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Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
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Autor
Thema: Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie (Gelesen 6370 mal)
Schattengräber
Aristokrat
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Beiträge: 143
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #30 am:
06. Juni 2010, 17:53:22 »
Das Bild ist Geil!!!!!
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Schlumpfstampfer
Graf
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Beiträge: 791
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #31 am:
06. Juni 2010, 18:45:22 »
Net quatschen !
Raus und Claims abstecken ich meld morgen mal pro forma 30 qkm als Bodendenkmal diverser Epochen
Danke Walter
Das ist eine völlig neue Dimension der Abstrusitäten
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Robin Hood
Aristokrat
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Beiträge: 193
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #32 am:
06. Juni 2010, 20:17:22 »
Zitat von: Lojoer am 06. Juni 2010, 17:50:32
Da ich als Entdecker registriert bin, müsste ich demnach kein anderen Sondengänger auf dem Areal dulten, bzw. diese auffordern diese bei mir abzuliefern.
Verstehst Du was ich meine, mir kommt es vor als würden wir jetzt alle durchdrehen.
Gruß Jörg
Hallo Jörg, warum durchdrehen? Du weist, das ich noch nicht ganz so lange dabei bin und meine Frage ist durchaus Ernst gemeint, warum durchdrehen? Ich verstehe das so, das dort wo ein Sucher A etwas bedeutentes findet und dieses Areal dann zu einem BD wird, alles was im Anschlus von wem auch immer gefunden wird, eigentlich dem Sucher A und dem Grundstückseigentümer (je zur Hälfte gehört). Das klingt für mich als Laien sehr logisch und nicht durchgedreht. Was will den ein anderer Sucher auf dem BD, auser beim Suchen helfen und zwar ohne Besitzansprüche-wer zuerst kommt, malt zuerst.
Es gibt für mich hier allerdings auch eine Ausnahme, wenn z.B. vom Sucher A, Gegenstände aus dem Mittelalter gefunden wurden und nun findet man im Zuge weiterer Ausgrabungen in tieferen Schichten eine Römer Villa oder soetwas in der Art, dann hat das nichts mit dem ersten Fund zu tun, ist ein Neufund-vielleicht auch Zufallsfund und würde der Ausführenden Behörde zustehen. Das ist meine Meinung-so wie ich es verstehen würde ohne durchzudrehen
Jörg es macht mir immer Spaß mit Dir zu diskutieren da Du sehr großes Fachwissen hast und eigendlich auch immer sehr höfflich bleibst, aber manch mal muss ich mich doch wundern, das das vom Schattengräber nicht so ernst gemeint war wie er es (wohl extra etwas provokativ nach all dem Ärger dem man Ihm gemacht hat/und noch macht) geschrieben hat, war doch kaum zu übersehen.
Naja das Temprament....
Zitat von: Schlumpfstampfer am 06. Juni 2010, 18:45:22
Net quatschen !
Raus und Claims abstecken ich meld morgen mal pro forma 30 qkm als Bodendenkmal diverser Epochen
Danke Walter
Das ist eine völlig neue Dimension der Abstrusitäten
Sorry aber soetwas finde ich einfach nur
Bestätigt genau das was ich vorher schon mal geschrieben habe
Zitat von: Robin Hood am 06. Juni 2010, 11:13:35
Wirklich super Antwort
Das ist das nächste Problem von den Hartlinnern hier im Forum, sie gehen absolut auf keine noch so guten Argumente der Gegenseite ein, sondern picken sich nur gegenstandslose Schwachstellen der Argumentation raus um darauf rum zu hacken und bekommen von den anderen Kennern
noch mächtig Beifall: Sorry aber das ist nur
LG
Robin
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Suche Planneten, wo der Mensch noch Mensch sein darf!
Schlumpfstampfer
Graf
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Beiträge: 791
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #33 am:
06. Juni 2010, 20:41:52 »
Findest du peinlich weil du die Ironie nicht verstehst, oder weil du der FundeimKellerverrottenLiga angehörst?
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Schattengräber
Aristokrat
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Beiträge: 143
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #34 am:
06. Juni 2010, 20:52:39 »
psst. das geht vom Thema ab.
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Robin Hood
Aristokrat
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Beiträge: 193
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #35 am:
06. Juni 2010, 21:11:31 »
Zitat von: Schlumpfstampfer am 06. Juni 2010, 20:41:52
Findest du peinlich weil du die Ironie nicht verstehst, oder weil du der FundeimKellerverrottenLiga angehörst?
