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Autor Thema: Bericht aus der FAZ--Sondeln in Hessen  (Gelesen 2232 mal)
Jay
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Scherben bringen Glück - aber nur dem Archäologen


« am: 03. März 2009, 22:18:21 »

http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~EC713E994E44D4937A2EAB42305F9ECCE~ATpl~Ecommon~Scontent.html

ZITAT:
"Dabei sei die ein Jahr gültige Genehmigung für Sondengänger in Hessen unentgeltlich, berichtet Giesler.
 Tiefer als maximal 40 Zentimeter dürfe er aber auch mit Erlaubnis nicht graben, um das
 möglicherweise darunter liegende Bodendenkmal nicht zu gefährden"

Frage: Ist die Situation in Hessen wirklich so, dass man dort auf einem Bodendenkmal mit
entsprechender Genehmigung nur bis auf 40cm Tiefe buddeln darf? mhh grübel

Greetz,
Jaj
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Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!
siegieduna
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Zertifizierter Sondengänger SH


« Antworten #1 am: 03. März 2009, 22:54:05 »

Tach

Er darf sicher nicht alleine auf ein Bodendenkmal suchen.
"Möglicherweise" kann er aber jeder Zeit auf eins stoßen.  belehr

 
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Sich Segen bringt regen.
the_searcher
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Come on feel the Noise!


« Antworten #2 am: 03. März 2009, 22:58:28 »

hey,

ja ich denke er darf allgemein nicht tiefer als 40cm da sich drunter vllt. ein Bodendenkmal verbergen kann und das überall  Super
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Wer Interesse hat in Reutlingen und Umkreis mit mir zu Sondeln, kann sich bei mir melden :)
columbus
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Politische Dummheit kann man lernen, man braucht n


« Antworten #3 am: 04. März 2009, 18:29:11 »

Ist ja auch entscheident wie tief eine Sonde überhaupt in die Erde lauschen kann, da sind 40 cm wohl sicher auch in Ordnung, denn die zu erreichen ist mit unseren "normalen" Sonden schon grenzwertig.
Ob nun im Bereich der 8%, oder als der böse Rest, HE HE

 
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"Als Gott Noah sagte, dass er die Arche bauen solle, regnete es auch noch nicht."
the_searcher
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Come on feel the Noise!


« Antworten #4 am: 04. März 2009, 19:02:00 »

Ist ja auch entscheident wie tief eine Sonde überhaupt in die Erde lauschen kann, da sind 40 cm wohl sicher auch in Ordnung, denn die zu erreichen ist mit unseren "normalen" Sonden schon grenzwertig.
Ob nun im Bereich der 8%, oder als der böse Rest, HE HE

 


uhhh der "böse Rest"  NoGo
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Wer Interesse hat in Reutlingen und Umkreis mit mir zu Sondeln, kann sich bei mir melden :)
dino68
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« Antworten #5 am: 04. März 2009, 23:04:22 »

Mann Mädels,

40 cm sind Pflugtiefe und somit gestörter Boden. Nach Archäologe-Philosopie ist ein Bodendenkmal (dazu zählt auch z. B. eine Münze) unter der Pfluggrenze in ungestörtem Boden und ruht somit bis zur kontrollierten Bergung durch einen Fachmann (welche wir nach deren Meinung ja nicht sind). Deshalb 40 cm als Bergungsgrenze des gestörten Bodens .... quasi Notbergung, mehr dürfen wir nicht. mhh grübel mhh grübel mhh grübel It's cool man

Bodendenkmal ist also nicht das eingetragene Denkmal auf einer Karte zu sehen, da dürfen wir auch mit der normalen Genehmigung nicht hin.
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Viele Grüße + gut Fund

Euer dino
Jay
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Scherben bringen Glück - aber nur dem Archäologen


« Antworten #6 am: 04. März 2009, 23:33:36 »

Mann Mädels,

40 cm sind Pflugtiefe und somit gestörter Boden. Nach Archäologe-Philosopie ist ein Bodendenkmal (dazu zählt auch z. B. eine Münze) unter der Pfluggrenze in ungestörtem Boden und ruht somit bis zur kontrollierten Bergung durch einen Fachmann (welche wir nach deren Meinung ja nicht sind). Deshalb 40 cm als Bergungsgrenze des gestörten Bodens .... quasi Notbergung, mehr dürfen wir nicht. mhh grübel mhh grübel mhh grübel It's cool man

Bodendenkmal ist also nicht das eingetragene Denkmal auf einer Karte zu sehen, da dürfen wir auch mit der normalen Genehmigung nicht hin.

Ohne vom Thema abweichen zu wollen, aber erkläre das doch mal den Leuten, die dich anzeigen, wenn
man dich auf einem Bodendenkmal beim Graben erwischt: Da hilft dir doch auch nicht die Ausrede,
dass du nicht tiefer als 40cm gegraben hast..?! Also ich hab' von den besagten 40cm noch nie etwas gehört.. mhh grübel
Dann müsste diese Regel doch auch für ein schon gemeldetes Denkmal gelten, oder versteh' ich das grad falsch?

Greetz,
Jaj
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DamastBarsch
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« Antworten #7 am: 05. März 2009, 00:37:10 »

Hi Jaj!
Ja, hast du falsch verstanden. Bodendenkmäler sind in der Regel tabu, egal ob Acker oder sonstwo. Auf einem dir genehmigten Acker hingegen darfst du bis zur Pflugsohle, also round-about 40cm graben und bergen.


