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Autor Thema: NFG Antrag erfolgreich :o)  (Gelesen 2155 mal)
Robin Hood
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« am: 10. Oktober 2009, 19:44:13 »

Hallo Ihr alle.
I am so happy   Coooool Freu... Coooool Freu... Freu... Freu... Laola

Ich bin stozer Bezitzer einer NFG.  Ich kan es immer noch nicht recht glauben narr
Selbst nach meinen Problemen mit Fr. Dr. Rupp (habe hier darüber Berichtet), haben mich die zuständigen des LDA, sehr, sehr freundlich behandelt. Die üblichen Fragen wurden gestellt (warum und wo und was ich Suchen möchte) Dann kam das Gespräch auf MD, die nicht so gerne gesehen sind, aber auch das war auszuhalten narr
Dann noch die Bemerkung:"Bei Neulingen machen wir das immer so, das sie zunächst in einer Gemarkung Suchen dürfen." Dann dürfte ich mir dei Gemarkung, mehr oder weniger aussuchen, und ich bekam meine NFG.
Aber nicht nur das, dazu gab es viel Lektüre (alles kostenlos-auch Hefte die normal Geld kosten!), 2 Tipps wo ich suchen sollte/könnte und eine kurze Einweisung am PC, wie ich Flurkarten finde.
Also ein rundum Service vom feinsten narr
Ich schreibe dies als Tatsachenbericht, genauso unverfälscht, wie zuvor den negativ Bericht.


Die NFG beinhaltet keine Einschränkungen, wenn ich das richtig sehe!
Vielen Dank an alle die mir geholfen haben und an die im vorraus die mir noch helfen.

Freudige Grüße
Robin
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2009, 17:45:01 von Pfälzer » Gespeichert

Suche Planneten, wo der Mensch noch Mensch sein darf!
nobody
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Schau mir ins Auge...


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« Antworten #1 am: 10. Oktober 2009, 19:59:27 »

Hallo Robin,

ich gratuliere  prost  

Jetzt bis du also auch einer von diesen Typen, die einen Bückling vor den Archäologen machen und
offiziell mit einer NFG los gehen. Zzz Zzz Zzz Schäm dich  zwinker


Da du ja unseren lieben Lojoer auf dem gewissen hast  Achtung Ironie
kannst du auch nochmal allen NFG-Nicht-Besitzern genau erzählen:

War es soooooo schlimm diesen Schritt zu wagen?

Schöne Grüße
niemand

Für alle die nicht wissen wie es los ging, bitte hier lesen
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Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende
Lojoer
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« Antworten #2 am: 10. Oktober 2009, 21:23:16 »

Hallo Robin,
herzlichen Glühstrumpf zu Deiner NFG.  Super
Nun heißts am Ball bleiben.
Gruß Jörg
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Daniel
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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2009, 22:50:52 »

Herzlichen Glückwunsch. Super

Gruß Daniel winke winke
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Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund. Doch verwirrend ist ihr Name, denn sie gehören in den Mund.
Goatman
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« Antworten #4 am: 10. Oktober 2009, 23:31:38 »

Die NFG beinhaltet keine Einschränkungen, wenn ich das richtig sehe!

Hi,
siehst du richtig  Achtung Ironie
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Gruß und gut Fund
Grafschaft Mark
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« Antworten #5 am: 10. Oktober 2009, 23:37:05 »

Hey sehr schön!!!

Willkommen im Club ;)
Allerdings musst du dich sputen, ist ja nur befristet bis ende des Jahres, das sind nur 2 Monate!
Also am besten sofort die Verlängerung beantragen!!!

Liebe Grüße

Gft. Mark
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Jay
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Scherben bringen Glück - aber nur dem Archäologen


« Antworten #6 am: 11. Oktober 2009, 00:49:39 »

Herzlichen Glückwunsch! winke winke

Aber kannst ja innerhalb eines Monates noch
Widerspruch einlegen haha narr  zwinker

Greetz,
Jay
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Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!
Nevermore
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Imperator


« Antworten #7 am: 11. Oktober 2009, 01:23:38 »

Hi Robin. Das freut nach einem etwas verunglückten Start doch ganz besonders. grins

Dann mal husch, husch auf den Acker und tolle Funde zeigen.  prost


lg Micha
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Ich suche mit Explorer SE (vorher: 6000 DI Pro SL, Relic Hawk).
Robin Hood
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« Antworten #8 am: 11. Oktober 2009, 10:18:45 »


Jetzt bis du also auch einer von diesen Typen, die einen Bückling vor den Archäologen machen und
offiziell mit einer NFG los gehen. Zzz Zzz Zzz Schäm dich  zwinker

Ich bleibe so wie ich immer gewesen bin, respektvoll vor jedem Mensch, nicht Feige und auf gar keinen Fall ein Bückling (habe auch so schon genug Rückenprobleme narr).


