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Autor Thema: Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung  (Gelesen 2856 mal)
MultiSammler
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« Antworten #30 am: 09. Juli 2010, 13:29:36 »

Hi,
Zitat
dann haben "nur" 5 % in diesem Forum eine Suchgenehmigung von denen hier auch kaum welche als z.B Pdf. Dokument herumschwirren um sie mal gesehen zu haben  

möchtest Du gerne alles "schwarz auf weiß" sehen oder warum schreibst Du diesen Satz?? Glaubst Du das jeder der eine Grabungsgenehmigung hat, diese auch veröffentlichen muß nur um solchen Leuten, wie Du einer zu sein scheinst, einen Beweiß abzuliefern?? Ich wüßte wirklich nicht wieso ein User das tun sollte, sag Du es mir??

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« Antworten #31 am: 09. Juli 2010, 14:02:06 »

Du brauchst nicht angefressen zu sein.............der Hinweiß auf das eventuelle schliessen dieses Threads ist davon abhängig ob User hier entgleisen und nicht sachlich disskutieren.
So ein Zinober wie in den vergangenen Wochen machen die Mods. und Admins nicht mehr mit.
Das "angefressen" bezog sich doch auf seine abgelehnten Anfrage in HH. Oder lese ich das falsch?
 


* klugscheiss.gif (1.61 KB, 53x33 - angeschaut 275 Mal.)
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Tesoro Vaquero || NFGler


« Antworten #32 am: 09. Juli 2010, 16:05:06 »

Ich hätte eine Idee. Ein Ziel dieses Forums dürfte es ja sein, die Gemeinschaft der Sondengänger in ein positives Licht zu rücken durch z.B. eine gute Zusammenarbeit der Sondengänger mit dem LfD oder auch einzelnen Archäologen.

Einer der ersten Schritte in diese Richtung (und wahrscheinlich auch der entscheidenste) ist die Beantragung einer NFG. Ohne NFG, keine Zusammenarbeit, keine Fundmeldung, negative Presse. Seht ihr doch auch so, oder?

Daher glaube ich, dass dieses Forum einen sehr großen Beitrag leisten könnten, wenn es klare Hilfestellungen für NFG-Antragssteller geben würde. Und damit meine ich nicht punktuelle Antworten auf einzelne Fragen. Ich meine eine Art Anleitung für das ganze Prozedere. Wenn jeweils 2 oder 3 Leute aus jedem Bundesland zusammenarbeiten, ihre Erfahrungen austauschen und dann einen kleinen "Guide" für ihr Bundesland schreiben. Z.B.: a) An wen sollte man sich zuerst wenden b) An wen geht der Antrag c) was ist bei dem Antrag zu beachten (Fehler die ihr vll gemacht habt und die vermieden werden können) d)...

Mein Problem war zum Beispiel, dass ich nicht wusste wo ich ansetzen muss. Nach mehreren Telefonaten habe ich den richtigen Ansprechpartner gefunden. Er hat mich auch gleich zu einem Gespräch eingeladen und mir erklärt, dass ich einen Kurs für das Sondeln mit MD machen muss. (Sachsen). Das einzige Problem ist bis jetzt nur noch der Antrag für die NFG, da ich momentan nicht so genau weiß, wie ich am besten meine wissenschaftliche Fragstellung formuliere und ob ich wirklich "Fotografien, Dokumentationen und Gutachten zu dem betroffenen Areal" brauche! (Ich würde mich sehr über Tipps freuen!  zwinker)

Es ist nur mal eine Idee. Aber da es hier sehr viele gibt, die bereits (pos. und neg.) Erfahrung mit der Beantragung einer NFG gemacht haben, wäre dieses Forum die optimale Plattform für solch eine Hilfestellung und würde die Anzahl von wahrscheinlich NFGs steigern und damit auch das Bild in der Öffentlichkeit verbessern. Was meint ihr dazu, würde so etwas Sinn machen?
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chrissangelhh
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« Antworten #33 am: 09. Juli 2010, 16:53:57 »

So. Wenn es das ist, was meine Anfangsfrage bewirkt hat dann geht das zwar an meiner Frage vorbei ist aber endlich mal ne klasse Idee.

Mehrere pro Bundesland schliessen sich zusammen (am besten einer mit dabei bei dem der Antrag erfolgreich war) und geben Hilfestellungen anhand von einem Guide. UNd es werden halt bneue Unterpunkte im Forum für jedes relevante Bundesland gemacht.

Beide Daumen hoch. Klasse Idee.