Ironie finde ich hier keine, höchstens Provokation
Aber Schattengräber hat Recht, bleiben wir beim Thema
LG
Robin
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Suche Planneten, wo der Mensch noch Mensch sein darf!
Belenos
Aristokrat
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Beiträge: 405
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #36 am:
07. Juni 2010, 07:30:33 »
Zitat von: Lojoer am 06. Juni 2010, 17:50:32
Hallo Walter,
natürlich bin ich immer an Deiner Meinung interessiert.
Wie auch vielen Nichthessen hier bekannt sein dürfte, dürfen wir mit NFG auch auf Bodendenkmälern suchen, die sich in gestörten Böden befinden.
Da diese ja zum Größtenteil veröffentlich sind, sind die Entdeckerrechte ja gewahrt und man düfte, wenn man Deine Aussage streng auslegt, eigentlich kein Eigentum an den Funden erwerben.
Fangen wir mit dieser Auslegung nicht an uns selbst an´s Bein zu pinkeln.
Zu Deiner Antwort 2. kannst Du Dir vorstellen, dass ich natürlich keinen Auftrag von dem Eigentümer hatte, sondern nur eine Erlaubnis und mich natürlich auch hinsichtlich der Funde abgesichert habe. Hierbei war es für mich auch eine Selbstverständlichkeit auf Funde die (u.a. auch durch mich) auf der Grabung gemacht wurden keinen Anspruch zu erheben.
Da ich als Entdecker registriert bin, müsste ich demnach kein anderen Sondengänger auf dem Areal dulten, bzw. diese auffordern diese bei mir abzuliefern.
Verstehst Du was ich meine, mir kommt es vor als würden wir jetzt alle durchdrehen.
Gruß Jörg
Hallo Jörg,
auch wir Hessen dürfen auf BD suchen - und ja, wenn wir es durchdenken, dann gibt es verschiedene Zenarien.
Du suchst auf einem bekannten BD, sagen wir einen römischen Gutshof, Ganz klar, dem Entdecker des Gutshofs, der seine Entdeckung auch publiziert hat - sehr wichtig, siehe Urteil zur Himmelsscheibe - gehören zur Hälfte alle Funde aus der Zeitstellung römisch. Eine dort entdeckte Mittelaltermünze jedoch nicht. Hat das Landesamt den Fundort publiziert, dann gehören alle von Dir dort entdeckten Funde rechtlich dem Landesamt zur Hälfte.
Zu 2. Richtig, wenn Du das BD entdeckt UND die Entdeckung publiziert hast, dann kannst Du alle anderen SG zum Teufel jagen oder Dir die Funde abliefern lassen. Wichtig ist also die Publizierung, eine Meldung beim Landesamt ist nicht ausreichend.
Viele Grüße
Walter
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Lojoer
Erzherzog
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #37 am:
07. Juni 2010, 07:51:20 »
Hallo Walter,
Du scheinst auf dem Gebiet ja wirklich fit zu sein.
Ich dagegen habe noch einige Verständnisprobleme.
Habe ich das richtig verstanden:
1. Die Rechte an den Funden hat nicht der Entdecker, sondern derjenige, der das Bodendenkmal als erstes Publiziert (z.B. in Büchern, Zeitschriften, Film und Fernsehen) hat.
2. Die Fundmeldung, egal wie detailiert, zählt nicht hierunter.
3. Das Bedeutet, wenn ich die Fundstelle eines anderen als erster z.B. in einer Zeitung veröffentliche, erwerbe ich die Eigentumsrechte an allen Funden.
4. Funde die bis dato gemacht wurden Fallen nicht darunter !?
Gruß Jörg
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Sonie
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #38 am:
07. Juni 2010, 09:39:06 »
Zitat
1. Die Rechte an den Funden hat nicht der Entdecker, sondern derjenige, der das Bodendenkmal als erstes Publiziert (z.B. in Büchern, Zeitschriften, Film und Fernsehen) hat.
Deswegen hat man wohl ein Fernsehteam vom HR dort hingeschleppt ?
Frage Ergänzung: Reicht auch die Publizierung in einem Forum?
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Lojoer
Erzherzog
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #39 am:
07. Juni 2010, 10:55:22 »
Hallo Sonie,
stopp mal. Auch wenn ich es geschrieben habe, so habe ich doch erhebliche Zweifel an dieser Aussage.
Ich glaube, dass durch die amtliche Fundmeldung durchaus die Eigentumsrechte hinsichtlich der Fund durchaus gewahrt sind.