Zitat
Da du ja unseren lieben Lojoer auf dem gewissen hast  Achtung Ironie
kannst du auch nochmal allen NFG-Nicht-Besitzern genau erzählen:

Ich glaube nicht das Jörg sich von einem Neuling vertreiben läßt.
Nein ich habe ihn bestimmt nicht auf dem Gewissen-schönen Gruß an dieser Stelle an Jörg.



War es soooooo schlimm diesen Schritt zu wagen?


Ja, es war nicht so ganz einfach, ohne die Hilfe von dem ein oder anderem aus diesem Forum, hätte ich das wohl auch nicht geschafft.  Dafür Danke (besonders auch an Walter).
Warum bin ich diesen Weg gegangen?
Hier in Hessen gibt es mehr Möglichkeiten, unser Hobby auszuleben, als in den meisten anderen BL. Daher muss man die Möglichkeiten die man hier bekommt, auch nutzen.
Auch wenn ich jetzt eine NFG habe, sind für mich alle anderen, die keine NFG bekommen, genauso vertrauensvolle Sucher, wie ich einer bin, solange sie relevante Funde melden.
Ich bin mir auch jetzt noch nicht sicher ob jeder Sucher überhaupt, für seine Suche eine NFG braucht! Auch hier im Forum wird sich darüber immer wieder gestritten (hier jetzt bitte nicht).
Ich kann für mich, jetzt beruhigter auf dem Acker suchen und bekomme Hilfe vom LDA wenn ich sie brauche, das ist die Sache für mich wert.


Zwei Fragen, darf ich auch mit MD suchen und muss ich schon jetzt eine Verlängerung beantragen.

Danke und Euch allen einen schönen Sonntag (trotz schlechtem Wetter).

LG

Robin

PS: Ich versuche so gut es geht, mir meine eigene Meinung zu bilden. Ich bin immer bereit auch die Argumente der Gegenseite gelten zu laßen, wenn diese Hand und Fuß haben. Das ist etwas, was hier die meisten nicht tun, daher gibt es hier soviele endlos Diskusionen (so wie bei unseren Politikern). Ich bin mal auf dieser und mal auf jener Seite zu finden, je nach dem, wer mich in der entsprechenden Situation mehr überzeugt.
Ich wähle z.B. auch nie eine Partei, sondern schon von Anfang an ein Parteiprogramm. Mal hat diese das bessere und mal die andere!
So das war nur zum besseren Kennenlernen Super
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Belenos
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« Antworten #9 am: 11. Oktober 2009, 12:44:52 »

Moin Robin und herzliche Glückwunsch,

Die NFG beinhaltet NICHT die Suche mit einem Metalldetektor, die gibt es erst in Nächsten Jahr.

Insofern hast Du aber Glück, dass dieses Jahr nicht mehr so lange dauert.

Andererseits hast Du keine Einschränkung bezüglich der Waldsuche, üblicherweise steht in den hessischen NFG immer, diese NFG gilt nicht für den Waldbereich. Da Du aber nicht mit dem MD suchen darfst wird es im Wald etwas schwieriger sein Scherben oder Glasschmelze zu finden.

Beschränke Dich am Besten in der verbleibenden Zeit auf die Schrebensuche, weil da die größe Aussicht besteht welche zu entdecken.

Das Amt will im Prinzip nur überprüfen, ob die in der Lage und Willens bist ordentlich Fundmeldungen zu erstellen.

Die enue Genehmigung gibt es übrigens erst, wenn die Fundmeldungen am Jahresende abgegeben sind, aber Dr. Sippel ist einer von den schnellen - sprich, Du wirst die für das nächste Jahr rechtzeitig vor Saisonbeginn bekommen.

Viele Grüße

Walter
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stratocaster
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« Antworten #10 am: 11. Oktober 2009, 13:27:53 »

Die NFG beinhaltet NICHT die Suche mit einem Metalldetektor, die gibt es erst in Nächsten Jahr.

Hallo Belenos,

das sehe ich im ersten Anlauf mal nicht so.
Wie ist "Begehung" definiert ?
Oder steht der Ausschluß von Metalldetektoren in den zitierten Anlagen als Nebenbestimmung zur Genehmigung ?

Beispiel aus meinem Berufsleben:
Wir haben in der Firma einen Genehmigungsbescheid, wo in einer Nebenbestimmung steht, dass wir
uns für eine bestimmte genehmigungspflichtige Tätigkeit bei der jeweiligen Aufsichtbehörde des Bundeslandes einen Tag vorher anmelden müssen.
Dann haben wir einen anderen Genehmigungsbescheid für eine andere genehmigungspflichtige Tätigkeit, wo nichts dergleichen steht.
D.h. dort müssen wir uns auch nicht bei der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden.
Es steht NICHT in der Nebenbestimmung, dass wir uns nicht anmelden müssen.

