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Autor Thema: Sondeln in Bayern, Genehmigung ja/nein ?  (Gelesen 1319 mal)
Nägelfinder
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« am: 07. September 2010, 12:17:25 »

Hallo,
da ich kürzlich Funde gemacht habe die es Wert waren abzugeben habe ich dieses auch gemacht. Hierbei habe ich erfahren dass ich auch schon eine Anzeige von einem Naturschutzwart bekommen habe. Diese hat wohl keine negativen Folgen für mich aber ich wollte die ganze Sache daraufhin klären und habe eine Genehmigung beantragt.
Der zuständige Beamte wollte mir diese auch sofort ausstellen hat aber just in diesem Moment einen Anruf von einem Kollegen bekommen der gemeint hat es gäbe keine Genehmigungen und das Graben ist nicht zulässig. er hat jetzt am Donnerstag einen Termin im LDA und frägt nochmal nach, aber ich befürchte ich werde keine bekommen.

Wie läuft das jetzt in Bayern? Kann ich sondeln habe aber mit ständigem Ärger zu rechnen, muss ich alle meine Funde die ich abgebe als Oberflächenfunde deklarieren oder ist alles gar nicht so dramatisch?

Über Eure Antworten und Erfahrungen würde ich mich freuen da ich die ganze Sache schon legal und offiziell machen möchte.

Viele Grüsse
Nägelfinder

PS: Gibt es irgendwelche schriftstücke, Aussagen oder Gesetzestexte die ich im Denkmalamt vorlegen kann um zu belegen dass ich darf was ich mache?
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El Grabius
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« Antworten #1 am: 07. September 2010, 13:40:39 »



Wie läuft das jetzt in Bayern?




Grüß Dich,

Im Board festgepinnt an zweiter Stelle steht alles:

 http://www.sucherforum.de/smf/index.php/topic,28106.0.html

Viele Grüße, viel Spaß, Glück + gute Zusammenarbeit: El Grabius
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"Woran arbeiten Sie?" wurde Herr K. gefragt. Herr K. antwortete: "Ich habe viel Mühe, ich bereite meinen nächsten Irrtum vor."
Bertolt Brecht
Nägelfinder
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« Antworten #2 am: 07. September 2010, 13:41:57 »

Danke, das habe ich auch gelesen, aber ist das noch aktuell ?
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El Grabius
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« Antworten #3 am: 07. September 2010, 13:47:48 »

Klar doch, hat sich kein Gesetz geändert. (War zwar selbst längere Zeit verhindert, habe also keine Funde aber habe von den bisherigen Findern/Meldern nichts abweichendes gehört).

rote Bereiche meiden, Bauern fragen (je nach Fundwert evtl. teilen), Funde beim zuständigen Amt melden. Kontakt hast Du ja bereits geknüpft.

alles noch aktuell, Gruß
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« Antworten #4 am: 07. September 2010, 13:53:12 »

Super Danke, dann hat sich soweit für mich ja nichts geändert.
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