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Autor Thema: Erfahrungen in Hessen  (Gelesen 1390 mal)
Schmidt2003
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« am: 12. Februar 2011, 15:52:22 »

Hallo Leute,

bin recht neu in diesem Hobby und wollte mal fragen, wie eure Erfahrung in Hessen sind. Ist es grundsätzlich erlaubt, ohne Genehmigung aber mit Zustimmung des Grundstückeigentümers z. B. auf gepflügten Feldern zu sondeln? Von ausgewiesenen Bodendenkmälern jetzt mal abgesehen.
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mortarium
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« Antworten #1 am: 12. Februar 2011, 19:37:31 »

Soweid ich weis, isd das Suchen mit einer Metallsondendetektor in hesen  momendan nicht möklich (wg. Gerichtsverwahren).
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dappeler
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« Antworten #2 am: 12. Februar 2011, 21:44:45 »

Aha, in Hesen gibt es Metallsondendetektoren...und welches Gericht verwahrt die  Super
Fassenacht iss ja früh dies Jahr, Helau  narr
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Schmidt2003
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« Antworten #3 am: 12. Februar 2011, 21:48:38 »

Ja, ich bin mir über diese Antwort auch nicht ganz sicher...

Wer kann denn noch etwas dazu sagen? Ein Bekannter von mir ist Landwirt und auf dessen Feldern dürfte ich suche. Dort befinden sich auch keine ausgewiesenen Bodendenkmäler.
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Lojoer
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« Antworten #4 am: 13. Februar 2011, 00:15:38 »

Hi Schmidt2003,
Du schreibst
Dort befinden sich auch keine ausgewiesenen Bodendenkmäler.
was verstehst Du unter einem ausgewiesenen Bodendenkmal, bzw. woher weist Du das? Hattest Du Einblick in die Ortsakten oder beim LfD nachgefragt?
Gruß Jörg
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Schmidt2003
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« Antworten #5 am: 13. Februar 2011, 01:26:56 »

Ich meine damit, das weder auf Karten noch auf Schautafeln usw. in diesen Bereichen Bodendenkmäler vermerkt sind.
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Wutach
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« Antworten #6 am: 13. Februar 2011, 01:54:35 »

Hallo Schmidt,

ausgewiesene Bodendenkmäler sind nur in den Akten des LfD vollständig erfasst. In Hessen brauchst Du eine Genehmigung vom Amt. Die werden zur Zeit praktisch nicht vergeben. Du musst dem Amt als vertrauenswürdiger ehrenamtlicher Mitarbeiter bekannt sein und Kurse absolvieren, wie man die Sachen fachgerecht behandelt und dokumentiert. Das Einverständnis des Eigentümers ist zusätzlich einzuholen. Die Funde gehören dann nach dem Gesetz je zur Hälfte Eigentümer und Finder.

FG Wutach.
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Schmidt2003
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« Antworten #7 am: 13. Februar 2011, 01:57:17 »

Das heißt, es ist in Hessen illegal mit dem Detektor z. B. auf einem Acker zu suchen, auch wenn man das Einverständnis des Eigentümers hat und dort kein Bodendenkmal verzeichnet ist, oder wie verstehe ich das?
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Wutach
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« Antworten #8 am: 13. Februar 2011, 02:22:28 »

Richtig. Jede systematische Flurbegehung, die zum Ziel hat, Bodendenkmäler, bewegliche oder unbewegliche, aufzufinden, egal ob mit Sonde oder ohne, bedarf einer schriftlichen Nachforschegenehmigung NFG vom LfD. Ohne NFG sind solche Betätigungen grundsätzlich illegal. Nur Zufallsfunde beim Spazierengehen sind ausgenommen, müssen aber gemeldet werden. Wer mit Sonde geht, tut dies nach Gesetz grundsätzlich mit dem Ziel der systematischen Suche nach Denkmälern.

FG Wutach.
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Schmidt2003
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« Antworten #9 am: 13. Februar 2011, 02:34:41 »

Ausnahme wäre doch, wenn ich 1. oder 2. WK suche, oder?
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Wutach
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« Antworten #10 am: 13. Februar 2011, 02:42:35 »

Warum?
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Schmidt2003
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« Antworten #11 am: 13. Februar 2011, 09:42:59 »

Ich dachte das wäre die Regelung in Hessen.
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« Antworten #12 am: 13. Februar 2011, 10:23:15 »

Zitat
Wer mit Sonde geht, tut dies nach Gesetz grundsätzlich mit dem Ziel der systematischen Suche nach Denkmälern.

Und diese Aussage ist grottenfalsch. belehr
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Jürgen
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« Antworten #13 am: 13. Februar 2011, 10:28:30 »

Themen dieser Art sind doch schon 1000 mal durchgekaut... winke winke


 narr Für die Suche auf Äckern benötigt man in Hessen eine Genehmigung, die Suche im Wald ist genehmigungsfrei, aber nur solange Blätter an den Bäumen sind und man nicht gesehen wird... Super Super Super

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insurgent
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« Antworten #14 am: 13. Februar 2011, 12:35:00 »

Themen dieser Art sind doch schon 1000 mal durchgekaut... winke winke


 narr Für die Suche auf Äckern benötigt man in Hessen eine Genehmigung, die Suche im Wald ist genehmigungsfrei, aber nur solange Blätter an den Bäumen sind und man nicht gesehen wird... Super Super Super