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« Antworten #34 am: 09. Juli 2010, 18:55:32 »

So. Wenn es das ist, was meine Anfangsfrage bewirkt hat dann geht das zwar an meiner Frage vorbei ist aber endlich mal ne klasse Idee.

Mehrere pro Bundesland schliessen sich zusammen (am besten einer mit dabei bei dem der Antrag erfolgreich war) und geben Hilfestellungen anhand von einem Guide. UNd es werden halt bneue Unterpunkte im Forum für jedes relevante Bundesland gemacht.

Beide Daumen hoch. Klasse Idee.



ÄÄHHH, das war/ist die Idee von DIGS

http://www.digs-online.de/
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« Antworten #35 am: 09. Juli 2010, 19:08:54 »


Daher glaube ich, dass dieses Forum einen sehr großen Beitrag leisten könnten, wenn es klare Hilfestellungen für NFG-Antragssteller geben würde.


Und das genau ist völlig unmöglich, da Deutschland, was die Denkmalpflege betrifft, ein einziger Flickenteppich
a. unterschiedlichster Gesetzgebungen und
b. unterschiedlichster Auslegungen dieser Gesetzgebungen ist.

Hier ist der Link zu den Landesgesetzen
http://www.landesarchaeologen.de/dschg/denkmalschutzgesetze.html

Nehmen wir mal das Beispiel Hessen:
Im Landesgesetz steht, wer die NFG ausstellt, nämlich die obere Denkmalschutzbehörde
Nun gibt es aber Verwaltungsvorschriften, die erklären, an wen das die obere Denkmalschutzbehörde delegiert
Jetzt muss man erst mal an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften rankommen.

usw., usw., usw.
Dein Gedanke ist gut, ist aber reines Wunschdenken und leider nicht lösbar.  besorgt

Es gibt auch den Fall, dass es innerhalb eines Amtes Sachbearbeiter gibt, die für eine bestimmte
Region zuständig sind, und eine NFG ausstellen; und der Kollege, der für eine andere Region zuständig ist,
stellt aus Prinzip eben keine aus.

usw., usw., usw.

Gruß  winke winke
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Tesoro Vaquero || NFGler


« Antworten #36 am: 09. Juli 2010, 20:11:38 »

ÄÄHHH, das war/ist die Idee von DIGS

ja, WAR die Idee. Meiner Meinung nach ist die Seite im Bezug auf Beantragung von NFGs nicht sehr hilfreich und das Forum dort ist sogar für einzelne BLs verwaist. Vll. könnte man auch darauf aufbauend etwas machen.

Und das genau ist völlig unmöglich, da Deutschland, was die Denkmalpflege betrifft, ein einziger Flickenteppich
a. unterschiedlichster Gesetzgebungen und
b. unterschiedlichster Auslegungen dieser Gesetzgebungen ist.

Klar, deswegen brauchen wir ja auch 2-3 Leute aus jedem Bundesland. Aber ich gebe dir Recht, es ist ein Flickenteppich. Natürlich können wir nicht jedes Problem, jede Verwaltungsvorschrift adressieren. Das ist ja auch nicht nötig. Wer eine NFG haben will, sollte auch individuelle Klippen eigenständig umschiffen können. Nichtsdestotrotz wäre eine generelle Richtlinie für jedes Bundesland sehr hilfreich! Vll. seht ihr das nicht so, weil ihr wisst wie es läuft und eure NFG schon habt, aber "Neulinge" stehen ganz alleine da. Ist ein größeres Projekt, dafür auch umso nützlicher.

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« Antworten #37 am: 09. Juli 2010, 20:45:22 »

emiore ich kann da nur voll in deine Kerbe hauen.

Das man nicht jeden Fall einzelnd bearbeiten und durchkauen kann ist ja klar aber wenn in Schleswig drei Leute eine Genehmigung bekommen haben dann kann man sich ja auch auf diese Leute bzw. dessen Schreiben oder Telefonate an die Ämter als Präzedenzfälle nehmen. Für die anderen Bundesländer natürlich auch denn es gibt ja immer noch Unterschiede zwischen z.B Hessen und Hamburg usw.
Drei Leute pro Bundesland mit Genehmigung sollten sich doch finden lassen und als Voreiter "benutzen" lassen (verzeiht den Ausdruck ich hoffe ihr wisst was ich meine).
Es kann ja nicht sein das "nur" weil ein Angestellter im Amt einen schlechten Tag hat er den Antrag ablehnt und der oder die im Nebenzimmer würde die Genehmigung austellen. Da müsste doch mal eine eimnheitliche Regelung her wenn es die nicht schon gibt), die dann auch vor Gericht bestand hat. Wenn jeder dann vor Gericht geht der eine unberechtigte Ablehnung erhalten hat und dann gewinnt vor Gericht dann wird es auf dauer aber teuer und anstrenged für die Ämter und es bewegt sich vielleicht was.
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« Antworten #38 am: 09. Juli 2010, 20:59:49 »

emiore ich kann da nur voll in deine Kerbe hauen.

