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Autor Thema: Sachsen wie ist der aktuelle Stand - Nachforschungsgenehmigung für Sondengänger  (Gelesen 913 mal)
lindcar
Knecht
*
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Beiträge: 13


« am: 07. August 2010, 00:48:11 »

Hallo,

habe  im Forum viel gelesen, aber eine gültige Aussage bekommt man eigentlich nicht.
Entweder haben die Leute Ihr Hobby an den Nagel gehängt oder sind im Laufe des Antragsprozesses
für eine Nachforschungsgenehmigung verstorben. (und werden so zum Naturdenkmal zwinker).

Oder was sonst noch alles passieren kann.

Gibts irgendjemanden der eine NG hat, der Erfahrungen bei der Beantragung weitergeben will.
Oder sieht der der sie hat keine Veranlassung mehr Informationen auszutauschen.

Naja, ich hätte gern eine und ich würde meine Erfahrungen dann auch teilen.
So wie ich das aus der Verordnung zum Sächsischen Denkmalschutzgesetz lese können
hier in Sachsen Menschen NUR berufen werden.
Heisst jemand sagt mir das ich helfen dar.

In Sachsen Anhalt darf ich mich als Helfer Bewerben.

Wie ist das nun?

Danke.

Gespeichert
sven
Aristokrat
****
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Beiträge: 441



« Antworten #1 am: 09. August 2010, 11:18:26 »

Hallo lindcar,

soweit ich weiß, ist der große Unterschied, daß die ehrenamtlichen Mitarbeiter in Sachsen-Anhalt vom Landesamt bestellt und entschädigt werden und in Sachsen von den Kommunen. Die Landesämter haben in der Regel Interesse an freiwilligen Helfern und die Kommunen halten diese eventuell für "schädlichen Ballast". Auch ich habe es bis jetzt (im Grenzgebiet wohnend) nur in Sachsen-Anhalt zum Beauftragten "gebracht".

Viele Grüße

Sven
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