Anders mag es aussehen hinsichtlich der Publikationsrechte und die damit verbundene Vermarktung.
Gruß Jörg
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chabbs
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #40 am:
07. Juni 2010, 10:59:02 »
Wieso? Fundrecht ist gleich Publikationsrecht. Wenn Du Finder, Eigentümer und Besitzer bist, wird Dir niemand in eine Veröffentlichung reinreden können.
Die Fundmeldung ist eine Fundanzeige, sie berührt auch nicht das Eigentumsrecht in Ländern, in denen es kein Schatzregal gibt.
Man ist also auch Eigentümer wenn man seine Funde nicht meldet, oder diese Funde illegal gemacht hat. Man sieht es am Fund des Münzschatzes in Halver.
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Schattengräber
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
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Antworten #41 am:
07. Juni 2010, 11:48:38 »
Richtig Chabbs!
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insurgent
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #42 am:
07. Juni 2010, 12:31:17 »
Zitat von: chabbs am 07. Juni 2010, 10:59:02
..................Man ist also auch Eigentümer wenn man seine Funde nicht meldet, oder diese Funde illegal gemacht hat. Man sieht es am Fund des Münzschatzes in Halver.
Ausnahme Grabungsschutzgebiete.
Man, was bin ich froh, dass das bei uns alles geregelt ist
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jupppo
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #43 am:
07. Juni 2010, 13:33:45 »
Zitat von: chabbs am 07. Juni 2010, 10:59:02
Wieso? Fundrecht ist gleich Publikationsrecht. Wenn Du Finder, Eigentümer und Besitzer bist, wird Dir niemand in eine Veröffentlichung reinreden können.
Die Fundmeldung ist eine Fundanzeige, sie berührt auch nicht das Eigentumsrecht in Ländern, in denen es kein Schatzregal gibt.
Man ist also auch Eigentümer wenn man seine Funde nicht meldet, oder diese Funde illegal gemacht hat. Man sieht es am Fund des Münzschatzes in Halver.
Grundsätzlich schon, aber wurde hier nicht im Forum eine Praxis bestimmer Landesämter besprochen, in denen man im Antrag zur NfG seinen Publikationsanspruch abtritt?
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Lojoer
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #44 am:
07. Juni 2010, 13:44:04 »
Hallo chabbs, wenn ich Walter richtig zitiere
Zitat von: Belenos am 07. Juni 2010, 07:30:33
Hat das Landesamt den Fundort publiziert, dann gehören alle von Dir dort entdeckten Funde rechtlich dem Landesamt zur Hälfte.
so müssen sämtlichen Funde von Fundplätzen, die seit 1960 vom LDA in den "Fundberichten aus Hessen" publiziert wurden, von uns dem Land Hessen übereignet werden.
Ich habe so den Eindruck, dass irgendetwas hier nicht stimmig ist. Da die wenigsten ihre Fundorte und Funde selbst publizieren, wäre dieser Sachverhalt durchgreifender als ein Schatzregal.
Na Walter, da hat Phoenix ja ein Fass aufgemacht.
Gruß Jörg
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chabbs
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #45 am:
07. Juni 2010, 14:16:46 »
Zitat von: Lojoer am 07. Juni 2010, 13:44:04
Hallo chabbs, wenn ich Walter richtig zitiere
Zitat von: Belenos am 07. Juni 2010, 07:30:33
Hat das Landesamt den Fundort publiziert, dann gehören alle von Dir dort entdeckten Funde rechtlich dem Landesamt zur Hälfte.
so müssen sämtlichen Funde von Fundplätzen, die seit 1960 vom LDA in den "Fundberichten aus Hessen" publiziert wurden, von uns dem Land Hessen übereignet werden.
Ich habe so den Eindruck, dass irgendetwas hier nicht stimmig ist. Da die wenigsten ihre Fundorte und Funde selbst publizieren, wäre dieser Sachverhalt durchgreifender als ein Schatzregal.
Na Walter, da hat Phoenix ja ein Fass aufgemacht.
Gruß Jörg
Ich weiß nicht, von welchem Bundesland er ausgeht.... für NRW höre ich davon zum ersten Mal und kann auch in den Gesetzen nicht annähernd etwas in die Richtung finden.
Auch für Hessen kann ich mir das nicht vorstellen. Das wäre eine Enteignung, diese ist Verboten.
De jure kann es nicht sein, und de facto wird doch wohl niemand sooo blöd gewesen sein, so etwas zuzustimmen?!