Das man nicht jeden Fall einzelnd bearbeiten und durchkauen kann ist ja klar aber wenn in Schleswig drei Leute eine Genehmigung bekommen haben ...................

Wir sind in SH fast 100 It's cool man
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« Antworten #39 am: 09. Juli 2010, 21:01:18 »

Das war ja auch nur eine minimal Zahl  winke winke

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« Antworten #40 am: 09. Juli 2010, 21:32:51 »

Zitat
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Hach ja... es kam mir noch wie gestern vor, als wir so wenige waren, dass ich alle kannte  Und ich sage... Du Schaf
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« Antworten #41 am: 10. Juli 2010, 01:43:10 »

Allerdings poste ich hier keine Funde, die Funde veröffentliche ich in unserer Vereinszeitschrift "Das Schatzsucher Magazin"

Kann man die Vereinszeitschrift im Internet lesen?

Ich will dafür kein Geld ausgeben, ist ja Hobby.  Unschuldig
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« Antworten #42 am: 10. Juli 2010, 10:11:12 »

Kann man die Vereinszeitschrift im Internet lesen?

Ich will dafür kein Geld ausgeben, ist ja Hobby.  Unschuldig


Scherzkeks,

wir wollen aber Geld dafür, es sei denn Du kennst eine Druckerei, die uns die Magazine kostenlos druckt.

Viele Grüße

Walter
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« Antworten #43 am: 10. Juli 2010, 10:25:28 »

Moin,

also für Hessen spielt die IG Phoenix Rhein-Main www.phoenixrheinmain.de ja schon lange die Anlaufstelle.

Anträge zur Erteilung einer NFG gem. § 21 HDSchG können unter phoenixrheinmain@t-online.de angefordert werden. Die Adresse der Denkmalschutzbehörde steht schon drauf, da muss man nicht nach dem Änderungsgesetz zum HDSchG suchen um zu erfahren, dass nicht die obere Denkmalschutzbehörde für die NFG zuständig ist, sondern die Denkmalfachbehörde.

Die Bearbeitung des Antrags dauert bis zu vier Monaten, weil der Antrag erst dem Beirat Nachforschung vorgelegt wird und dieser nur 4-mal im Jahr tagt.

Danach erhält man eine Einladung vom Bezirksarchäologen, entweder nach Wiesbaden, Marburg oder Darmnstadt. Nach dem Gespräch wird die NFG zugesandt. Für das erste Jahr gibt es die nur OHNE Detektoreinsatzgenehmigung, d. h. im ersten Jahr ist Scherbenlesen angesagt.

Damit soll überprüft werden, ob der Antragsteller in der Lage ist Fundmeldungen korrekt zu erstellen.
Daneben ist der Besuch eines Grundkurses in Geländebegehung zu absolvieren (ein Tag), kostet 15 Euro.
Die NFG kostet übrigens nichts.
Die Inhaber einer NFG sind Unfallversichert und teilweise auch Haftpflichtversichert. (kostenlos)

Hat man die Fundmeldungen korrekt abgeben gibt es für das nächste Jahr eine NFG MIT Detektoreinsatz.

Weiterhin sollte man pro Jahr einen der angebotenen Kurse besuchen. (je 15 Euro)
Diese Kurse sind absolut interessant mit einem hohen Informationsfaktor.

(Dieser Text kann im Sinne einer Zusammenstellung - falls diese hier im Forum zusammen kommt - frei verwendet und verändert werden)

Viele Grüße

Walter Franke
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« Antworten #44 am: 10. Juli 2010, 10:54:46 »

Jetzt vielleicht noch ein "Vordruck" wie man den Antrag formulieren könnte für Hessen und dann ist das Bundesland doch schon mal 100%ig super formuliert und erklärt von Walter abgehakt. Super !! Gruss
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« Antworten #45 am: 10. Juli 2010, 11:30:28 »

Merhaba!

