädigung so weit zerstört worden sind, dass sie nicht mehr zu identifizieren sind (dies geht insbesondere bei Keramik sehr schnell), geht das über den Begriff Teilzerstörung eines BDs hinaus.
Der letzte Absatz
"Grundstücke im Eigentum des Landes Hessen sind in NFG von Nachforschungen generell auszuschließen. Das darf nur im Einzelfall genehmigt werden."
ist eigentlich nicht grundsätzlich zu beanstanden. Hierbei setze ich abervoraus, dass das Land Hessen sich der Verantwortung des Erhalts der Bodendenkmälern bewusst wird und diese aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausnimmt.
Jörg
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #11 am:
05. März 2011, 19:53:22 »
Zitat von: Bert am 05. März 2011, 01:08:17
Was MIT den Amtsarchäologen rauskommt, hat man in den letzten Jahren zur Genüge gesehen: Schrittweise Einschränkung der Genehmigungen (Publikationsrechte), aktuell Einführung des Schatzregals, bis hin zu dieser absolut einseitigen neuen Richtlinie für Suchgenehmigungen. Schlimmer kanns auch nicht kommen, wenn die Sucher öffentlich GEGEN die Amtsarchäologie Druck machen.
Nach meiner Einschätzung der Szene wirds aber nicht dazu kommen. Die meisten werden im Stillen und auf eigene Faust ihrem Hobby nachgehen, wenn eine Kooperation keine Vorteile oder sogar gravierende Nachteile bietet. Leute wie Walter, Micha oder Roberto, die sich öffentlich in den Wind stellen und Rechte einfordern, gibts in der Szene nicht allzu viele.
Hier ist noch was neues. Sind Walter,Roberto und Micha auch für Verantwortlich oder was? Wenn de hetzen willst !
Komm mal runter
Sorry,aber hier wieder Leute an den Pranger stellen ist nicht O.K!
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #12 am:
05. März 2011, 19:54:11 »
Zitat von: Brave am 05. März 2011, 19:53:22
Hier ist noch was neues. Sind Walter,Roberto und Micha auch für Verantwortlich oder was? Wenn de hetzen willst !
Komm mal runter
Sorry,aber hier wieder Leute an den Pranger stellen ist nicht O.K!
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1299312710194&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #13 am:
05. März 2011, 20:35:23 »
Sorry, aber hat Bert Diese nicht als " Leute wie Walter, Micha oder Roberto, die sich öffentlich in den Wind stellen und Rechte einfordern," zuerst erwähnt ?
Na, dann fordert mal. Wie steht in deinem Artikel : Hessen und andere haben kein Geld. Wollen möglichst Alles in der Erde lassen.
Mit Ausnahme der Forschung und der Notgrabung.
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Metallsonde_de
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #14 am:
06. März 2011, 09:53:56 »
Es fällt mir aufgrund der pers. Vorgeschichte mit DIGS schwer, aber hier muß ich Entetrente vollumfänglich recht geben.
Es wurde viel gewagt und es wird viel verloren. In einem andere Forum liege ich zur Zeit in Diskussion mit einigen Frankfurter Usern weil im Forum plötzlich "Anonyme" auftauchen die völlig unkoordiniert dazu aufrufen gegen das LfD eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten. Mich erinnert das ein wenig an Brandstifter die aus sicherer Distanz gerne schauen wie andere in Not kommen.
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andreasluecke
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #15 am:
06. März 2011, 10:32:27 »
Zitat von: Entetrente am 05. März 2011, 01:18:30
Natürlich könnt ihr fordern ! Immer mal ran. Das Ergebnis und die Konsequenz davon müssen nur leider Alle tragen.
...und nicht nur in Hessen!
Auch die wenigen Bundesländer, in denen bisher alles ruhig lief, arbeiten an einer neuen Melodie, nach der getanzt werden soll.
Man beruft sich dabei gerne auf "Urteile" aus Hessen.
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Caddy
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #16 am:
06. März 2011, 12:30:07 »
Zitat von: Metallsonde_de am 06. März 2011, 09:53:56
Es fällt mir aufgrund der pers. Vorgeschichte mit DIGS schwer, aber hier muß ich Entetrente vollumfänglich recht geben.
Es wurde viel gewagt und es wird viel verloren. In einem andere Forum liege ich zur Zeit in Diskussion mit einigen Frankfurter Usern weil im Forum plötzlich "Anonyme" auftauchen die völlig unkoordiniert dazu aufrufen gegen das LfD eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten.