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Schattengräber
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #46 am:
07. Juni 2010, 18:14:17 »
Bei minderwertigen Einzel- und Hortfunden zeigt man sich hier in Hessen wie sicher auch anderswo sehr kulant.
Vielleicht ist es Euch in all den vielen Jahren auch schon zu Ohren gekommen. Der Besitzstreit fängt
immer bei hochwertigen Funden an und dabei spielt das wissenschaftliche Interesse das hinter
dem Fund steht eine untergeordnete Rolle. So war es immer und so wird es immer sein! Davon zeugen zahllose
Presseberichte. Ich habe einen kleinen Ordner voll davon!
Gruß
Micha
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jupppo
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
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Antworten #47 am:
07. Juni 2010, 21:37:31 »
Zitat von: chabbs am 07. Juni 2010, 14:16:46
Zitat von: Lojoer am 07. Juni 2010, 13:44:04
Hallo chabbs, wenn ich Walter richtig zitiere
Zitat von: Belenos am 07. Juni 2010, 07:30:33
Hat das Landesamt den Fundort publiziert, dann gehören alle von Dir dort entdeckten Funde rechtlich dem Landesamt zur Hälfte.
so müssen sämtlichen Funde von Fundplätzen, die seit 1960 vom LDA in den "Fundberichten aus Hessen" publiziert wurden, von uns dem Land Hessen übereignet werden.
Ich habe so den Eindruck, dass irgendetwas hier nicht stimmig ist. Da die wenigsten ihre Fundorte und Funde selbst publizieren, wäre dieser Sachverhalt durchgreifender als ein Schatzregal.
Na Walter, da hat Phoenix ja ein Fass aufgemacht.
Gruß Jörg
Ich weiß nicht, von welchem Bundesland er ausgeht.... für NRW höre ich davon zum ersten Mal und kann auch in den Gesetzen nicht annähernd etwas in die Richtung finden.
Auch für Hessen kann ich mir das nicht vorstellen. Das wäre eine Enteignung, diese ist Verboten.
De jure kann es nicht sein, und de facto wird doch wohl niemand sooo blöd gewesen sein, so etwas zuzustimmen?!
Bevor wir bei dieser Panikmache (sorry, aber genau das ist es), würde mich ein einziger Fall interessieren, wo das Besitzrecht von der Publikation abgeleitet wird. Nur ein einziges Beispiel wäre interessant. Ich wette das gibt es nicht.
Zweifellos kann das Datum der Erstpublikation aufschluss über den Entdecker geben, mehr aber auch nicht. Dies rührt sicher daher, dass 95% aller Fundstellen bereits schon einmal entdeckt wurden und in den seltesten Fällen SG eine neue Stelle entdecken. Ich habe mich in den letzten Jahren durch zahlreiche Publikation des 19.Jhds. gearbeitet und ich war wirklich überrascht, was schon alles einmal erwähnt wurde.
Wie gesagt, wenn es einen einzigen zweifelsfreien Fall gibt, wo das anteilige Besitzrecht mittels einer späteren Publikation angezweifelt wurde, nehme ich alles zurück (Obwohl man sich fragen muss, warum das nicht juristisch überprüft wurde). Ich glaube nichtmals die Geschichte mit dem Fundrecht.
Meines Erachtens führen Walter Aussagen mal wieder zu zwei Problemen. Zum einen wird völlig haltlos die SG-Szene aufgemischt und zum anderen werden die SG wieder ein eine geld- und fundgeile Ecke gestellt. Meines Erachtens ein doppeltes Eigentor. Vielleicht kommen sogar einige SG auf die Idee andere SG zu verklagen, die auf "Ihrer" Stelle gesondelt haben
Also, wie wäre es mal mit ein paar Fakten in Form von Urteilen (bitte mit Angabe des Gerichts), die auf die Allegemeingültigkeit schließen lassen.
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Pfälzer
Erzherzog
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Beiträge: 978
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #48 am:
07. Juni 2010, 22:56:18 »
Zitat
Also, wie wäre es mal mit ein paar Fakten in Form von Urteilen (bitte mit Angabe des Gerichts), die auf die Allegemeingültigkeit schließen lassen.
Na Thomas; da bist du aber schon länger in der Bringschuld !!!
Zitat
Wie gesagt im November gab es noch mal ein heftiges Urteil am VG Köln wo eine Ordnungswidrigkeit von €2.500 bestätigt wurde. Außerdem ist noch eine Strafsache wg, Fundunterschlagung anhängig. Auf Wunsch kann ich das Urteil gerne hier posten.
