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insurgent
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« am: 17. November 2010, 22:41:26 » |
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Habe gerade in der AID gelesen, dass es einen neuen offiziellen Kommentar zum Gesetzt gibt, auch in Hinblick auf Nachforschungsgenehmigungen mit der Sonde.
Von H. Strobel und Dr. H. Sieche. Stuttgart 2010
Kennt den schon jemand???
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awo
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« Antworten #1 am: 17. November 2010, 23:23:09 » |
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Wo kann man den Bericht denn nachlesen ?
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Merowech
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« Antworten #2 am: 17. November 2010, 23:30:45 » |
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Zeig und mal einen Link Jochim 
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Grüße MICHA Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch ! 
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insurgent
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« Antworten #3 am: 17. November 2010, 23:46:04 » |
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awo
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« Antworten #4 am: 18. November 2010, 00:14:35 » |
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Ich würde mich ja gerne mal in BaWü Engagieren und fast meine ganze Freizeit quasi Ehrenamtlich zur Verfügung stellen.
Gruß
awo
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Pfälzer
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« Antworten #5 am: 18. November 2010, 00:20:09 » |
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Ich ziehe noch die alte Fassung als Link vor: http://astore.amazon.de/juristische-buecher-21/detail/3170156217Da kann man ganz unten den Beruf des einen wenigstens erkennen. 
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Jürgen _________________ Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
meldendersondengängerbaden-württemberg
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Merowech
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« Antworten #6 am: 18. November 2010, 12:15:26 » |
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Hm ?..........einer sagt wo es lang geht und alle trotteln hinterdrein. Ich weiß gar nicht was ich davon halten soll 
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« Letzte Änderung: 18. November 2010, 14:50:46 von Merowech »
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insurgent
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« Antworten #7 am: 18. November 2010, 17:24:22 » |
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Hm ?..........einer sagt wo es lang geht und alle trotteln hinterdrein. Ich weiß gar nicht was ich davon halten soll  Wieso?? Das ist die neue offizielle Interpretation zum Gesetzt, auf die man sich dann auch berufen kann......wenn man sie kennt 
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Merowech
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« Antworten #8 am: 18. November 2010, 17:51:36 » |
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Wieso?? Das ist die neue offizielle Interpretation zum Gesetzt, auf die man sich dann auch berufen kann......wenn man sie kennt  Das hinterdrein trötteln war eine humoristische Einlage auf die Betreuung von Schafherden in Süddeutschland. 
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Pfälzer
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« Antworten #9 am: 18. November 2010, 18:01:12 » |
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Wieso?? Das ist die neue offizielle Interpretation zum Gesetzt, auf die man sich dann auch berufen kann. Wer ist denn "man" ? Deine Aussage stimmt so nämlich nicht.
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insurgent
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« Antworten #10 am: 18. November 2010, 18:07:55 » |
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Kenn nun von euch "süddeutschen Schafherden" den neuen Text  Ob Man oder Frau .......egal......  will mich ja nicht auf ein Geschlecht berufen  Stand nun mal in der AID dass die neue Auslegung für mehr Rechtssicherheit sorgen soll 
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Pfälzer
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« Antworten #11 am: 18. November 2010, 18:23:06 » |
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Stand nun mal in der AID dass die neue Auslegung für mehr Rechtssicherheit sorgen soll Hat sich das Gesetz geändert oder die Verwaltungsvorschrift ? Meiner ist noch von 1988 mit einer Originalwidmung der Autoren.  Und zu deiner Frage: Nein und ehrlich - ich kaufe mir auch nicht mehr so sauteure und unnötige Werke. Denn: neue Auslegung für mehr Rechtssicherheit dahingehend stimmt deine Aussage nämlich nicht.
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Pfälzer
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« Antworten #12 am: 18. November 2010, 23:10:07 » |
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Das mit dem Beruf des Herrn Strobl hat mir einfach keine Ruhe gelassen. Der Autor des Kommentars zum Denkmalschutzgesetz B-W war in einem Ministerium in B-W tätig und schreibt sich Stro bl ( nicht Strob el). Ich habe vor einigen Minuten amazon angeschrieben und darum gebeten, daß dies geändert wird.
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Merowech
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« Antworten #13 am: 19. November 2010, 00:21:40 » |
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Das mit dem Beruf des Herrn Strobl hat mir einfach keine Ruhe gelassen. Der Autor des Kommentars zum Denkmalschutzgesetz B-W war in einem Ministerium in B-W tätig und schreibt sich Strobl ( nicht Strobel).
Ich habe vor einigen Minuten amazon angeschrieben und darum gebeten, daß dies geändert wird.
Ohh.......... dann hat er gar keine Schafherde ? 
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insurgent
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« Antworten #14 am: 19. November 2010, 00:32:40 » |
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"Stand nun mal in der AID dass die neue Auslegung für mehr Rechtssicherheit sorgen soll"
Denn:dahingehend stimmt deine Aussage nämlich nicht.
