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Autor Thema: Flamingo / Aufklärung zur Situation in RLP  (Gelesen 1464 mal)
Detektix
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« am: 22. Januar 2010, 18:56:23 »

Hallo Flamingo,

leider hat man von Seiten der Moderatoren Deine Diskussion geschlossen. Ich empfehle Dir, Dich vor einer Kontaktaufnahme mit dem LfD in RLP genauestens kundig zu machen.

@Moderatoren: Ich würde mir etwas mehr Offenheit und Verantwortung gegenüber Anfängerfragen wünschen! Es wäre höchst unfair Flamingo ins Verderben laufen zu lassen. Übrigens: In RLP haben wir das Schatzregal. Alle Funde die Flamingo macht darf er an das Land abtreten. Wenn es gut läuft erhält er sie als Dauerleihgabe zurück - bis das Amt eines Tages auf die Idee kommt sie wieder einzusammeln.

 
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insurgent
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Mitglied der Detektorengruppe SH


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« Antworten #1 am: 22. Januar 2010, 19:30:13 »

Und was willst Du damit sagen mhh grübel
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Meine Bodenfunde werden gemeldet
Belenos
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« Antworten #2 am: 22. Januar 2010, 19:55:24 »

Moin,

alle Fund sind abzuliefern? Wo steht das?

§ 19 a
Schatzregal
Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderem wissenschaftlichen Wert sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden. § 20 findet keine Anwendung.

Sicher, den Begriff "von besonderen wissenschaftlichen Wert" kann man in jede Richtung ziehen, aber auch nicht unbegrenzt. Jede römische Münze fällt hier nicht darunter. Ein Beispiel von einer mittelalter Münze: Vor einigen Jahren wurde bei Ingelheim eine Goldmünze von Karl d. Gr. gefunden, die einzige ihrer Art - ja, dass ist dann von besonderen wissenschaftlichen Wert.  Das meiste an Funden wird man also auch in RP behalten dürfen und in der neusten Version des DSchG ist ja auch noch ein Finderlohn eingefügt für die Sachen, die unter das Schatzregal fallen.

Viele Grüße

Walter
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Carolus Rex
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« Antworten #3 am: 22. Januar 2010, 21:18:32 »

@Detektix

pabelapap was du da schreibst. Alarm !!! Alarm !!! belehr belehr Alarm !!! Alarm !!!

Ich arbeit selbst mit 2 verschiedenen Ämtern in RLP zusammen.
Die arbeitsweise der beiden ist zwar unterschiedlich, aber auf alle
Fälle annehmbar.  Super Super

Ehrlichkeit siegt. Und dies zählt auch in unseren Hobby. winke winke

Gruß CR
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------------Melden macht frei--------------
Grafschaft Mark
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« Antworten #4 am: 22. Januar 2010, 22:53:46 »

RICHTIG!!!

Kann meinen Vorrednern nur beipflichten!

Und wenn du Detektix neuen Usern schon solche albernen Schauermärchen und Unwahrheiten erzählst und ihnen zu illegalen Handlungen rätst (Ich zitiere mal aus dem geschlossenen Thread):

Zitat von: Detektix
Ich sags mal so: Einfach suchen gehen und sich dabei etwas bedeckt halten, dann passt das schon.

Unter bedeckt halten verstehe ich: Keine Funde im Internet präsentieren. Sich beim Verkauf von Funden zurückhalten. Nicht so durch die Landschaft springen, dass sich jeder berufen fühlt dem Einhalt zu gebieten.

Es gibt keine illegale Sondler, weil das Sondengahen weder verboten noch illegal ist. Einzig die gezielte Nachforschung nach Bodendenkmalen ist genehmigungspflichtig.

Dann wirst du damit bestimmt nichts positives erreichen!!!

Und übrigens: Das Sondeln ist nicht verboten, aber das Graben nach den Funden und da ist es Wurscht ob du auf einem Bodendenkmal bist oder nicht!
Der gemachte Fund ist automatisch ein bewegliches Bodendenkmal da sie im Sinne des Gesetzes "...herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist..."!
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Sax
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« Antworten #5 am: 23. Januar 2010, 00:10:57 »

Hallo Flamingo,

............................ Deine Diskussion geschlossen.

@Moderatoren: Ich würde mir etwas mehr Offenheit und Verantwortung gegenüber Anfängerfragen wünschen!
 


Ich habe da weder eine von Flamingo geführte oder gewollte Diskussion gesehen noch irgendwelche Anfängerfragen, sondern eher eine Feststellung.
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Gruß Micha
Merowech
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« Antworten #6 am: 23. Januar 2010, 13:04:32 »

Und was nun ?......auch wieder schließen ?
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Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  zwinker
Grafschaft Mark
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« Antworten #7 am: 23. Januar 2010, 14:33:23 »

Wieso Mero???