Es ging hier um
Hessen
und den folgenden Sachverhalt:
Zitat
Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
Geländebegeher entdeckt unbekanntes antikes Gräberfeld in der Wetterau – die Denkmalschutzbehörde reagiert statt mit Freude, mit Amtsjuristen – Funde sind weiterhin der Witterung und den Raubgräbern ausgesetzt.
Der Geländebegeher Michel Gehrking aus Seligenstadt entdeckte 2007 bei einer Geländeprospektion in der Wetterau – der genaue Ort wird aus Furcht vor illegalen Raubgräbern geheim gehalten – ein Gräberfeld aus der merowingischen Zeit (um 500 – 600 n. Chr.)
Vier Besonderheiten weißt das Gräberfeld auf und dürfte einmalig auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein:
1. Es scheint nicht „altberaubt“ - zu Beginn der Christianisierung wurden die meisten heidnischen Begräbnisstätten wegen der wertvollen Grabbeigaben geplündert.
2. Offenbar liegen hier Angehörige einer sozialen Oberschicht begraben.
3. Diese Bestattungsform findet sich sonst nur noch in einem äußerst kleinen Raum in der Wetterau und fehlt im Norden Hessens völlig.
4. Das Gräberfeld ist als einziges in Hessen noch komplett erhalten und nicht wie alle anderen durch Bebauung bereits gestört.
Gehrking hat die meisten Funde die sich in der „Pflugschicht“ befanden, bereits geborgen. In die vom Pflug noch nicht zerstörten Bereiche der Gräber, die als geschützte Bodendenkmäler gelten, hat er bei der Fundbergung nicht eingegriffen.
Ordnungsgemäß hat er die Funde dokumentiert, Fundmeldungen erstellt, die Koordinaten erfasst und alle Funde dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) gemeldet, das in Folge bisher untätig blieb.
Doch jetzt entbrennt der Streit um die Grabbeigaben, die Gehrking nicht geborgen hat, weil er sonst die wichtigen archäologischen Funde aus ihrem Kontext gerissen hätte. Das Denkmalschutzgesetz verbietet – zu Recht –eine Fundbergung im ungestörten Boden. Gehrking ist laut Gesetz der Entdecker des Gräberfeldes und hat somit Anspruch auf die Hälfte der Funde. Die andere Hälfte gehört dem Grundstückseigentümer, so besagt es der
§ 984 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Man nennt dies die Hadrian’sche Fundteilung, die auf den römischen Kaiser Hadrian zurückgeht. Da der Fundkomplex wegen seiner archäologischen und wissenschaftlichen Bedeutung zusammenbleiben soll – so wollen es sowohl Gehrking als auch das LfDH – müsste das Land Hessen die Hälfte des Fundes ankaufen.
In England wäre dies kein Problem, erst Ende 2009 wurden an den Entdecker eines herausragenden archäologischen Fundes sowie an den Grundstückseigentümer zusammen 1,1 Millionen Pfund ausgezahlt. Während man in England für den Fall der Fälle also vorgesorgt hat und das Geld für die Ankäufe durch eine Lotterie, der Heritage Lottery Funds (
www.hlf.org.uk
), aufbringt, lebte man in Hessen unbeschwert „ins Blaue“ und machte sich keine Gedanken woher im Falle X das Geld für den Ankauf kommen sollte.
Wohlgemerkt, dass hessische Denkmalschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1974, steht somit für 36 Jahre Tatenlosigkeit im Amt.
Statt wenigstens jetzt richtig zu reagieren und das nötige Geld zu besorgen flüchtet man sich beim ansonsten untätigen LfDH in eine teuere juristische Auseinandersetzung mit dem Entdecker. Dabei müsste noch nicht einmal der gesamte Fundkomplex aufgekauft werden, weil der Grundstückseigentümer praktischerweise das Land Hessen selbst ist. Sogar einen Präzedenzfall gibt es, den das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Jahre 1998 zu Gunsten des Entdeckers entschieden hat.
Trotz eindeutigen OLG-Urteils versucht das LfDH weiter von der eigenen Untätigkeit abzulenken und stürzt sich lieber in ein langwieriges, juristisches Abenteuer mit ungewissen Ausgang und hohen Kosten für den durch die Wirtschaftskrise sowieso schon arg gebeutelten Steuerzahler.