Verstehst Du, wie ich das meine ?

Wenn die Begehung mit einem Metalldetektor definitiv ausgeschlossen wird,
muß das auch irgendwo stehen, z.B. in einer Nebenbestimmung (Anlage).
Schließt die NFG auch die Begehung mit einem Bodenradar aus ?
Steht das irgendwo ?

Hallo Robin Hood: Mich würden mal die Anlagen interessieren.  Ein Auge drauf werfen

Gruß  winke winke
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2009, 16:56:56 von stratocaster » Gespeichert

"Wer nicht mehr staunen kann, ist sozusagen schon tot" (A. Einstein)
Robin Hood
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« Antworten #11 am: 11. Oktober 2009, 14:41:15 »

Hallo und danke für Euren Zuspruch.
Ich habe in den Anlagen keine weitere Nebenbestimmung, außer den üblichen Bestimmungen ( Funde sind dem LDA zu melden und ein Muster für eine Fundmeldung sowie der Hinweis auf einen bestehenden Versicherungsschutz) endecken können.
Ich sehe das auch so wie Belenos, ich denke ich darf auch mit MD Suchen (ansonsten müßte es extra Ausgeschloßen werden).
Aber.........
Ich werde erst mal ohne MD suchen, weil ich erst mal lernen möchte anhand von Scherben festzustellen, ob es sich hier lohnt, genauer zu suchen oder nicht.
Ich habe bei meinem Antrag geschrieben, das ich auf Äckern suchen möchte, auch das werde ich so beibehalten.
Walter du schreibst, das Hr. Dr. Sippel (der von Anfang an nett war) immer schnell mit der Verlängerung ist, aber wann muss ich den die Verlängerung beantragen und mit welchem Formular und müssen sie mir dann den MD auch wieder Genehmigen?

LG

Robin
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« Antworten #12 am: 13. Oktober 2009, 12:38:09 »

Hallo Stratocaster, hallo Robin,

lesen kann ich schon nur möchte ich verhindern, das Robin gleich mit der ersten NFG Streß bekommt.

In Hessen wird in einer NFG extra im Betreff vermerkt, dass die NFG auch für die Suche mit einem MD gilt.

Hier fehlt der Vermerk, damit enthält die NFG zwar keine Einschränkung, aber das ist so nicht beabsichtigt gewesen. Klar kann man sich jetzt "dumm" stellen und sagen steht nix, also suche ich mit MD, was aber zu Streß führt.

Wir haben noch zwei Monate und ein paar Tage 2009. Ich kann wirklich nur empfehlen: Scherbenlesen, dokumentieren, melden und nächstes Jahr mit der erweiterten NFG mit MD suchen gehen - streßfrei.

Viele Grüße

Walter
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Robin Hood
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« Antworten #13 am: 13. Oktober 2009, 16:24:15 »

Genauso werde ich es machen Super

Danke!

Robin
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ditchmaster
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« Antworten #14 am: 13. Oktober 2009, 17:14:08 »

sorry, ich seh den text grad nicht: war das für §12 oder §13 ?
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« Antworten #15 am: 13. Oktober 2009, 19:12:24 »

sorry, ich seh den text grad nicht: war das für §12 oder §13 ?



§ 21 HDSchG

Viele Grüße

Walter
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« Antworten #16 am: 16. Oktober 2009, 21:13:17 »

Hallo Robin, auch von mir meine bestenGlückwünsche, ich bin in BW nun auch am Ball und es entwickelt sich bis jetzt ganz gut, mal schauen wie es weiter geht  Super

Gruß Thomas
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« Antworten #17 am: 17. Oktober 2009, 13:21:32 »

Vielen Dank  winke winke und auch Dir auch alles gute (drücke beide Daumen) Super Super

Gruss

Robin
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« Antworten #18 am: 18. Oktober 2009, 14:09:52 »

Hallo Robin,
mich würde interessieren was Du an "Euros" bezahlen mußtes um die Genehmigung zu erhalten? Also alles in allem (Bearbeitungsgebühr, Kartenmaterial etc.).

Gruß MünzFinder
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« Antworten #19 am: 18. Oktober 2009, 22:16:47 »

Hallo Münzfinder,
was soll er denn bezahlen ??????
 mhh grübel
Welche Bearbeitungsgebühr????
Und das Kartenmaterial muss er sich halt selbst besorgen.
Gruß Jörg
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« Antworten #20 am: 18. Oktober 2009, 23:10:00 »

Ich habe für meine Genehmigung 260,00 Euro bezahlt, allerdings in NRW. Scheinbar gibt es woanders Genehmigungen für lau, was mich schon wieder zum kochen bringt  grrrrr !!! Außerdem ging die Frage an Robin und nicht an Dich  mhh grübel .