Ich bin in einigen Anglerforen unterwegs (ja, ich bin Angler und ob ich einen gültigen Angelschein habe, oder nicht, das geht Euch garnix an - ich appeliere an Euren gesunden Menschenverstand dies zu beurteilen!), da kommt irgendwie keiner auf die Idee, die gültigen Fischereischeine sehen zu wollen - und das, obwohl es eine enorm große Anzahl an Schwarzanglern gibt, die jährlich einen enormen Schaden an den Gewässern anrichten!
Ich vestehe solche Threads nicht. Muss ich jetzt öffentlich nachweisen, dass ich eine NFG habe? Reicht es nicht, wenn mein zuständiges Amt, der Grundstücksbesitzer und meine Wenigkeit es wissen?  mhh grübel irre Wo ist der Sinn?

Gruß
Markus

P.S. Ehrlich währt am längsten  zwinker winke winke
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« Antworten #46 am: 10. Juli 2010, 12:14:43 »

In S.-H. ist es ganz einfach.
Beim ALSH anrufen, Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren, alles weitere sieht man dann. winke winke
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« Antworten #47 am: 10. Juli 2010, 12:15:05 »

Och Markus

Zitat
und ob ich einen gültigen Angelschein habe, oder nicht, das geht Euch garnix an

Wenn du mir deinen Schein zeigst, dann zeig ich dir auch meinen.  zwinker
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Tesoro Vaquero || NFGler


« Antworten #48 am: 10. Juli 2010, 12:27:05 »

@ Markus: Marhaba! (die arabische Version  zwinker)

Die ursprüngliche Idee dieses Threads war ja nicht, dass alle ihre NFG posten. Das will ja auch niemand. Es war die Frage, ob sich der legale Weg vom Aufwand her lohnt und der Nutzen die Kosten überwiegt. Bei uns Angler (ja, ich bin auch so einer  It's cool man) ist das ja eine ganze andere Sache. Wir haben eine klare Struktur zum Erlangen des Angelscheins: 1. 20h Kurs 2. Prüfung -> Angelschein 3. Tageskarte/Verein. Der Aufwand ist zwar hoch, aber jeder kann problemlos ein Angelschein bekommen. Bei den NFGs gibt es ja leider keine solche klare Vorgehensweise.

@Waldemar: Und wie ging es dann weiter bei dir? Hat der Ansprechpartner dir dann genau gesagt, was in deinem Antrag stehen muss und was für Dokumente du benötigst?  Oder hat er dir schon pauschal gesagt: Gefällt mir, schicken sie mir bitte das einfach nochmal schriftlich und dann kriegen sie ihre NFG.?
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« Antworten #49 am: 10. Juli 2010, 12:37:58 »

wir wollen aber Geld dafür, es sei denn Du kennst eine Druckerei, die uns die Magazine kostenlos druckt.


Für Forschungsberichte, ja die gibt es bzw. wohl bald nicht mehr.

Warum veröffentlicht ihr die Berichte nicht einfach auf der Internetseite?

Hilsen

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« Antworten #50 am: 10. Juli 2010, 12:48:39 »

@ emiore, ruf an, dann wird dir alles erklärt. winke winke
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Tesoro Vaquero || NFGler


« Antworten #51 am: 10. Juli 2010, 12:53:24 »

ich bin Sachse.  Big grinsing

Also würdest du sagen, dass für eine NFG in S-H der Anruf beim ALSH genügt - alles weitere wird dann ganz easy mit dem Amt im Gespräch geklärt?
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« Antworten #52 am: 10. Juli 2010, 13:11:47 »

ich bin Sachse.  Big grinsing

Also würdest du sagen, dass für eine NFG in S-H der Anruf beim ALSH genügt - alles weitere wird dann ganz easy mit dem Amt im Gespräch geklärt?

So in etwa It's cool man

Keine große schriftliche Begründung in x-facher Ausfertigung Frieden?

Wie Waldemar und ich ja auch schon geschrieben haben anrufen oder eine kurze Mail mit allen Kontaktdaten schreiben und in dem persöhnlichen Gespräch wird ausgelotet warum Du mit der Sonde los willst und auch schon warst It's cool man
Danach wird entschieden, ob Du zum Lehrgang zugelassen wirst. Dabei ist Ehrlichkeit und ein Interesse an der Geschichte, ohne monetären Hintergrund wichtig.

Abgelehnt worden sind nur sehr wenige bisher.
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« Antworten #53 am: 10. Juli 2010, 13:50:36 »

Für ein solches Privates Gespräch sollte man ja auch gut vorbereitet sein . Da könnten ein paar Tips doch auch sehr hilfreich sein. Selbst wenn man ungefähr weiß was man möchte so spielt doch in einem persönliochen Gespräch die Formulierung des ganzen eine sehr wichtige Rolle könnte ich mir vorstellen.

Hessen ist ja jetzt klar behaupte ich mal.