Mich erinnert das ein wenig an Brandstifter die aus sicherer Distanz gerne schauen wie andere in Not kommen.
Sehr schöner Satz. "Aufspringer" oder "Möchtegerne" wäre auch treffend. Aber lese mal rückwärts Jens, wo der Kernpunkt zu diesem Aufruf lag ...
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tomkiss
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #17 am:
06. März 2011, 13:16:00 »
hallo joerg ,
ja die neuen bestimmungen habe ich auch geschickt bekommen.sehe das ganze auch eher gelassen.
sind denn schon nfg`s für 2011 herausgegeben worden?
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thomas
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Bert
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #18 am:
06. März 2011, 13:27:00 »
Genau, Walter ist auch Schuld am Klimawandel, und Micha hat Lady Diana auf dem Gewissen, hab ich gehört!
Im Ernst, nichts zeigt so deutlich wie die Einführung des großen Schatzregals in Niedersachsen, dass die aktuelle Verschärfung der Denkmalschutzgesetze nichts mit den aktuellen Prozessen zu tun hat. Dort gehören seit jeher Funde aus Ausgrabungen dem Staat, trotzdem fühlt man sich motiviert, private Finder zu enteignen. Das sollte doch eigentlich jedem klarmachen, dass man hier nur das umsetzt, was man schon lange in der Schublade hat.
P.S.: Jens D......... und Entetrente Seit and Seit, dass ich das noch erleben darf. Fundstellenverkäufer und Schatzregalapologeten endlich vereint, da wächst zusammen, was zusammengehört.
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quink
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #19 am:
06. März 2011, 13:55:24 »
Zitat
Der Antragsteller oder die Antragstellerin müssen folgende subjektive Voraussetzungen nachweisen, damit Sie ihnen eine NFG ausstellen können:
1.
regelmäßige Teilnahme an paläontologischen/archäologischen Bildungsmaßnahmen seit mindestens einem Jahr
(wie z.B. Besuch von Ausstellungen, Museen, Vorträgen, VHS-Kursen, Veranstaltungen von paläontologisch/archäologisch arbeitenden Institutionen und Vereinen, bei Ihnen oder im studium generale der Universitäten).
Die leiden da ja unter Größenwahn oder unter vollständiger Verblödung wenn die glauben wer hat die Zeit ein ganzes Jahr sich diese "Bildungsmaßnahmen" reinzutun.
Ich kann nur hoffen Leute denen die Suchererlaubnis verweigert wird klagen gegen diesen Unsinn. Auch eine Denkmalbehörde hat sich an die Gesetzestexte ihres Landes zu halten und kann nicht wild und wahlos da Wunschvorstellungen formulieren..
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Caddy
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #20 am:
06. März 2011, 14:16:59 »
Zitat von: quink am 06. März 2011, 13:55:24
Die leiden da ja unter Größenwahn oder unter vollständiger Verblödung wenn die glauben wer hat die Zeit ein ganzes Jahr sich diese "Bildungsmaßnahmen" reinzutun.
Ich kann nur hoffen Leute denen die Suchererlaubnis verweigert wird klagen gegen diesen Unsinn. Auch eine Denkmalbehörde hat sich an die Gesetzestexte ihres Landes zu halten und kann nicht wild und wahlos da Wunschvorstellungen formulieren..
Ich möchte die o.g. Richtlinien nicht unbedingt beführworten, da sie verschieden ausgelegt werden können.
Aber zu Deinem Beitrag: Es könnte sich dabei um 2-3 Tage pro Jahr handeln, an denen ein sehr interessanter Austausch für beide Seiten erfolgt.
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quink
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #21 am:
06. März 2011, 14:22:22 »
Zitat
Aber zu Deinem Beitrag: Es könnte sich dabei um 2-3 Tage pro Jahr handeln, an denen ein sehr interessanter Austausch für beide Seiten erfolgt.
Völlig egal, und wenn es sich nur um einen Vormittag "Bildungsmaßnahmen" handelt, es steht nicht im Gesetzestext drin das dieses vorgeschrieben ist und nur was im Gesetz drin steht ist relevant, egal was für wilde Wunschformulierungen die da formulieren.