Ist nicht meine Aussage, stand in der AID 
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Pfälzer
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« Antworten #15 am: 19. November 2010, 13:56:40 » |
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Das mit dem Beruf des Herrn Strobl hat mir einfach keine Ruhe gelassen. Der Autor des Kommentars zum Denkmalschutzgesetz B-W war in einem Ministerium in B-W tätig und schreibt sich Strobl ( nicht Strobel).
Ich habe vor einigen Minuten amazon angeschrieben und darum gebeten, daß dies geändert wird.
Die Antwort kam schnell: Guten Tag,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.
Wir freuen uns über aufmerksame Besucher unserer Website. Ich habe den von Ihnen entdeckten Fehler an die Katalogabteilung weitergeleitet. Wir sind natürlich an einer fehlerfreien Website interessiert. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich ganz herzlich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, es dauert immer ein wenig, bis die Änderungen überprüft werden können. Notwendige Korrekturen werden dann so schnell wie möglich live gestellt.
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insurgent
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« Antworten #16 am: 21. November 2010, 11:02:15 » |
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Anscheinend ist euch die neue Auslegung unbekannt  Hätte mich nur mal interessiert, was sich so bei Euch im Süden in Bezug auf das Sondengehen tut.
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Lojoer
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« Antworten #18 am: 21. November 2010, 13:35:24 » |
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Hallo Jürgen, Du schreibst Die Auslegung in einem Kommentar ist uninteressant.
Ich weiß ja nicht wie das im Bereich des Denkmalschutzgesetzes aussieht. In anderen Bereichen habe ich bei zahlreichen Gerichtsverhandlungen festgestellt, dass die Kommentierungen zu Gesetzen schon verstärkt zur Urteilsfindung herangezogen werden. Ich kann Deine Aussage so nicht bestätigen, wenngleich manche Kommentierung sich auch mit meinem Rechtsempfinden nicht deckt. Gruß Jörg
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Pfälzer
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« Antworten #19 am: 21. November 2010, 14:11:18 » |
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Hallo Jürgen, Du schreibstIch weiß ja nicht wie das im Bereich des Denkmalschutzgesetzes aussieht. In anderen Bereichen habe ich bei zahlreichen Gerichtsverhandlungen festgestellt, dass die Kommentierungen zu Gesetzen schon verstärkt zur Urteilsfindung herangezogen werden. Ich kann Deine Aussage so nicht bestätigen, wenngleich manche Kommentierung sich auch mit meinem Rechtsempfinden nicht deckt. Gruß Jörg Ganz einfach Jörg. Die Denkmalschutzgesetze sind in ihrem Wesen eigentlich klar und verständlich. Begrifflichkeiten wie z.B. "Denkmalwert" etc. bedürfen vielleicht, je nach Bundesland, einer näheren Bestimmung. Im Bereich der Baudenkmalpflege sind viele Begriffe schwer verständlich und bedürfen unter Umständen einer Beschreibung. Der Bereich der Bodendenkmalpflege ist schon vom Gesetzgeber recht genau ausgestaltet. Nur die Archäologen kommen damit nicht klar, weil es einfach nicht in ihre Denkweise passt. Und schwubbdiwubbs wird vieles dazugedichtet, unterstellt, erwünscht - wie auch immer. Auch wird es im Einzelfall immer auf die Autoren eines Kommentars ankommen. Nimm mal das Steuerrecht: http://www.beck-shop.de/Schmidt-Einkommensteuergesetz-EStG/productview.aspx?product=28217&nlc=304356&pac=verlag&gclid=CI3xk6PtsaUCFQi-zAodPVpwygSchau dir dort die Aufzählung der Autoren an.  Jetzt nimmst du die Kommentare zu den Denkmalschutzgesetzen und recherchierst die Autoren. Da stehen dir für den Bereich der Bodendenkmalpflege die Haare zu Berge. Die werden nicht von Richtern aus dem Bereich der z.B. Verwaltung, Strafrecht, etc. geschrieben. Ich habe mich die letzten Tage damit eingehender beschäftigt.  Und ein Kommentar kann nur gut sein oder werden, wenn der oder die Autoren vorurteilsfrei an solche Sache herangehen und alle Hintergründe mit einbezogen werden. Rechtlich gesehen sind Kommentare für den Bürger nicht bindend. Und das ist auch ganz gut so.
