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Autor Thema: Verstoß gegen § 19 Denkmalschutzgesetz  (Gelesen 2592 mal)
jiggle
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« am: 10. September 2010, 22:48:28 »

Hier mal ne kleine Geschichte was mir heute passiert ist:

War auf ner Koppel  in Schleswig Holstein mit der Sonde unterwegs und dann kam eine ziemlich aufgebrachte Frau mit Fotoapparat über die Koppel gerast die mir dann mit Anzeige usw. gedroht hat, wenn ich nicht umgehend die Koppel verlasse. Nach einigem hin und her habe ich dann ganz normal weitergemacht, es brachte wenig sich mit dieser Frau noch weiter zu unterhalten.

2 Stunden später stand die Polizei vor der Tür, die gute Frau hat Anzeige wegen Verstoß gegen §19 Denkmalschutzgesetz gestellt und die Beamten haben mich verhört. Allerdings waren die beiden Beamten auch etwas "überfordert" und haben meine Angaben mit einem Schmunzeln aufgenommen. Ob ich wieder jemals was davon hören werde wagten die beiden Beamten eher zu bezweifeln, aber schlossen dies nicht aus.

Der jungen Dame die über den Acker auf mich zuraste scheint es aber sehr ernst zu sein, ich denke die wird alles dran setzen das ich meine gerechte Strafe bekomme, sie sagte was von 2 Jahren Freiheitsstrafe hoffte ihrem Verhalten nach aber eher auf 10 Jahre.

Meines Wissens nach handelt es sich hier um eine Ordungswidrigkeit, bei der sich die Strafen wohl im Rahmen halten dürften und der Besitzer der Koppel ist ein guter Freund von mir. Aber schauen wir mal und harren der Dinge. Ich halte euch auf dem laufenden.
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Markus
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« Antworten #1 am: 10. September 2010, 23:01:33 »

Ist ne Ordnungswiedrigkeit, und wenn Euer Landesamt auf Zack ist, dann hörst Du schneller von Ihnen, als Dir lieb ist......und darfst löhnen!
Gerade in Schleswig-Holstein ist es doch gar kein Problem ne Genehmigung zu bekommen......jetzt haste den Salat!
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jiggle
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« Antworten #2 am: 10. September 2010, 23:04:25 »

Ja mag sein, wird mich schon nicht umbringen. Wollte meiner Tochter einfach nur mal zeigen was unter der Erde alles so liegt. Bin da eh kein Profi. Wo bekomme ich so eine Genehmigung und was muss ich dafür tun?

Danke
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Markus
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« Antworten #3 am: 10. September 2010, 23:08:20 »

Zur Genehmigung in SH: Schmeiss mal die Suchfunktion hier im Forum an - da gibbet massig Beiträge zu!

Gruß
Markus
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jiggle
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« Antworten #4 am: 10. September 2010, 23:15:01 »

Okay ich schau mal was ich finde, Danke dir!
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Lojoer
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« Antworten #5 am: 11. September 2010, 00:03:29 »

Na jiggle,
Du bist mir eine Nummer. Du hast also gewusst, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und hast somit eine Anzeige in kauf genommen.
So eine Bußgeld kann durchaus einhergehen mit dem Einzug der Sonde. Also ganz so billig ist das nicht.
N mal sehen was bei der Sache herauskommt.
Gruß Jörg
 
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jiggle
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« Antworten #6 am: 11. September 2010, 00:05:35 »

Ne gewusst hab ich das vorher nicht, dass hab ich erst nachher im Internet gelesen. Ja ja ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :S
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« Antworten #7 am: 11. September 2010, 11:26:01 »

Hattest du denn überhaupt etwas gefunden ? Und wenn ja; hast du es der Polizei gezeigt ?

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Jürgen
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meldendersondengängerbaden-württemberg
jiggle
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« Antworten #8 am: 11. September 2010, 11:34:56 »

Ja einen Nagel und ein halbes Hufeisen, dass habe ich den Beamten auch gezeigt
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Oetti1
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« Antworten #9 am: 11. September 2010, 12:13:45 »

Hallo Jiggle,

hier mal der Wortlaut des Paragraph 19 in S-H:
Zitat
§ 19
Suche nach Kulturdenkmalen
(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.