Ich hoffe weiterhin einer aus Hessen bentragt so eine Genehmigung, weigert sich an Kursen und "Bildungsmaßnahmen" teilzunehmen, kriegt dann die Ablehlung von denen und zieht dann damit vors Gericht. Ich sage jetzt schon voraus das dann eine Grundsatzentscheidung bei raus kommt die den Denkmalämtern in Hessen gar nicht schmecken wird
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Caddy
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #22 am:
06. März 2011, 14:32:32 »
Zitat von: quink am 06. März 2011, 14:22:22
Völlig egal, und wenn es sich nur um einen Vormittag "Bildungsmaßnahmen" handelt, es steht nicht im Gesetzestext drin das dieses vorgeschrieben ist und nur was im Gesetz drin steht ist relevant, egal was für wilde Wunschformulierungen die da formulieren.
Ich hoffe weiterhin einer aus Hessen bentragt so eine Genehmigung, weigert sich an Kursen und "Bildungsmaßnahmen" teilzunehmen, kriegt dann die Ablehlung von denen und zieht dann damit vors Gericht. Ich sage jetzt schon voraus das dann eine Grundsatzentscheidung bei raus kommt die den Denkmalämtern in Hessen gar nicht schmecken wird
Na dann viel Spass beim Klagen. Es gibt auch einen vernünftigen Weg, nur muss der auch gemeinsam beschritten werden.
Ich habe jetzt keine Ahnung aus welchem BL Du bist, aber vielleicht solltest Du Dich mit den Gesetzen noch mal beschäftigen.
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insurgent
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #23 am:
06. März 2011, 14:33:42 »
Zitat von: quink am 06. März 2011, 14:22:22
Völlig egal, und wenn es sich nur um einen Vormittag "Bildungsmaßnahmen" handelt, es steht nicht im Gesetzestext drin das dieses vorgeschrieben ist und nur was im Gesetz drin steht ist relevant, egal was für wilde Wunschformulierungen die da formulieren.
..........................
Angst vor Weiterbildung???
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quink
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #24 am:
06. März 2011, 14:35:52 »
Zitat
Na dann viel Spass beim Klagen. Es gibt auch einen vernünftigen Weg, nur muss der auch gemeinsam beschritten werden.
Komme aber leider nicht aus Hessen und Urlaub da habe ich auch nicht geplant wo ich eine Genehmigung beantragen könnte. Und vernünftigen Weg? Nein, diese "Richtlinie" ist ein Schlag ins Gesicht und sagt "Archäologen in Hessen wollen keine Sondler". Somit wirds da auch nix gemeinsames geben, es muß mal durch ein Gerichtsurteil den Archäologen dort aufgezeigt werden, das die den Bogen gnadenlos überspannt haben.
Es geht auch nicht um Angst vor Weiterbildung, es geht einzig und allein darum die Archäologen wieder auf den Boden der tatsachen zu bringen, die können sich dort nicht einfach über ausformulierte Gesetzestexte stellen und Wunschvorstellungen formulieren. Die haben sich dort ans Gesetz zu halten und ein Gericht muß anscheinend die mal wieder einnorden
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St. Subrie
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #25 am:
06. März 2011, 15:50:26 »
Zitat von: quink am 06. März 2011, 14:35:52
Komme aber leider nicht aus Hessen und Urlaub da habe ich auch nicht geplant wo ich eine Genehmigung beantragen könnte. Und vernünftigen Weg? Nein, diese "Richtlinie" ist ein Schlag ins Gesicht und sagt "Archäologen in Hessen wollen keine Sondler". Somit wirds da auch nix gemeinsames geben, es muß mal durch ein Gerichtsurteil den Archäologen dort aufgezeigt werden, das die den Bogen gnadenlos überspannt haben.
Es geht auch nicht um Angst vor Weiterbildung, es geht einzig und allein darum die Archäologen wieder auf den Boden der tatsachen zu bringen, die können sich dort nicht einfach über ausformulierte Gesetzestexte stellen und Wunschvorstellungen formulieren. Die haben sich dort ans Gesetz zu halten und ein Gericht muß anscheinend die mal wieder einnorden
So einfach ist das nicht, mit dem Einnorden durch ein Gericht. Das Landesamt hat durchaus einen breiten Spielraum bei Auflagen, die es zum Schutz von Kulturgütern für erforderlich hält. Solche Auflagen, z.B. Aus- und Weiterbildung, müssen nicht explizit im Gesetz aufgeführt sein, sie müssen aber, und das ist dehnbar, dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel entsprechen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an "Bildungsmaßnahmen" halte ich persönlich ebenso für ein verhältnismäßiges Mittel, wie die meisten weiteren Bestimmungen der Richtlinien.
