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Autor Thema: Ein Römerschatz im Zwielicht  (Gelesen 788 mal)
Bavaricum
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Deus


« am: 12. Juli 2010, 06:17:13 »

Aus dem Münchner Merkur vom 12 Juli 2010 zum ewig leidigen Thema "Künzing".

Ich finde die Staatssammlung hat schon richtig gehandelt.

Servus

Andreas
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Extra Bavariam non est vita
Bert
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« Antworten #1 am: 12. Juli 2010, 11:29:08 »

Interessanter Artikel! Wie die Gemeinde Künzing "bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Fundsache alleiniger Eigentümer des Römerschatzes" geworden wäre, wird wohl das Geheimnis von Hr. Friedenberger bzw. des Journalisten bleiben. Auch in diesem Fall wäre der Finder 50%iger Miteigentümer des Schatzes geworden.

Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass solche herausragenden Funde nicht in ein Heimatmuseum gehören. Dort ist in aller Regel weder das Fachwissen noch die Infrastruktur vorhanden, um eine dauerhafte und sichere Aufbewahrung zu gewährleisten.

Adios, Bert
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« Antworten #2 am: 12. Juli 2010, 12:23:49 »

Hallo Bert, zum einen gebe ich Dir Recht zum anderen kann ich auch die Gemeinde verstehen die
diesen Fund als Touristenmagnet neben den Resten der röm. Siedlung gerne im eigenen Museum hätte.
Hessen hat sich beim Glauberg nach dem Fund des Fürstengrabes für den Bau eines neuen örtlichen
Museums entschlossen. Allgemein heißt es ja immer das die Funde möglichst Nahe Fundstellen präsentiert werden
sollen. Hier hat es wohl deutlich an Absprachen oder dem Willen zur Zusammenarbeit gefehlt. Vielleicht
wird sich das ja mit dem Neuen Leiter ändern. Man sieht nur wieder das sich ein jeder darum reißt in den Besitz zu kommen!

Gruß Micha
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Harkonen
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« Antworten #3 am: 12. Juli 2010, 15:00:51 »

Interessanter Artikel! Wie die Gemeinde Künzing "bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Fundsache alleiniger Eigentümer des Römerschatzes" geworden wäre, wird wohl das Geheimnis von Hr. Friedenberger bzw. des Journalisten bleiben. Auch in diesem Fall wäre der Finder 50%iger Miteigentümer des Schatzes geworden.

Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass solche herausragenden Funde nicht in ein Heimatmuseum gehören. Dort ist in aller Regel weder das Fachwissen noch die Infrastruktur vorhanden, um eine dauerhafte und sichere Aufbewahrung zu gewährleisten.
Adios, Bert
Hallo Bert,
das ist die Frage! Es hängt meines Erachtens vom Denkmalschutzgesetz des betreffenden Bundeslandes ab.
Wird z.B.in Bayern eine Ausgrabung wegen eines Bauvorhabens erforderlich gilt das Verursacherprinzip. Das bedeutet, der Verursacher, der die Grabungskampagne  durch Bauaktivität auslöst muss diese auch finanzieren. Treten dann auch noch herausragende Funde auf kann man wohl kaum von der Gemeinde verlangen die Funde an ein größeres Museum weiterzugeben. Es gilt halt in dem Fall schon auch, wer Bezahlt bestimmt und das mit Recht.
Das hat sich meines Erachtens der Gesetzgeber selbst zuzuschreiben. Das Geschrei der staatlichen Museen ist jetzt groß zum Heulen

Gruß
Harkonen
« Letzte Änderung: 12. Juli 2010, 20:15:30 von Harkonen » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 12. Juli 2010, 19:33:52 »

Hallo Bert,
das ist die Frage! Es hängt meines Erachtens vom Denkmalschutzgesetz des betreffenden Bundeslandes ab.
Wird z.B.in Bayern eine Ausgrabung wegen eines Bauvorhabens erforderlich gilt das Verursacherprinzip. Das bedeutet, der Verursacher, der die Grabungskampagne  durch Bauaktivität auslöst muss diese auch finanzieren. Treten dann auch noch herausragende Funde auf kann man wohl kaum von der Gemeinde verlangen die Funde an ein größeres Museum weiterzugeben. Es gilt halt in dem Fall schon auch, wer Bezahlt bestimmt und das mit Recht.
Das hat sich meines Erachtens der Geetzgeber selbst zuzuschreiben. Das Geschrei der staatlichen Museen ist jetzt groß zum Heulen

Gruß
Harkonen

Jo,

nur dass es hier kein Bauvorhaben gab und der Bauherr auch nichts gefunden hat. Wer in Bayern einen Fund entdeckt wird automatisch hälftiger Eigentümer des Fundes, auch wenn er den Fund bei einer illegalen Suche oder bei einer Straftat gemacht hat.