Das Gräberfeld bleibt unausgegraben, die wertvollen Funde zerfallen in der Erde. Die Raubgräber werden sich nicht ewig aufhalten lassen.
Ein unhaltbarer Zustand. Es wird Zeit, dass die Wissenschaftsministerin für eine schnelle und zielgerichtete Entscheidung sorgt und die Gelder für die Grabung im Haushalt bereit stellt.
Geld das sicher gut angelegt ist, denn das Römerschlachtfeld in Kalkriese oder die Himmelsscheibe von Nebra zeigen sehr deutlich welchen Wirtschaftfaktor herausragende archäologische Funde für die unmittelbare Region bedeuten können. Die Funde des Gräberfeldes in einem Museum präsentiert, würden für die Wetterau ein Plus in der Fremdenverkehrswerbung bedeuten. Das Verhalten des LfDH steht im Widerspruch zur groß angelegten Aktion „ArchäologieLandschaft Wetterau“.
Das Geld für den Ankauf könnte mit ein bisschen guten Willen sicher auch von der Hessenlotterie und/oder aus den Gewinnen der öffentlich-rechtlichen Sparkassen aufgebracht werden.
Seit der Meldung des Fundortes erfuhr Gehrking neben einem anfänglichen Lob das Gegenteil von vertrauensbildenden Maßnahmen durch das LfDH. So kämpft er seitdem auch vergeblich um eine Erweiterung seiner Nachforschungsgenehmigung, die andere Geländebegeher ohne Probleme erhalten haben.
Jeder Tag der Verzögerung vergrößert die Gefahr, dass das Gräberfeld von Raubgräbern entdeckt wird, während sich die Denkmalschutzbehörde im juristischen Ränkespiel übt. Das wäre das Ende für die wissenschaftliche Auswertung und das Aus für eine einmalige Chance für die Wetterau.
Zur Durchsetzung seiner Rechtsansprüche hat Gehrking nun den auf diesem Gebiet bereits erfahrenen Rechtsanwalt Peter Hofmann von der Rechtsanwaltskanzlei Hofmann – Beck in Schweinfurt eingeschaltet und Klage eingereicht. Hofmann hat bereits die Ansprüche bei einem vergleichbaren Gräberfeld in Zeuzleben bei Werneck in Unterfranken gegen den Freistaat Bayern gerichtlich durchzusetzen gewusst.
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Jürgen
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meldendersondengängerbaden-württemberg
Lojoer
Erzherzog
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Beiträge: 3444
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #49 am:
07. Juni 2010, 23:12:21 »
Hi jupppo
Zitat von: jupppo am 07. Juni 2010, 21:37:31
Meines Erachtens führen Walter Aussagen mal wieder zu zwei Problemen. Zum einen wird völlig haltlos die SG-Szene aufgemischt und zum anderen werden die SG wieder ein eine geld- und fundgeile Ecke gestellt. Meines Erachtens ein doppeltes Eigentor. Vielleicht kommen sogar einige SG auf die Idee andere SG zu verklagen, die auf "Ihrer" Stelle gesondelt haben
Genauso sehe ich es auch. Daher auch meine Einlassung, dass man sich wieder selber mal ans Bein pinkelt.
Gruß Jörg
«
Letzte Änderung: 07. Juni 2010, 23:25:35 von Lojoer
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jupppo
Gast
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #50 am:
07. Juni 2010, 23:30:18 »
Zitat von: Pfälzer am 07. Juni 2010, 22:56:18
Zitat
Also, wie wäre es mal mit ein paar Fakten in Form von Urteilen (bitte mit Angabe des Gerichts), die auf die Allegemeingültigkeit schließen lassen.
Na Thomas; da bist du aber schon länger in der Bringschuld !!!
Zitat
Wie gesagt im November gab es noch mal ein heftiges Urteil am VG Köln wo eine Ordnungswidrigkeit von €2.500 bestätigt wurde. Außerdem ist noch eine Strafsache wg, Fundunterschlagung anhängig. Auf Wunsch kann ich das Urteil gerne hier posten.
Es ging hier um
Hessen
und den folgenden Sachverhalt: ....
Stimmt, da die Revsion (auf Antrag des Beschuldigten) und der folgende Strafantrag nicht öffentlich war (wie ich damals schon sagte) habe ich den Vorgang nicht weiter verfolgen können. Ich selbst bin halt nur zur OWI angehört worden. Ich kann aber gerne mal nachhören wie die Sache ausgegangen ist.