Zweifel an der Verhältnismäßigkeit hätte ich aber bei einem anderen Punkt der Richtlinien :
Ziffer 5
"Der Antragsteller oder die Antragstellerin müssen folgende objektive Voraussetzungen er-füllen:
Dem Antrag auf eine Nachforschungsgenehmigung muss eine schriftliche Beschreibung des geplanten Vorhabens beigefügt werden. Dabei sind
• das Forschungsinteresse, Vorleistungen zur Landeskunde, wie Studium einschlägiger Literatur, Karten, historischer Quellen, und/oder die Zusammenarbeit mit (Hei-mat)forschern und der regionale Bezug darzulegen und plausibel darzustellen;
• der zeitliche und räumliche Rahmen des Vorhabens abzugrenzen.
Diese schriftliche Projektbeschreibung wird durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen archiviert und der späteren Beurteilung der Forschungsergebnisse zugrunde gelegt."
Das Landesamt würde es vermutlich schwer haben, überzeugend zu begründen, warum es der Schutz von Kulturgütern gebietet, grundsätzlich zulässige Nachforschungen mit einer Metallsonde nur dann zu gestatten, wenn die Nachforschungen im Rahmen eines klar definierten und wohlvorbereiteten Forschungsvorhabens (!) erfolgen, das schließlich auch noch von ihm evaluiert werden soll. Solche Auflagen zu Lasten des sondengehenden Bürgers halte ich nicht mehr für ein verhältnismäßiges Mittel.
Mam muß sich wirklich klar machen, was die Pflicht zur Definierung, Projektierung und Durchführung eines Forschungsvorhabens in der Praxis für uns bedeuten würden. Das Landesamt hätte hier einen allzu bequemen Hebel, die NFG zu versagen. Es wird entscheidend darauf ankommen, wie es seine eigenen Richtlinien anwendet.
Im übrigen halte ich nichts davon, Einzelpersonen die Schuld an der Entwicklung in Hessen zu geben. Ob ungeschickt oder nicht, letztlich haben diese von einem Recht Gebrauch gemacht.
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emiore
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Tesoro Vaquero || NFGler
Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #26 am:
06. März 2011, 16:34:46 »
Harte Forderungen, die Hessen da stellt.
Trotzdem, versetzt euch mal nur für einen Augenblick in die Lage der Archäologen. Deren Ziel ist die wissenschaftliche Erforschung. Dafür benötigen Sie entweder ungestörte BD / in situ Funde oder Funde, die den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechend dokumentiert und abgegeben worden sind. (Nach der Auswertung kann man die Funde zurückerhalten.)
Bei den SG gibt es 2 Typen: 1. die mit Interesse an der Erforschung der Geschichte (entweder selbst oder durch die Archäologen) und 2. die, die eher das Suchen&Finden schöner alter Gegenstände erfreut, jedoch wenig Interesse an der wissenschaftlichen Seite haben. (Die "kommerziellen" Raubgräber verachten wir alle und interessieren sich für die Richtlinien eh nicht.)
Zwischen Archäos und Typus 1 der SG gibt es kein Problem, da der Mehrwert von genauer Dokumentation und dem entsprechenden "Fachwissen" des SG beiden Seiten bewusst ist. Zwischen den Archäos und dem Typus 2 der SG wird es hingegen immer ein Problem geben, denn hier wird unweigerlich durch das mangelhafte Dokumentieren der Funde/Fundumstände oder sogar des Behaltens der Funde, deren wissenschaftlicher Wert unwiderruflich zerstört.
Mit den neuen Richtlinien will man Typ 2 klar das Suchen verbieten, indem Dinge wie Fortbildungen, Vorwissen, etc. gefordert werden, die nur Typ1 hat. Zugegeben, die "Enteignung" ist m.E. dreist. Auch die Anforderungen für SG sind hoch, aber hoffentlich wird hier auch nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird. Ein freundliches und offenes Herantreten an die Archäologen kann hier vll Wunder wirken.
