@ Orlando Pirates
Gem. § 13 benötigst du eine Genehmigung sobald du auch nur ansatzweise bewegliche Bodendenkmäler ( antike Münzen, Waffenteile, Fibeln etc. ) finden könntest, und das kannst du theoretisch eigentlich auf jeder Ackerfläche. Suchst du nur auf Spielplätzen, Parks oder an Badeseen nach Euros oder Ohrringen brauchst du in NRW keine Genehmigung. Hast du keine Genehmigung und suchst dennoch dort wo du BDs finden könntest, begehst du schon ´ne Ordnungswiedrigkeit.
Ein weiterer Punkt ist der Status der den Fund betrifft. Kann man den Eigentümer nicht mehr ermitteln sind zu gleichen Teilen der Finder und der Eigentümer des Bodens Eigentümer des Fundes d.h. man muss den Eigentümer über den Fund informieren und ihn, wie auch immer aufteilen, oder sich vorher einigen.
Schau mal hier:
Denkmalschutzgesetz NRWDer Kreis oder die Stadt Neuss ist da gar nicht zuständig für Genehmigungen. Auch nicht das Clemens-Sels-Museum sondern ausschließlich der Landschaftsverband Rheinland.
Zuständig für Genehmigungen sind:
Herrn Dr. Helmut Luley
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133
53115 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 / 98 34 - 0
Fax: +49 (0) 228 / 98 34 - 119
E-Mail:
bodendenkmalpflege@lvr.deund:
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Außenstelle Xanten
(Dr. Julia Obladen-Kauder)
Augustusring 3
46509 Xanten
Telefon: +49 (0)28 01 / 77 62 90
Fax: +49 (0)28 01 / 77 62 93 3
E-mail:
Julia.Obladen@lvr.deEs gibt auch Bodendenkmäler die auf keiner offiziellen Karte zu finden sind, damit dort keine Raubgräber aufschlagen.