Tolle Aussage  NoGo
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« Antworten #15 am: 13. Februar 2011, 12:39:41 »

Themen dieser Art sind doch schon 1000 mal durchgekaut... winke winke


 narr Für die Suche auf Äckern benötigt man in Hessen eine Genehmigung, die Suche im Wald ist genehmigungsfrei, aber nur solange Blätter an den Bäumen sind und man nicht gesehen wird... Super Super Super


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Was hast du von Jens erwartet Jochim ??? Ein Auge drauf werfen
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« Antworten #16 am: 13. Februar 2011, 16:46:16 »

Wie schon gesagt, das Thema hatte es schon und es wurde aus "fast" allen Blickwinkeln beleuchtet. Der fehlte noch...  Big grinsing

Aber mal im ernst. Die Hessen werden sich mit Händen und Füßen gegen eine Zusammenarbeit nach altem Schema wehren. Ich wage sogar die Prognose, dass es gar keine Genehmigungen mehr ohne erhebliche Auflagen gibt.
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Schmidt2003
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« Antworten #17 am: 13. Februar 2011, 19:58:09 »

Und was macht man nun, wenn man neu in das Hobby in Hessen einsteigen will? Sich nicht erwischen lassen?  zwinker Das ist wieder typisch Deutschland, das jeder @23$%/%@ bis ins kleinste Detail eingeschränkt wird; denen wäre es am liebsten, wir spielten als Hobby alle nur Tischtennis oder Golf (würg) und machen alle vier Jahre fleißig unser Kreuzchen...  irre
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mortarium
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« Antworten #18 am: 13. Februar 2011, 20:02:19 »

Es erst mal sein lasen. Zur Zeid werden geine Kenemigungen erteild.
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mortarium
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« Antworten #19 am: 13. Februar 2011, 20:03:26 »

Es erst mal sein lasen. Zur Zeid werden geine Kenemigungen erteild. Hat mir ein Freunt so erzehlt.
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« Antworten #20 am: 13. Februar 2011, 23:50:27 »

Hi Schmidt2003
Ich meine damit, das weder auf Karten noch auf Schautafeln usw. in diesen Bereichen Bodendenkmäler vermerkt sind.
So ähnlich hatte ich es mir gedacht. Wenn keine BDs in einer Karte verzeichnst sind oder keine Schautafeln aufgehängt sind muss es eben nicht heisen, dass keine BDs vorhanden sind. In vielen Fällen wissen noch nicht mal die Gründstückseigentümer von dem vorhandensein eines BDs.
Wenn Du nur auf bestimmten Feldern Deines Bekannten suchen willst, kannst Du ja mal beim Amt nachfragen. Sollte da wirklich kein BD vorhanden sein wird man Dir gewiss eine Genehmigung für diese Flächen geben.
Gruß Jörg
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andreasluecke
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« Antworten #21 am: 14. Februar 2011, 00:40:42 »

Und was macht man nun, wenn man neu in das Hobby in Hessen einsteigen will? Sich nicht erwischen lassen?  zwinker Das ist wieder typisch Deutschland, das jeder @23$%/%@ bis ins kleinste Detail eingeschränkt wird; denen wäre es am liebsten, wir spielten als Hobby alle nur Tischtennis oder Golf (würg) und machen alle vier Jahre fleißig unser Kreuzchen...  irre

Zuallererst mal sollte man ruhig bleiben und beim Amt persönlich nachfragen. Da reicht dann die Obere Denkmalbehörde (Kreis...). Man sollte sich natürlich die oben bemerkbare Stimmung nicht anmerken lassen, sondern freundlich um persönliche Termine bitten.

Da dann sein Anliegen schildern.

Und Du wirst sehen, dass vielleicht doch eine klare Aussage dabei herumkommt.
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« Antworten #22 am: 14. Februar 2011, 08:01:22 »

Moin,

für die Suche nach archäologischen Bodendenkmälern benötigst Du eine Nachforschungsgenehmigung, um diese zu erhalten musst Du einen Antrag stellen, dieser kann formlos oder mit einem Vordruck gestellt werden.
Einen Vordruck kannst Du bei mir bekommen, sende dazu eine E-Mail an phoenixrheinmain@t-online.de

Dein Antrag wird vom Landesamt zunächst dem BEirat Nachforschung vorgelegt, dieser tagt 4-mal im Jahr, wenn Du Pech hast dauert alleine das warten auf die nächste Sitzung des BEirates 3 Monate. Dann geht der Antrag zum Bezirksarchäologen. Dieser wird Dich zu einem Gespräch einladen, je nach Wohnort kann dies Wiesbaden, Darmstadt oder Marburg sein.

Danach bekommst Du die NFG für das laufende Jahr, aber nicht für die Suche mit einem Detektor.

Hast Du Fundbericht und alle FUndmeldungen der Lesesuche ordentlich abgeliefert, bekommst Du für das folgende JAhr die NFG unter Einsatz eines Detektors.

Auf Funde die auf Grundstücken entdeckt werden, die sich im Eigentum des LAndes HEssen befinden hast Du keinen Anspruch, bei Funden auf Privatgelände oder Gelände von Kommunen oder dem Bund gilt der § 984 BGB.

Besonderen Wert wird auf die Angabe eines Forschungsvorhaben gelegt, Spaßsuche wird nicht genehmigt.

Viele Grüße

Walter
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