Nichtsdestotrotz ist es eure Entscheidung, ob ihr von Typ2 zum Typ1 werdet und euch damit einen "rechtmäßigen Anspruch" auf eine NFG erarbeitet! Walter hat gezeigt, wie man mit einem begründeten Interesse eine NFG bekommt. Und er hat niemandem den Weg verbaut, im Gegenteil, er hat ihn geebnet für alle, die nicht nur Spaßsucher sind.
Letztendlich geht es Archäologen darum, dass Funde gemeldet und wissenschaftlich ausgewertet werden können. Sie wollen uns nicht das Suchen verbieten, sondern die Spaßsuche und die kommerzielle Suche. Was Hessen fordert schlägt vll. über die Stränge. Ich bin aber davon überzeugt, dass fast alle von euch das Zeug hätten für eine NFG unter diesen Bedingung zu kommen, wenn ihr nur wollt und offen auf die Archäologen zugeht. Wenn es dann immer noch nicht klappt, kann man über den gerichtlichen Weg nachdenken. Miteinander ist aber erstmal immer besser als Gegeneinander.
Sachliche Kritik oder andere Standpunkte sind sehr willkommen.
@ St. Subrie
Zitat von: St. Subrie am 06. März 2011, 15:50:26
Das Landesamt würde es vermutlich schwer haben, überzeugend zu begründen, warum es der Schutz von Kulturgütern gebietet, grundsätzlich zulässige Nachforschungen mit einer Metallsonde nur dann zu gestatten, wenn die Nachforschungen im Rahmen eines klar definierten und wohlvorbereiteten Forschungsvorhabens (!) erfolgen, das schließlich auch noch von ihm evaluiert werden soll.
Das kann ich dir vll begründen, denn es bedeutet nichts anderes als: Der SG weiß wo und wonach er sucht und kennt sich einigermaßen mit der Materie aus. Klar kann man das als Hebel benutzen, aber 1-2 Seiten wo man schreibt, was das Ziel der Nachforschung ist, was man grob beabsichtigt zu finden und eine Karte mit markierten Areal ist nun wirklich nicht zu viel verlangt. Dass du der Experte auf dem Gebiet bist, verlangt sicherlich keiner.
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #27 am:
06. März 2011, 16:52:12 »
Ich glaube: Es ist mehr die Politik die keine Gelder bereitstellt. Einige Archäologen sollen ebenfalls eingespart werden.
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St. Subrie
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #28 am:
06. März 2011, 17:42:26 »
@ St. Subrie
Das kann ich dir vll begründen, denn es bedeutet nichts anderes als: Der SG weiß wo und wonach er sucht und kennt sich einigermaßen mit der Materie aus. Klar kann man das als Hebel benutzen, aber 1-2 Seiten wo man schreibt, was das Ziel der Nachforschung ist, was man grob beabsichtigt zu finden und eine Karte mit markierten Areal ist nun wirklich nicht zu viel verlangt. Dass du der Experte auf dem Gebiet bist, verlangt sicherlich keiner.
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@emiore
Natürlich ist das, was Du schilderst, für die meisten von uns (ich teile Deine Einschätzung zur Typologie der Sondengänger) nicht zu viel verlangt. Die Richtlinien Ziffer 5 geben aber sehr viel (ich meine sogar zu viel) mehr her. Warum das, wenn man doch garnicht so viel verlangen will. Doch wohl nur, um den erwähnten Hebel zu besitzen. Und das hat für mich ein wenig den Ruch des Mißbrauchs der Gestaltungsbefugnis des Ministeriums bzw. des Landesamtes, das ja wohl einen Entwurf der Richtlinien vorgelegt haben wird. Damit haben sich beide nach meiner Ansicht aber auch angreifbar gemacht.
Warten wir die Genehmigungspraxis ab.
Beste Grüße
St. Subrie
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Metallsonde_de
Aristokrat
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Re:Neue Richtlinien zur Vergabe einer NFG in Hessen
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Antworten #29 am:
06. März 2011, 22:24:11 »
Ich fühle der "Ich klage gegen jeden und alles Fraktion" im Detektorforum gerade mal auf den Zahn. Erschreckend welche Gehirnakrobaten sich zum Kleinkrieg gegen das LfD rüsten und wie wenig Konzept und vermittelbare Strategie dahinter steckt.
Und die Sondler die jahrelang ein gutes Verhältnis zu ihren Archäologen aufgebaut haben, bleiben durch solche unausgegorenen Aktionen auf der Strecke.
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