Der Fund wurde ohne Zweifel auf einem gemeindeeigenen Grundstück gemacht, weswegen die Gemeinde hälftiger Eigentümer der Sache ist. Die Behörde hat sich beim Ankauf der Hehlerei schuldig gemacht außerdem gegen die Konvention von La Valetta verstoßen.

Viele Grüße

Walter
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Harkonen
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« Antworten #5 am: 12. Juli 2010, 20:19:58 »

Jo,
Hallo Walter,
nur dass es hier kein Bauvorhaben gab und der Bauherr auch nichts gefunden hat. Wer in Bayern einen Fund entdeckt wird automatisch hälftiger Eigentümer des Fundes, auch wenn er den Fund bei einer illegalen Suche oder bei einer Straftat gemacht hat.

Das sind juristische Feinheiten, die kaum anhand eines Beispieles zu klären sind, da gibt es viele Unwägbarkeiten, die Qualität des Richters und der Anwälte spielen eine nicht unwesentliche Rolle.
Der Fund wurde ohne Zweifel auf einem gemeindeeigenen Grundstück gemacht, weswegen die Gemeinde hälftiger Eigentümer der Sache ist. Die Behörde hat sich beim Ankauf der Hehlerei schuldig gemacht außerdem gegen die Konvention von La Valetta verstoßen. Viele Grüße
Das wiederum ist allgemeine Praxis, ist absolut kein Einzelfall.

Gruß
Harkonen
Walter
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« Antworten #6 am: 12. Juli 2010, 20:34:20 »

Das gab es schon öfter, das mit zweierlei Maß gemessen wird!
schönen Gruß
Micha
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Bert
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« Antworten #7 am: 12. Juli 2010, 21:08:17 »

Hallo nochmal,

unabhängig davon, wie die Geschichte jetzt konkret abgelaufen ist, finde ich dennoch, dass solche herausragenden Solitärfunde zentral ausgestellt werden sollten und nicht in den örtlichen Heimatmuseen. Ich verstehe natürlich, dass die Gemeinden touristisch von Funden auf ihrer Flur profitieren wollen. Aber es wäre einfach nicht bezahlbar, für jeden guten Hortfund ein geeignetes, sicheres Museum auf dem Land zu bauen. Ausserdem will ich als interessierter Besucher einer Gegend nicht 20 verstreute Museen besuchen, um einen Überblick über die Funde einer Region zu bekommen.

Etwas unklar sind mir auch die Bemerkungen über den Goldkessel in dem Artikel. Schliesslich waren es die Archäologen, die eine keltische Herkunft durch die Materialuntersuchungen ausgeschlossen haben, was letztlich zum Verkauf in die Schweiz führte. Dass dort dann ein paar Spinner versucht haben, mit Esoterikgeschwurbel Investoren zu betrügen kann man kaum den Findern anlasten und hat mit dem Römerhort überhaupt nix zu tun.

Adios, Bert
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Bavaricum
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Deus


« Antworten #8 am: 13. Juli 2010, 19:25:16 »

Jo,

nur dass es hier kein Bauvorhaben gab und der Bauherr auch nichts gefunden hat. Wer in Bayern einen Fund entdeckt wird automatisch hälftiger Eigentümer des Fundes, auch wenn er den Fund bei einer illegalen Suche oder bei einer Straftat gemacht hat.

Der Fund wurde ohne Zweifel auf einem gemeindeeigenen Grundstück gemacht, weswegen die Gemeinde hälftiger Eigentümer der Sache ist. Die Behörde hat sich beim Ankauf der Hehlerei schuldig gemacht außerdem gegen die Konvention von La Valetta verstoßen.

Viele Grüße

Walter

Eigentlich hast Du recht. Nur das der "Entdecker", den man ohne Zweifel als Raubgräber bezeichnen darf, nie auf den hälftigen Eigentümer, die Gemeinde Künzing, zugegangenen ist.

Servus

Andreas  
« Letzte Änderung: 13. Juli 2010, 19:39:13 von Bavaricum » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 14. Juli 2010, 05:22:19 »

Eigentlich hast Du recht. Nur das der "Entdecker", den man ohne Zweifel als Raubgräber bezeichnen darf, nie auf den hälftigen Eigentümer, die Gemeinde Künzing, zugegangenen ist.

Servus

Andreas  

Moin Andreas,

richtig, nur was ändert das an der Rechtslage?

Die Gemeinde ist Eigentümer der Hälfte der Funde. Wenn man Dein Auto klaut und weiterverkauft, dann bleibst Du trotzdem der Eigentümer und bekommst es auch wieder zurück, sollte es gefunden werden.

Viele Grüße

Walter
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