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santapatata
Bursche
Offline
Beiträge: 2
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« Antworten #20 am: 24. November 2010, 20:16:36 » |
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Kann am WE mal bei uns in der Bibliothek nachschauen, was sich hinter dem Link verbirgt, insurgent.  Grüße santapatata
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Horschtl
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« Antworten #21 am: 24. November 2010, 22:50:39 » |
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@Jörg: Ich stimme Dir 100% zu. @Jürgen: Du schreibst, die Denkmalschutzgesetze seien „in ihrem Wesen eigentlich klar und verständlich“ und der Bereich der Bodendenkmalpflege sei „schon vom Gesetzgeber recht genau ausgestaltet“. Bei Gesetzen gibt es immer Auslegungsbedarf, und das ist auch gut so. Beim Grundgesetz oder dem Strafgesetzbuch z. B. hat sich der Gesetzgeber mit Sicherheit nach besten Kräften um „Klarheit“ und „Verständlichkeit“ bemüht. Trotzdem gibt’s zu den genannten Gesetzen eine Menge an Kommentaren. Wie ernst solch ein Kommentar von der Fachwelt genommen wird, hängt natürlich von der Qualität des jeweiligen Inhalts ab, die sich für Leser nicht ohne weiteres schon aus den Namen der Autoren bzw. ihrer beruflichen Stellung ableiten lassen wird.  Horschtl
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Rotfuchs
Bursche
Offline
Beiträge: 7
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« Antworten #22 am: 13. Dezember 2010, 21:27:19 » |
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Hallo Zusammen,
ich beschäftige mich auch schon eine ganze weile mit dem Denkmalschutzgesetz von BaWü und musste feststellen das ist eine harte Nuss, die man da knacken muss. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern berufen sich die Stuttgarter Beamten, das an private Personen keine Nachforschungs- Genehmigungen herausgegeben werden, weil der Schaden der durch Leihenhafte Bergungen verursacht wird gegen das INNERE und öffentliche Interesse besteht. Jeder versuch der die Bauherren , Landwirte oder Forstwirte auf die gleiche Ebene wie die Metalldetektorengänger zu stellen wird mit der Begründung abgewiesen, das mit einer Metalsonde gezielt nach Bodendenkmählern gesucht wird, mit der Absicht sie freizulegen. Ich denke sein Recht nach dem gleichheits- Prinzip einzuklagen wird sehr schwer.
Hat jemand in diesem Forum es schon einmal probiert? Oder hat jemand eine Idee wie man es angehen kann, doch noch sein Hobby legal ausüben zu können?
Schöne Grüße Rotfuchs
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Belenos
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« Antworten #23 am: 14. Dezember 2010, 07:07:23 » |
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Hallo Zusammen,
ich beschäftige mich auch schon eine ganze weile mit dem Denkmalschutzgesetz von BaWü und musste feststellen das ist eine harte Nuss, die man da knacken muss. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern berufen sich die Stuttgarter Beamten, das an private Personen keine Nachforschungs- Genehmigungen herausgegeben werden, weil der Schaden der durch Leihenhafte Bergungen verursacht wird gegen das INNERE und öffentliche Interesse besteht. Jeder versuch der die Bauherren , Landwirte oder Forstwirte auf die gleiche Ebene wie die Metalldetektorengänger zu stellen wird mit der Begründung abgewiesen, das mit einer Metalsonde gezielt nach Bodendenkmählern gesucht wird, mit der Absicht sie freizulegen. Ich denke sein Recht nach dem gleichheits- Prinzip einzuklagen wird sehr schwer.
Hat jemand in diesem Forum es schon einmal probiert? Oder hat jemand eine Idee wie man es angehen kann, doch noch sein Hobby legal ausüben zu können?
Schöne Grüße Rotfuchs
Moin Rotfuchs, die Begründung der Stuttgarter ist Blödsinn. Eine NFG dient ja dazu Bodendenkmäler zu entdeckten, deshalb muss sie ja beantragt werden. Sie zu verweigern mit dem Hinweis, dass man dadurch BD aufspüren kann ist krank. Das ein entdecktes bewegliches BD aus der Pflugschicht geboren wird ist ebenso klar. Was soll da zerstört werden. Die ausführliche Begründung dazu kannst Du im sogenannten Mythos-Urteil nachlesen, womit ich beim zweiten Teil Deiner Frage bin, wer hat es probiert. In Hessen hatten wir 1999 genau die gleiche Situation wie jetzt in BW. Mit genau diesen "Argumenten" hat das Landesamt eine NFG abgelehnt. Deshalb haben zwei Kollegen und ich die Behörde vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Das Ergebnis ist das Mythos-Urteil und inzwischen 230 an Sondengänger herausgegebene NFG in Hessen. Viele Grüße Walter
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Pfälzer
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« Antworten #24 am: 14. Dezember 2010, 18:53:11 » |
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@Rotfuchs Hallo Rotfuchs kennen wir uns ? Du suchst ja schon seit 3 Jahren. Ich heiße Jürgen Hahn und komme aus Esslingen. 
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Jürgen _________________ Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
meldendersondengängerbaden-württemberg
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Pfälzer
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« Antworten #25 am: 15. Dezember 2010, 21:02:46 » |
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Hi Rotfuchs Ich habe dir eine PN geschrieben - mach das Beste daraus. 
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Jürgen _________________ Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
meldendersondengängerbaden-württemberg
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insurgent
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« Antworten #26 am: 15. Dezember 2010, 21:23:00 » |
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Kann am WE mal bei uns in der Bibliothek nachschauen, was sich hinter dem Link verbirgt, insurgent.  Grüße santapatata Und was rausbekommen?? 
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