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Autor Thema: 1648 Regel in Hessen  (Gelesen 806 mal)
Robin Hood
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« am: 04. Oktober 2009, 22:27:16 »

Hallo liebe Forengemeinschaft, ich hätte gerne mal gewußt, ob man in Hessen, ohne NFG nach Sachen suchen kann, die jünger sind als 1648 (sog. 1648 Regel).

Ich weiß das diese Regel auf Grund einer Kommentierung des Denkmalschutzamtes aufgehoben wurde, aber ist das überhaupt möglich? Darf das Denkmalschutzamt Gesetze verändern oder gar neu machen?
Kann sein, das das hier schon mal beantwortet wurde, da ich aber kein eigenes Thema unter der Suchfunktion darüber gefunden habe, traue ich mich die Frage hier zu stellen. Wenn das falsch war, bitte höflich sagen und hinweisen wo ich die Antwort finden kan.

Bitte keine Streiterreien, sondern eine sachliche und argumentierente Diskusion führen-Danke Super Super Super

Robin
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« Antworten #1 am: 05. Oktober 2009, 11:05:52 »

Hallo Robin,

die Gesetzeslage hat sich in Hessen nicht geändert, die Kommentierung schon.

Du hast Recht, eine Kommentierung ist kein Gesetz, da die Kommentierung vom Amtsjuristen erstellt wurde spiegelt sie genau das wider, was die Rechtsauffassung des LfDH ist.

Die erste Kommentierung des Amtsjuristen besagte, dass ab 1500 kein Bodendenkmal mehr vorliegt.

Das Minsterium für Wissenschaft und Kunst konnte sich damit nicht anfreunden und lege die Zeitgrenze auf 1648 fest, dem schloss sich auch das VG Wiesbaden an.

Die neue Kommentierung ist jetzt viel differenzierter. Ob sie richtig ist, dass ist bis jetzt noch nicht gerichtlich überprüft worden. Wenn es jemand überprüft haben möchte, dann muss er nur solange und so auffällig ohne NFG suchen gehen, bis Polizei oder Förster auftaucht und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet wird.

Wenn das eintritt, bitte unbedingt mich benachrichtigen, damit ich ihm die Anschrift unserers Rechtsanwaltes nennen kann, der uns 1999/2000 gegen das LfDH erfolgreich vertreten hat.

Viele Grüße

Walter
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Robin Hood
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« Antworten #2 am: 05. Oktober 2009, 12:31:06 »

Danke Walterfür die Ausführliche und recht Sachliche Antwort.

LG

Robin


PS: Das mit meinem NFG Antrag läuft jetzt, habe heute einen Termin für ein persöhnliches Gespräch bekommen.
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« Antworten #3 am: 05. Oktober 2009, 13:12:28 »

PS: Das mit meinem NFG Antrag läuft jetzt, habe heute einen Termin für ein persöhnliches Gespräch bekommen.
Na bitte, es geht doch und es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Gruß Jörg
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Sondenmichel
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« Antworten #4 am: 05. Oktober 2009, 13:30:37 »

Freut mich für Dich Robin.

Aber eines noch:

Es scheint mir so, als ob Du recht schnell in die Luft gehst, wenn Du
dich ungerecht behandelt fühlst.

Darum halte dich zurück und argumentiere sachlich, auch wenn "dumme" Fragen
gestellt werden.


Sondenmichel
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Robin Hood
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« Antworten #5 am: 05. Oktober 2009, 20:38:21 »

Nein Sondenmichel, bin sonst die Ruhe selbst It's cool man
Die 12 Wochen Wartezeit, während ringsherum alle Äcker geflügt wurden, war einfach unerträglich...sorry narr

Habe ein Entschuldigungsschreiben an Fr.Rupp geschrieben, egal ob sie Schuld war oder ich, zum Streiten gehören zwei belehr

Gut Fund Euch allen (ich darf noch nicht, aber vielleicht demnächst Super).

Robin
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Daniel
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« Antworten #6 am: 06. Oktober 2009, 16:12:20 »

Ich wünsch Dir viel Glück! Super

Gruß Daniel
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Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund. Doch verwirrend ist ihr Name, denn sie gehören in den Mund.
Robin Hood
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« Antworten #7 am: 07. Oktober 2009, 10:55:20 »

 winke winke winke winke winke winke DANKE winke winke winke winke winke winke

Robin
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