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Autor Thema: Sonden Genehmigung in der Pfalz !  (Gelesen 1282 mal)
PfalzSonde
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« am: 19. Juli 2010, 14:41:57 »

Hey ich bin noch recht neu hier im Forum und hätte da eine Frage !
Ich habe in meiner Gemeinde mich mal mit Vorstand und Bürgermeister zusammengesetzt wegen einer Such/Sonden genähmigung !
Unsere Region soll Kampfgebiet der Herren von Sickingen(1481−1523),Rückzugsgebiet der Wehrmacht als auch Kampfgebiet !
Ebenfals sind Römische/Germanische Stämme in den Umliegenden gebieten nach niederschrieften und sagen zu finden !

Alle sind direckt mit Tips und Standorten in/um unser Dorf gekommen und sofort auf meiner seite gewesen ,da selbst die Älteren mehr über unsere Gegend und unser Dorf erfahren möchten !
Der Bürgermeister selbst sagte darauf er würde sich auch eine Sonde kaufen und mit Helfen ,als ich jedoch den Punkt Gesetz und Recht offenlegte wurde es still im Raum !
Habe zusammen mit dem Vorstand die Kreisverwaltung und das GDKE-RLP Mainz telefonisch kontaktiert ,nun muss ich jedoch das GDKE-RLP Speyer Anrufen !

Es geht mir bei dem Suchen mehr um den Spass etwas zu finden als etwas zu Verkaufen/Behalten !

Wird es mit unterstützung der Gemeinde und dem Ganzen Vorstand dennoch ein Kampf für eine Sonden erlaubniss ?

Danke für jede Antwort und Hilfen !
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(((schweiner)))
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« Antworten #1 am: 19. Juli 2010, 16:36:18 »

Hi

aus welcher Ecke kommst du denn  mhh grübel, Landstuhl - Wasgau  mhh grübel
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PfalzSonde
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« Antworten #2 am: 19. Juli 2010, 17:07:52 »

Ich komme aus Kaiserslautern-Süd - Krickenbach
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DonCordoba
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Chantez, mylord...


« Antworten #3 am: 19. Juli 2010, 17:18:31 »

Hallo Herr Schweiner,

ganz in seiner Nähe liegt das "SCHWEINSTAL"  narr  narr  narr

Grüße,  prost
Michael
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MARTI
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« Antworten #4 am: 20. Juli 2010, 05:59:35 »

Hey ich bin noch recht neu hier im Forum und hätte da eine Frage !
Ich habe in meiner Gemeinde mich mal mit Vorstand und Bürgermeister zusammengesetzt wegen einer Such/Sonden genähmigung !
Unsere Region soll Kampfgebiet der Herren von Sickingen(1481−1523),Rückzugsgebiet der Wehrmacht als auch Kampfgebiet !
Ebenfals sind Römische/Germanische Stämme in den Umliegenden gebieten nach niederschrieften und sagen zu finden !

Alle sind direckt mit Tips und Standorten in/um unser Dorf gekommen und sofort auf meiner seite gewesen ,da selbst die Älteren mehr über unsere Gegend und unser Dorf erfahren möchten !
Der Bürgermeister selbst sagte darauf er würde sich auch eine Sonde kaufen und mit Helfen ,als ich jedoch den Punkt Gesetz und Recht offenlegte wurde es still im Raum !
Habe zusammen mit dem Vorstand die Kreisverwaltung und das GDKE-RLP Mainz telefonisch kontaktiert ,nun muss ich jedoch das GDKE-RLP Speyer Anrufen !

Es geht mir bei dem Suchen mehr um den Spass etwas zu finden als etwas zu Verkaufen/Behalten !

Wird es mit unterstützung der Gemeinde und dem Ganzen Vorstand dennoch ein Kampf für eine Sonden erlaubniss ?

Danke für jede Antwort und Hilfen !

Moin,

Glück gehabt, dass Speyer zuständig ist und nicht Mainz. Mainz erteilte keine NFG, Speyer schon.

Obwohl es in RP wohl nicht vorausgesetzt wird, könnte es nicht schaden, wenn Du Mitglied im örtlichen Heimatverein bist oder wirst. Dann kannst Du den Antrag ganz entspannt nach Speyer senden.

Viele Grüße

Walter
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« Antworten #5 am: 20. Juli 2010, 10:58:07 »

Moin,

Glück gehabt, dass Speyer zuständig ist und nicht Mainz. Mainz erteilte keine NFG, Speyer schon.

Obwohl es in RP wohl nicht vorausgesetzt wird, könnte es nicht schaden, wenn Du Mitglied im örtlichen Heimatverein bist oder wirst. Dann kannst Du den Antrag ganz entspannt nach Speyer senden.

Viele Grüße

Walter

auch das wird nichts nützen walter, da speyer im moemnt nichts mehr vergibt  winke winke, zuerst gibt es da wohl einen stammtisch der 4 ämeter soweit ich weis
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stratocaster
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« Antworten #6 am: 20. Juli 2010, 11:48:15 »

Glück gehabt, dass Speyer zuständig ist und nicht Mainz. Mainz erteilte keine NFG, Speyer schon.


Speyer als Denkmalfachbehörde darf gar keine NFG vergeben.
In Rheinland-Pfalz macht das die Untere Denkmalschutzbehörde, die z.B. in den Kreisverwaltungen beheimatet sind.
Dort muß man die NFG beantragen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde schließt sich natürlich mit der Denkmalfachbehörde kurz.

Gruß  winke winke
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"Wer nicht mehr staunen kann, ist sozusagen schon tot" (A. Einstein)
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« Antworten #7 am: 20. Juli 2010, 11:54:01 »

Speyer als Denkmalfachbehörde darf gar keine NFG vergeben.
In Rheinland-Pfalz macht das die Untere Denkmalschutzbehörde, die z.B. in den Kreisverwaltungen beheimatet sind.
Dort muß man die NFG beantragen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde schließt sich natürlich mit der Denkmalfachbehörde kurz.

Gruß  winke winke

auch das bleibt ohne erfolg  winke winke, wie walter ja auch weis
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Belenos
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« Antworten #8 am: 20. Juli 2010, 13:37:47 »

Moin,

sorry, die unteren DSchB sind zuständig, die sind beim Landratsamt angesiedelt.

Ob die Behördenvertreter in ihrer Arbeitszeit auf Stammtischen herum hängen oder nicht spielt keine Rolle. Ein Antrag ist zu bearbeiten. Erfolgt keine Bearbeitung ist der Antragsteller berechtigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit gegen die/den Sachbearbeiter/in zu stellen. Zur Bearbeitung hat die Behörde 6 Wochen Zeit, danach muss die einen Bescheid erstellen oder die Verzögerung genau begründen UND einen festen Termin nennen, bis wann der Bescheid erfolgt.

Die V0 der Bearbeitung kann man dann auch noch erhöhen, in dem man sich an den Petitionsausschuss des Landtages wendet.

Viele Grüße

Walter

 

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