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Autor Thema: Betretungserlaubnis durch Hessische Domänenverwaltung  (Gelesen 506 mal)
Belenos
Graf
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« am: 14. Juli 2010, 05:45:36 »

Moin,

nachdem die Hessische Domänenverwaltung Ihre Pächter darauf hingewiesen hat, dass sie keine Erlaubnisse erteilen können, wenn SG die von der Domänenverwaltung gepachteten Acker absuchen wollen, meine Frage an Euch.

Für eine Betretungs/Sucherlaubnis für Äcker der Domänenverwaltung muss jetzt diese die privatrechtliche Erlaubnis zur Suche erteilen. Wer hat sich diesbezüglich schon an die Domänenverwaltung gewandt und mit welchem Ergebnis.

Wir kennen nämlich vom HessenForst zwei Versionen in so einem Fall.

1. Die Erlaubnis wurde erteilt, aber mit der Vorgabe, dass alle Funde komplett HessenForst gehören, der Sucher also keinen Anspruch darauf hat

2. Die Erlaubnis wurde verweigert, weil die Nachforschung im Wald denkmalrechtlich nicht erlaubt wäre. Dass der Antragsteller eine NFG inkl. Waldsuche hatte, hat HessenForst nicht interessiert.

Viele Grüße

Walter

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