Abgesehen von dieser Geschichte ändert das nichts, dass der von Dir gequotete Sachverhalt lediglich eine Erzählung (unabhängig vom Wahrheitsgehalt) ist. Darauf wird diese komplette These aufgebaut, die nicht nur moralisch und rechtlich fragwürdig ist, sondern auch sehr unangehm für die SG wirkt.
Anstatt uns hier gegenseitig ans Bein zu pissen, sollten wir uns lieber doch auf die Fakten beschränken und nicht auf Erzählungen (die zwangsläufig eine einseite Darstellung ist) auf denen plötzlich die wildesten Kontrukte gebaut werden. Ich denke das würde die Emotion aus der Diskussion nehmen oder gar nicht erst enstehen lassen.
Gespeichert
Schattengräber
Aristokrat
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Beiträge: 143
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #51 am:
08. Juni 2010, 12:31:34 »
Hallo Lojoer, Du scheinst zu vergessen das Du Nutznießer der drei Personen bist die im Jahre 2000 die Erteilungspflicht
auf NFG`s eingeklagt haben! Du hast also Angst um etwas das Du Dir gar nicht verdient hast, denn Ich denke
diesen Schritt hättest Du kaum gewagt nachdem was Du schreibst. Und Du scheinst einer derjenigen zu sein
die lieber still alles über sich ergehen lassen, Hauptsache man hat eine NFG! Die Fahne immer schön in den
Wind gehängt! In jedem Fall geht es wohl aufgrund deines fehlendes Hintergrundwissens an der Sache vorbei.
Zuallererst ist dies keine Geschichte die auf Erzählungen basiert sondern die Realität bei der es um unsere
Bürgerrechte und um ein für uns Sondengänger durchaus sehr wichtiges Urteil geht! Mache Dir einmal
Gedanken darüber das Klagen dieser Art schon oft vor Gericht ausgefochten wurden, von allerlei Bürgern,
und diese auch positive Resultate erbrachten. Ich wehre mich gegen unfaire Methoden, lasse eben nicht alles mit mir machen
und stehe zum Glück mit meiner Meinung nicht alleine im Raum sondern habe sehr viel Zuspruch, von allen Seiten.
Das es immer welche gibt die auch anders denken war klar!
Gruß
Micha
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jupppo
Gast
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #52 am:
08. Juni 2010, 13:10:17 »
Zitat von: Schattengräber am 08. Juni 2010, 12:31:34
...
Zuallererst ist dies keine Geschichte die auf Erzählungen basiert sondern die Realität bei der es um unsere
Bürgerrechte und um ein für uns Sondengänger durchaus sehr wichtiges Urteil geht!...
Früher wurde wenigsten nur unter den SG Panik veranstaltet, mittlerweile ist aber zum Mittel der Selbstdarstellung und Aufmerksamkeit erregen wohl alles erlaubt.
Natürlich handelt es sich um eine Geschichte, eine einseitige Darstellung. Wenn dem nicht so ist dann nennt doch nur mal einen kleinen, winzigen, mickrigen Beleg für diese hahnebüchenen Story. Aber bitte keine Walter Geschichte oder auf die juristische "Fachkompetenz" der Sondengänger beziehen. Mich würde interessieren, was der der Prozessbevollmächtigte gesagt hat, als derjenige angeblich mit einem Klagewunsch an ihn herangetreten ist...
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Schattengräber
Aristokrat
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Beiträge: 143
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #53 am:
08. Juni 2010, 14:11:42 »
Interessiert Dich da jetzt die Klageschrift o. seine persönliche Meinung?
Du kannst Ihn ja selber fragen! Er hat im übrigen schon vielen Sondengängern
vor Gericht zu Ihrem Recht verholfen!
http://www.hofmann-beck.de/index.php?option=com_content&task=view&id=20&Itemid=9
Gruß Micha
Gespeichert
Schattengräber
Aristokrat
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Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
«
Antworten #54 am:
08. Juni 2010, 14:31:05 »
Was denkt Ihr eigentlich über den Fall Fridolin Beßler aus Zeusleben/Unterfranken der ähnliche Verhaltensmuster aufweist?
Nachzulesen im DSM Nr. 7/ 1/2006, Seite 44 - 45 und DSM Nr. 8, Seite 76 u. 77.
Gruß Micha
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jupppo
Gast
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
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Antworten #55 am:
08. Juni 2010, 14:36:45 »
Abgesehen von der plumpen Werbung für Walters Blättchen (eigentlich gehts wahrscheinlich hierum), beantwortet deine Antwort: Kannst Ihn ja selber fragen, meine Frage zur genüge.