Gruß Harry
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« Antworten #21 am: 18. Oktober 2009, 23:21:42 »

Hallo Münzfinder,
als gleichfalls Hesse habe auch ich meine Genehmigung genauso wie Robin für, wie Du sagst, lau bekommen.
Das liegt daran, dass das Genehmigungsverfahren in Hessen sich von dem in NRW unterscheidet und bei uns der Status (ehrenamtlich), soweit mit bekannt, ein anderer ist, als bei Euch.
Gruß Jörg
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« Antworten #22 am: 18. Oktober 2009, 23:25:26 »

Ok, wenn Ihr ehrenamtlich unterwegs seid dann bekommt Ihr die Funde ja auch nicht zurück, so ist das zumindest bei uns. Ehrenamtlich kostet die Genehmigung bei uns auch nichts, so weit ich weiß!!

Gruß Harry
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« Antworten #23 am: 18. Oktober 2009, 23:25:36 »

Zitat
Scheinbar gibt es woanders Genehmigungen für lau, was mich schon wieder zum kochen bringt 


Dann koch mal schön weiter. Nur ihr in NRW zahlt teilweise so hohe Gebühren.
Und Lojoer kann das sehr wohl für Hessen beantworten.
Da kennt er sich mit Sicherheit besser aus, als Robin.
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Jürgen
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« Antworten #24 am: 18. Oktober 2009, 23:27:39 »

Zitat
Ehrenamtlich kostet die Genehmigung bei uns auch nichts, so weit ich weiß!!
Soweit mir bekannt ist, dürfen Ehrenamtliche in NRW nicht mit Detektor suchen.  mhh grübel
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« Antworten #25 am: 18. Oktober 2009, 23:42:28 »

Dürfen sie, kenne einige  belehr . Allerdings bekommen sie Ihre Funde nicht zurück, wie ich schon erwähnte.
Und ich meinte nicht das Jörg meine Frage nicht beantworten könnte, sondern er war nicht angesprochen worden  zwinker !!
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« Antworten #26 am: 19. Oktober 2009, 08:33:08 »

Zitat
Dürfen sie, kenne einige 

Siehst du, ich weiß von einigen, daß sie das nicht dürfen.
Vielleicht ist das auch wieder unterschiedlich geregelt.  irre
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« Antworten #27 am: 19. Oktober 2009, 08:50:09 »

Moin,

kurz zu Hessen:

NFG kostet nichts, da ehrenamtliche Mitarbeiter für ihre Mitarbeit nicht auch noch bezahlen müssen.

NFG werden sowohl für Scherbenleser als auch für Sondengänger erteilt.

Alle "normalen" Funde dürfen behalten werden, d. h. sie werden nach der wissenschaftlichen Auswertung zurückgegeben. In Ausnahmefällen, bei Funden von herausragender Bedeutung versucht das LfDH ein Museum zum Fundankauf zu finden, ansonsten erfolgt bei Schatzfunden eine Realteilung zwischen Entdecker und Grundstückseigentümer.

Nur wenn ehrenamtliche Geländebegeher im Auftrag des Amtes einen Suchbereich absuchen, bekommt das LfDH die Funde. Die NFG ist kein Auftrag.

Alle Inhaber einer NFG sind vom Land Hessen Unfall- und seit dem 01.01.2009 auch Haftpflichtversichert, natürlich kostenlos.

Das Fehlen einer richtigen Lobby macht sich eben doch immer wieder negativ bemerkbar und dies sogar in NW wo dort doch die Hochburg einer "Interessenvertretung" ist.

Viele Grüße

Walter
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« Antworten #28 am: 19. Oktober 2009, 19:02:40 »

Hi,
@ Pfälzer,
da blickt ja kaum noch einer durch  irre !! Naja, das Thema ist für mich durch, komme um die Zahlung eh nicht rum.

@ Belenos,
die Hessen haben es gut  zwinker !! Danke für die Info, interessant vorallen Dingen für die Hessische Suchergemeinde!!

Gruß Harry
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Robin Hood
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« Antworten #29 am: 26. Oktober 2009, 15:33:38 »

Danke Walter, Jörg u. Pfälzer für Eure Antworten, ich war leider verhindert.
Die Antwort von Walter ist ja sehr ausführlich und ich denke da brauche ich nichts hinzufügen (genau so ist es mit meiner NFG)

LG

Robin
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