Hallo Gemeinde,
Ich habe vor kurzem einen formlosen Antrag an das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen gestellt.
Jetzt kam die Antwort:
-Sie müssen eine denkmalfachliche Eignung nachweisen.
-Sind sie aktives Mitglied eines Heimat- Geschichtsverein?
-Haben Sie an Grabungsprogrammen teilgenommen...
-Auch andere Referenzen sind für eine positive von Bedeutung.
-Wer Nachforschungen unter zuhilfe einer Metallsonde beantragt, hat darzulegen warum er Sie nutzt und sollte vorher Erfahrungen mit ihr gemacht haben ( wie denn ist doch verboten=)
Moin,
in Hessen haben sie massive Probleme mit dem Art. 3 GG, weswegen sie jetzt eine Klage am Hals haben. Keiner musste eine denkmalfachliche Eignung nachweisen und es gibt in Hessen auch keine Richtlinie, was das ist und wie sie nachzuweisen ist.
Laut dem "Mythos-Urteil" kann und darf das Landesamt eine Mitgliedschaft in einem Heimat-Geschichts- oder Archäologieverein für eine positive Ermessensausübung heranziehen. Falls es bei Dir keinen Heimatverein gibt, dann kannst Du in die Archäologische Gesellschaft Hessen eintreten. Beitrag beträgt 20 Euro p.a.
Die Teilnahme an Grabungen wirken sich ebenfalls positiv auf eine Entscheidung aus, Dir eine NFG zu erteilen, sie ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die Angabe von Referenzpersonen ist freiwillig.
Ja, Du musst darlegen,warum Du mit einem MD suchen möchtest.
Den letzten Teil des Satzes finde ich wirklich trollig, wer hat den das Schreiben unterschrieben?
Zuletzt noch die Verfahrensweise: Dein Antrag wird, nachdem Du die fehlenden Informationen nachgeliefert hast an den Beirat Nachforschung weitergeleitet. Wenn dieser sein ok gibt, wird der Antrag dem der der zuständigen Bezirksarchäologen/in weitergeleitet, der/die Dich dann zu einem persönlichen Gespräch nach Wiesbaden, Darmstadt oder Marburg einläd. Üblich ist es , dass Du im ersten Jahr nur eine NFG zur Scherbenlese OHNE Detektor erhältst. Im zweiten Jahr gibt es die NFG mit Detektor.
Viele Grüße
Walter
www.phoenixrheinmain.de