Wenn die Polizei das weiter verfolgt, wovon ich ausgehe, wird sich wohl das archäologische Landesamt bei dir melden. Wenn du nicht gerade auf einem Kulturdenkmal (Gräberfeld, o.ä.) erwischt wurdest, wird es wohl nicht so wild werden. Aber wie du schon sagtest: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wenn du wirklich am Sondeln interessiert bist, versuche doch eine Zertifizierung zu erlangen. Ist in Schleswig-Holstein wirklich nicht wild. Meist im Frühjahr bietet das archäologische Landesamt Kurse dazu an. Hier im Forum steht auch viel dazu. Habe jetzt keine Lust, alles zum x-ten mal zu schreiben. Sorry.

Ich an deiner Stelle würde mich mal schleunigst mit dem archäologischen Landesamt in Verbindung setzen.
http://www.schleswig-holstein.de/ALSH/DE/ALSH_node.html
Am Besten, du rufst den Jan Fischer (04621 387-43) mal persönlich an und erzählst ihm, dass du Mist gebaut hast. Möglichst, bevor Jan Fischer von der Polizei die Meldung erhält!

Schöne Grüße
Oetti1
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Zertifizierter Sondler aus Schleswig-Holstein, der seine Funde meldet!
jiggle
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« Antworten #10 am: 11. September 2010, 14:18:57 »

Alles klar, danke für die Tipps. Den Jan Fischer werde ich gleich Montag früh anrufen und ihm mal schildern was passiert ist. Auch um eine Zertifizierung werde ich mich dann gleich kümmern. Ich berichte dann wie es weiter geht.
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« Antworten #11 am: 11. September 2010, 15:40:24 »

Das mit Jan Fischer ist eine gute Idee. Die Zertifizierung ist bestimmt auch nicht das schlechteste.  zwinker

@all

Gegen was (aufgrund seiner Schilderung) soll jiggle denn verstoßen haben ? Den § 19 Abs. 1 DSchG S-H könnt ihr wohl bei diesem Sachverhalt in die Tonne kloppen. 

Zitat
Du hast also gewusst, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und hast somit eine Anzeige in kauf genommen
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Jürgen
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« Antworten #12 am: 12. September 2010, 21:17:46 »

Abend!

Lass Dich mal nicht bange machen. Ggfls. einen Rechtsanwalt mit Arbeit versorgen. Solange Du den ermittelnden Beamten nicht gesagt hast, dass Du gezielt nach Kulturdenkmälern gesucht hast und die Lokalität kein ortsfestes Bodendenkmal ist, kann Dir imho erstmal keiner was. Das sollte Dir jeder RA mit halbwegs ausgeprägtem Sachverstand jederzeit in der Luft zerpflücken. Eine banale Bagatelle, also lasst uns die Kirche bitte im Dorfe belassen.

Sicherlich war das nicht der Königsweg, allerdings kommt diese übereifrige Bürgerin mit ihrem ausgeprägtem sowie vorauseilendem Gehorsam damit nicht ohne weiteres durch. Freiheitsentzug, tsssss .... da kann man wirklich nur drüber schmunzeln Unschuldig
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Ich kam, sah und fand !
jiggle
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« Antworten #13 am: 12. September 2010, 21:24:15 »

Ich versuche das einfach erstmal mit einem Anruf beim ALSH. Hab das sondeln auch bisher noch nicht wirklich gemacht, eher Erdkabel im Garten damit gesucht. Nachdem ich mich hier aber übers Wochenende durchs Forum gelesen habe, würde ich das schon gerne mal so richtig machen. Mal sehen vielleicht hatte das ganze am Ende sogar noch was gutes und ich hab ein neues Hobby.  grins

Btw: Echt irre was man hier alles an Infos und Tipps bekommt, Respekt  Super
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« Antworten #14 am: 12. September 2010, 22:35:05 »

Das mit Jan Fischer ist eine gute Idee. Die Zertifizierung ist bestimmt auch nicht das schlechteste.  zwinker

@all

Gegen was (aufgrund seiner Schilderung) soll jiggle denn verstoßen haben ? Den § 19 Abs. 1 DSchG S-H könnt ihr wohl bei diesem Sachverhalt in die Tonne kloppen.  
 NoGo

Bei uns gilt auch die Neuzeit bis 1946 als schützenswert und Bodendenkmal.

Gibt da keine Ausrede  NoGo

Aber wie schon gesagt am Montag im Amt bei Jan Fischer, Stephan Meinhardt oder Dr. Martin Segschneider anrufen.