Schleswig also einfach anrufen (so einfach kann es sein).

und weitere Bundesländer ?

Und es ging hier nicht darum das jeder seine Nfg hier einscannt und postet, sondern um ein bisschen mehr Ehrlichkeit und dem wichtigen Punkt ob der ganze Weg (mit all den Niederlagen die man vielleicht einstecken muss) sich im Verhältniss zum "einfach" losgehen lohnt (mal abgesehen davon, dass man natürlich entspannter sucht).

Eine noch sehr wichtige Frage (die in diesem Forum ja vielleicht schon mal behandelt wurde ist, wer von euch ist schon mal erwischt worden ist und was ist passiert??) . Ich habe immer nur von Leuten gelesen die Leute kennen die mal erwischt wurden.

Aber jedes Bundesland durchzugehen (bei denen man es 100 %ig weiß) finde ich immer noch eine sehr gute Idee.

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Tesoro Vaquero || NFGler


« Antworten #54 am: 10. Juli 2010, 14:09:01 »

In Sachsen scheint ein Anruf auch zu genügen. (Beim LfA, Dr. Christoph Heiermann). Man erhält eine Email mit mit Informationen zum SächsDSchG und zum Antrag sowie eine Einladung zum persönlichen Gespräch. Und dann wird es wohl wie in den anderen BLs ablaufen. -> Einladung zum Kurs, NFG.

@insurgent: Wird bei euch auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt oder ist das nur eine sächsische (und berechtigte) Spezialität?
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« Antworten #55 am: 10. Juli 2010, 14:32:37 »

Ach was , wozu ne Genehmigung, lohnt sich einfach nicht - und wenn du mit dem Gedanken spielst nen Führerschein zu machen - vergiss es - ich bin in den letzten 10 Jahren nur einmal in eine Verkehrskontrolle geraten und die wollten den noch nicht einmal sehen; das viele Geld hätte ich mir auch sparen können...  irre

Hätte da allerdings auch nochmal ne Frage:
Ist es besser Forellen schwarz zu angeln oder soll ich sie lieber im Supermarkt klauen?  mhh grübel
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« Antworten #56 am: 10. Juli 2010, 14:37:28 »

Na das is ja mal ein Geistreicher Beitrag zum Ganzen. Ich führe das mal auf das Klima zurück das draussen herscht.  NoGo

Wenn du nie einen Führerschein gemacht hast und dadurch nicht fahren kannst oder nicht ausreichend und dabei Menschenleben tötest dann setzt du das also gleich mit einer Genehmigung zum sondeln gehen und die dadurch vielleicht entstehende Fundverschiebung oder das der Fundzusammenhang zerstört wurde.

Hmmmmm

Menschenleben zerstören gegen Fundzusammenhang zerstören ja netter Vergleich.

Ist aber auch wirklich warm draussen  narr
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« Antworten #57 am: 10. Juli 2010, 14:56:17 »


@insurgent: Wird bei euch auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt oder ist das nur eine sächsische (und berechtigte) Spezialität?

Mir nicht bekannt und wurde von mir auch nicht verlangt.
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« Antworten #58 am: 10. Juli 2010, 17:02:04 »

Hallo: Bei 38,5 Grad im Schatten gebe ich nun auch noch meinen Senf dazu:

Viele unser tüchigen Forenmitglieder haben eine NFG, weil sie das Glück haben
(Jawohl: DAS GLÜCK !!), dass die Umstände so sind, dass sie beim Amt anrufen können,
an freundliche Leute geraten und nach vielleicht gewissen Auflagen eine NFG bekommen.

Daraus leiten natürlich die glücklich tüchtigen Forenmitglieder folgendes ab:
"Alles ganz einfach: Nur beim Amt anrufen, und dann geht alles seinen Weg"

Man schließt halt gerne von sich auf andere; mach ich ja auch gerne.

Woanders geht das aber auch ganz anders; man wird z.B. ignoriert; das ist fast schlimmer als eine Ablehnung.

Leute: Es ist nicht alles so einfach.  zum Heulen
Versucht doch mal, einen Termin beim Bundespräsidenten oder beim Papst zu bekommen.
Ob das wohl klappt ?  zwinker

Gruß und schönen Sonntag  winke winke
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« Antworten #59 am: 10. Juli 2010, 17:09:17 »

Zitat
Woanders geht das aber auch ganz anders; man wird z.B. ignoriert; das ist fast schlimmer als eine Ablehnung.

Da stimme ich dir uneingeschränkt zu. Und wer beides erhält: Na, der fühlt sich erst richtig gut........ It's cool man



Bei 39,2 Grad im Schatten.  zwinker
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