Nichts als heiße Luft um Werbung zu machen und ein bisschen Selbstdarstellung zu üben. Irgendwie seit 15 Jahren immer das gleiche .....
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Schattengräber
Aristokrat
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Beiträge: 143
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
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Antworten #56 am:
08. Juni 2010, 14:42:08 »
Wenn de meinst!
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Merowech
Erzherzog
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Beiträge: 5620
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
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Antworten #57 am:
08. Juni 2010, 15:04:36 »
Zitat von: Schattengräber am 08. Juni 2010, 14:42:08
Wenn de meinst!
Lass es gut sein Micha
hier sind einige die vestehen garnicht um was es geht.
Mal ganz kurz gesagt es geht hier um das Recht................und glaube mir das wird dann richtig lustig, ich wünsche dir jedenfalls Erfolg bei allem was du in dieser Sache unternimmst.
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Grüße MICHA Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !
Lojoer
Erzherzog
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Beiträge: 3444
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
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Antworten #58 am:
08. Juni 2010, 15:05:55 »
Hallo Micha,
jetzt wird es wieder persönlich!
Zitat von: Schattengräber am 08. Juni 2010, 12:31:34
Hallo Lojoer, Du scheinst zu vergessen das Du Nutznießer der drei Personen bist die im Jahre 2000 die Erteilungspflicht
auf NFG`s eingeklagt haben! Du hast also Angst um etwas das Du Dir gar nicht verdient hast, denn Ich denke
diesen Schritt hättest Du kaum gewagt nachdem was Du schreibst. Und Du scheinst einer derjenigen zu sein
die lieber still alles über sich ergehen lassen, Hauptsache man hat eine NFG! Die Fahne immer schön in den
Wind gehängt!
Grundsätzlich gestehe ich ein, dass das Mythos-Urteil hinsichtlich der NFG "mit Metallsonde" in Hessen vieles erleichtert hat. Nachforschungsgenehmigung ohne Sonde waren jedoch auch vor dem Urteil kein Problem.
Um meine NFG habe ich nicht die geringste Angst, deshalb ziehe Deine Klage ruhig durch. Ich habe lediglich eine andere Auffassung hinsichtlich der Intention des Sondegehens. Ich sehe hauptsächlich die wissenschaftlichen Aspekte im Vordergrund. Verständnis habe ich dafür, dass jemand einen spektakülaren Fund (wie z.B. Deiner) entsprechend gewürdigt sehen will. Was mich stört ist die vorrangig materielle Ausrichtung. Das sind Schatzsuchermentalitäten, wie man sie eigentlich nur von der Unterwasserschatzsuche kennt, wobei diese die Kosten für die Bergung selbst tragen.
Dass ich nicht einer bin der zu allem ja und amen sagt, kannst Du alleine darin sehen, dass ich mich hier auf eine solche Diskussion einlasse.
Mittlerweile geht es mir eigentlich gar nicht mehr um Deinen Fall, sondern vielmehr um die Missverständnisse bezüglich der Aussage von Walter hinsichtlich Entdeckerrecht in Abhängigkeit von Publikation.
Gruß Jörg
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chabbs
Gast
Re:Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie
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Antworten #59 am:
08. Juni 2010, 15:25:54 »
Zitat von: Lojoer am 08. Juni 2010, 15:05:55
Um meine NFG habe ich nicht die geringste Angst, deshalb ziehe Deine Klage ruhig durch. Ich habe lediglich eine andere Auffassung hinsichtlich der Intention des Sondegehens. Ich sehe hauptsächlich die wissenschaftlichen Aspekte im Vordergrund. Verständnis habe ich dafür, dass jemand einen spektakülaren Fund (wie z.B. Deiner) entsprechend gewürdigt sehen will. Was mich stört ist die vorrangig materielle Ausrichtung.
Exakt das ist der Punkt! Ich habe auch meine Reibungsflächen mit dem Amt! Aber ich renne nicht wegen jedem Zipperlein zu meinen Anwälten, obschon ich sie mir durchaus leisten könnte, und mache Wind.
Das freundliche Wort, Menschen auch mal Menschen sein lassen....
Wer sich eben Leuten anschließt, die jeden Pups durchzuklagen gedenken (ob Recht oder nicht...), wird eben auch immer wieder selber solche Unstimmigkeiten provozieren.
Gespeichert
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