Du schließt doch andere Themen auch nicht nur weil ein paar Stunden lang nicht drin geschrieben wird!

Solche Diskussionen gab es immer schon und wird es immer geben und so lange sie sachlich geführt werden sehe ich darin kein Problem und finde sie gut und wichtig!
Das Sucherforum ist doch ein Forum was die Zusammenarbeit mit der Archäologie begrüßt und diese auch fördern will, dann muss man sich auch sachlich immer wieder mal mit dem Thema auseinandersetzen!
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« Antworten #8 am: 23. Januar 2010, 15:14:42 »

Zitat
Das Sucherforum ist doch ein Forum was die Zusammenarbeit mit der Archäologie begrüßt und diese auch fördern will, dann muss man sich auch sachlich immer wieder mal mit dem Thema auseinandersetzen!

Stimmt, sehe ich genauso. Nur.......................... besorgt

Zitat
Der gemachte Fund ist automatisch ein bewegliches Bodendenkmal da sie im Sinne des Gesetzes "...herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist..."!

Zitat
§ 20 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz
Schatzregal

(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.

(2) Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

Und schon ist deine Aussage als falsch anzusiedeln. Genau wegen diesem HALBWISSEN gibt es immer wieder Streit. Und darauf hat keiner hier mehr Lust. Die Sucher sollen sich mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde auseinandersetzen und ihre Funde melden. Damit wäre allen mehr geholfen. Nur scheint dies in Deutschland nicht zu funktionieren.

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Jürgen
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Ajo
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« Antworten #9 am: 23. Januar 2010, 15:31:00 »

Zitat
Die Sucher sollen sich mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde auseinandersetzen und ihre Funde melden. Damit wäre allen mehr geholfen.



Schön gesagt, da gibt es nichts dran zu rütteln und das sollte auch von jedem Sucher beherzigt werden.
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Detektix
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« Antworten #10 am: 24. Januar 2010, 12:34:34 »

RICHTIG!!!

Kann meinen Vorrednern nur beipflichten!

Und wenn du Detektix neuen Usern schon solche albernen Schauermärchen und Unwahrheiten erzählst und ihnen zu illegalen Handlungen rätst (Ich zitiere mal aus dem geschlossenen Thread):


Hallo Grafschaft Mark,

ich bin für die Situation in RLP und anderen Bundsländern nicht verantwortlich. Man muß einfach akzeptieren, dass manche Stellen (noch) nicht mit Sondengängern zusammenarbeiten. Es wäre daher fatal wenn Flamingo ohne sich vorher zu informieren ins Amt läuft. Ein Kollege hat in Mainz eine Genehmigung beantragt. Das Ergebnis war niederschmetternd. Er erhielt eine schriftliche Aufforderung das Sondengehen zu unterlassen.

Wenn er nun irgendwann mal mit Sonde in der Hand erwischt wird gibt es eine saftige Strafe, da das Amt problemlos nachweisen kann dass er:

a) Nach Antiken sucht (war ja Gegenstand seines Antrags)
b) Darüber aufgeklärt wurde, dass das Sondengehen in seinem Fall eine Strafe nach sich zieht.

Also bitte mal die Realitäten wahrnehmen, auch wenns schwer fällt.

 


 
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Belenos
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« Antworten #11 am: 24. Januar 2010, 13:54:43 »



Wenn er nun irgendwann mal mit Sonde in der Hand erwischt wird gibt es eine saftige Strafe, da das Amt problemlos nachweisen kann dass er:

a) Nach Antiken sucht (war ja Gegenstand seines Antrags)
b) Darüber aufgeklärt wurde, dass das Sondengehen in seinem Fall eine Strafe nach sich zieht.

Also bitte mal die Realitäten wahrnehmen, auch wenns schwer fällt.
 

Moin,

die Wahrnehmung der Realität hätte erbracht, dass der Antragsteller aus Ludwigshafen kommt, was er ja schon in seinem ersten Posting geschrieben hat. Ludwigshafen gehört zum Zuständigkeitsbereich der Denkmalschutzbehörde in Speyer und dort werden sehr wohl NFG ausgestellt.

Du bist selbstverständlich nicht für die Gesetzgebung in RP verantwortlich, aber wenn Du Dich dort nicht auskennst, dann solltest Du einfach mit Deinen Anmerkungen zurück halten.

Viele Grüße

Walter
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« Antworten #12 am: 24. Januar 2010, 14:05:37 »

Der Thread wird geschlossen.

Danke Walter

Zitat
Du bist selbstverständlich nicht für die Gesetzgebung in RP verantwortlich, aber wenn Du Dich dort nicht auskennst, dann solltest Du einfach mit Deinen Anmerkungen zurück halten.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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Jürgen
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