04621-387-0

Schöne Grüße vom Insurgenten
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jiggle
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« Antworten #15 am: 12. September 2010, 22:44:40 »

Ab wann erreiche ich da jemanden, weiß das einer?
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« Antworten #16 am: 12. September 2010, 23:14:16 »

Ab 9 Uhr auf jeden Fall.

Noch eine Frage, das war nicht zufällig in Lübeck????
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jiggle
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« Antworten #17 am: 12. September 2010, 23:17:37 »

Okay, Danke!

Nein bei Rendsburg war das.
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Söndli
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« Antworten #18 am: 13. September 2010, 16:57:45 »

der Besitzer der Koppel ist ein guter Freund von mir.

Und was hat die Frau auf fremden Eigentum zu suchen, könnte man auch mal fragen. It's cool man

Die Dame hat zu viel über unser Hobby im Fernseher gesehen und nur die negativen Sachen behalten.... NoGo

Die Kollegen haben recht, sei schneller als die Polizei und ich könnte mir vorstellen das dies absolut positiv gewertet wird. Evtl. ist dies ja dann auch der Beginn einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwinker
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« Antworten #19 am: 13. September 2010, 18:39:16 »

Zitat
Bei uns gilt auch die Neuzeit bis 1946 als schützenswert und Bodendenkmal.

Ich weiß Jochim. Aber das entspricht nicht unbedingt dem DSchG in S-H.  zwinker Im Einzelfall wird das wohl ein Richter entscheiden müssen.  It's cool man
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Jürgen
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« Antworten #20 am: 13. September 2010, 18:54:26 »

Hab mit Jan Fischer heute telefoniert, ist wirklich sehr nett. Wir setzen uns jetzt mal zusammen an einen Tisch und dann schauen wir mal.
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« Antworten #21 am: 13. September 2010, 19:28:35 »

Ich weiß Jochim. Aber das entspricht nicht unbedingt dem DSchG in S-H.  zwinker Im Einzelfall wird das wohl ein Richter entscheiden müssen.  It's cool man


Steht so in der Durchführungsvorschriften zum DSchG § 15.2 It's cool man Bäääh

http://www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/contentblob/290540/publicationFile/LfD_DSchGDV.pdf

Hallo jiggle  winke winke

das hört sich doch gut an  Super Bis bald denn  It's cool man
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« Antworten #22 am: 13. September 2010, 19:30:45 »

Hallo Jiggle,

klingt doch schon mal nicht schlecht!

Gruß
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Söndli
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« Antworten #23 am: 13. September 2010, 19:38:12 »

ich denke auch das dies schon wird, bekommst zwar ne mündliche Ansage aber das gehört dazu.
Und dann wirste zum Zwangssondeln bei den Archäologen verurteilt Bäääh
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jiggle
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« Antworten #24 am: 13. September 2010, 20:24:35 »

Ja die erste Ansage gabs heute schon, die zweite erfolgt bestimmt ...
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« Antworten #25 am: 14. September 2010, 19:20:16 »

Steht so in der Durchführungsvorschriften zum DSchG § 15.2 It's cool man Bäääh

http://www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/contentblob/290540/publicationFile/LfD_DSchGDV.pdf

Hallo jiggle  winke winke

das hört sich doch gut an  Super Bis bald denn  It's cool man


Kenn ich Jochim. Trotzdem Danke.  winke winke

Meine Aussage kann , gerade deswegen,  so stehen bleiben.  Bäääh
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« Antworten #26 am: 26. September 2010, 16:52:45 »

Nein bei Rendsburg war das.

Hättest Du eine andere Gegend genannt, dann ...

Sorry, selber Schuld!
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« Antworten #27 am: 26. September 2010, 17:50:00 »

Was hat das jetzt mit dem Ort zu tun?
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« Antworten #28 am: 26. September 2010, 18:09:15 »

In Schleswig-Holstein gibt es Orte, da hättest Du wirklich einen sehr guten Anwalt gebraucht.

Fahr mal nächste Woche nach Kiel und hole Dir dort Informationen ein.

http://www.agsh.de/veranstaltungen.html
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jiggle
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« Antworten #29 am: 26. September 2010, 18:20:01 »

Schade wäre ich gerne hin gefahren bin ich aber leider im Urlaub :(
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