Gruß
Barsch
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Störtebecker
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« Antworten #8 am: 05. März 2009, 14:58:47 »

Das ist doch Haarspalterei.
Irgendeine Zahl muß es geben. Wie sollte jeder sonst einen Anhaltspunkt haben.
Im Grunde müßte man dann eher messen, wie weit der entsprechende Pflug in die Tiefe geht. Altes Ding oder Tiefenpflug...
Etwas selbstständiges, verantwortungsvolles Handeln darf man wohl voraussetzen bei einem Genehmigungsinhaber, der diese schon einige Jahre inne hat.
Unter die Pflugschicht kommst du eh nicht mit deiner Ortung. Es sei denn du findest einen Kühlschrank, Bomben oä.
Oder hat irgend jemand schon mnal eine Schatztruhe im Acker ersondelt???
Das man eine Münze/ Bodendenkm. finden kann ist doch klar. Deshalb hat er doch eine Genehmigung, womit er nach diesen Suchen darf.

Störti prost

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Belenos
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« Antworten #9 am: 06. März 2009, 08:45:40 »

Moin,

... ein etwas wirrer Bericht ist das schon. In der hessischen NFG steht nichts von 40 cm, ein Bodendenkmalamt gibt es in Hessen auch nicht, sondern ein Landesamt für Denkmalpflege, man sollte meinen, dass ein Sucher die Brhörde mit Namen kennt, die ihm eine NFG ausstellt und 1-2 Sondengänger werden auch nicht jedes Jahr durch die Ausübung ihres Hobby in Deutschland durch Munitionsfunde in die Luft gesprengt, so dass sie ihr Leben dort aushauchen.

Viele Grüße

Walter
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dino68
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« Antworten #10 am: 06. März 2009, 13:16:54 »

Tja, ob der Sondengänger den Ausdruck wohl so benutzt hat ??????  Big grinsing
Man kennt ja die Zeitungen ....
Außerdem halte ich DAS jetzt für Haarspalterei.

@jay: Dich zeigt i. d. R. einer nur an, wenn  Du KEINE GENEHMIGUNG hast. Man wird doch nicht angezeigt, weil vor einem 50 cm tiefen Loch steht.  narr narr

Jeder, der ein Genehmigung hat, dem könnte der Archäologe auch mal was zu gestörtem und ungestörtem Boden gesagt haben. Aber wenn die Zahlen in dem Artikel stimmen, so dürfte das 92 % zumindest in Hessen eh nicht interessieren, ob 40 oder 400 cm.  Ein Auge drauf werfen  narr  NoGo Richtig ist, dass ca. 30 bis 40 cm als ein Richtwert für die Pflugtiefe angenommen werden können.

Nochmal zum Schluss
Bodendenkmal ist z. B.  jede Münze, die ihr findet, danach dürfen wir in gestörtem Boden mit der Genehmigung suchen. Nicht zu verwechseln mit Kulturdenkmal, welches eine archäologisch bekannte Stelle bezeichnet und in Karten i. d. R. eingezeichnet ist; das ist tabu (steht ja auch in der Genmehmigung extra nochmal drin); so hat's mir mein Archäologe grob zusammengefasst erklärt.
« Letzte Änderung: 06. März 2009, 13:47:21 von dino68 » Gespeichert

Viele Grüße + gut Fund

Euer dino
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« Antworten #11 am: 07. März 2009, 00:00:26 »

Ich finde auch eine andere Aussage im Artikel ganz interessant:

1-2 Sondler sprengen sich jährlich mit lethalem Ende in Deutschland in die Luft??? Basiert diese Aussage auf tatsächlichen Zahlen oder auf Vermutungen des Herrn Giesler?

LG Jan
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Neuer Tag, neues Glück, sieh nach vorne, nicht zurück...
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« Antworten #12 am: 07. März 2009, 18:25:21 »

Ich finde auch eine andere Aussage im Artikel ganz interessant:

1-2 Sondler sprengen sich jährlich mit lethalem Ende in Deutschland in die Luft??? Basiert diese Aussage auf tatsächlichen Zahlen oder auf Vermutungen des Herrn Giesler?

LG Jan

Moin Jan,

diese Frage habe ich bereits zwei Postings weiter oben, mit diesem sind es drei weiter oben beantwortet.

Vieel Grüße

Walter
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« Antworten #13 am: 08. März 2009, 14:41:46 »

.....und 1-2 Sondengänger werden auch nicht jedes Jahr durch die Ausübung ihres Hobby in Deutschland durch Munitionsfunde in die Luft gesprengt, so dass sie ihr Leben dort aushauchen.

Walter

Stimmt Walter, manchmal haben sie auch Glück und überleben es.  Beispiel aus 2008 winke winke

http://www.bild.de/BILD/muenchen/aktuell/2008/08/28/arbeitsloser-bombt/sich-in-geltendorf-ins-krankenhaus.html

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« Antworten #14 am: 08. März 2009, 15:24:02 »

Moin Veneter,

dies ist kein Beispiel dafür. Im FAZ Bericht wird von dem Fund einer Handgranate berichtet, im nächsten Satz schreibt er, dass in Deutschland jährlich 1-2 Sondengänger dabei ums Leben kommen. Es kommen aber in Deutschland keine 1-2 Sondengänger ums Leben, weil sie eine Handgranate oder sonst etwas explosives entdecken, sondern sie kommen ums Leben, weil sie den Fund eintüten, mit nach Hause nehmen, die Granate in einen Schraustock spannen und wie auch immer sich daran vergehen. Über diese Idioten haben wir im Schatzsucher Magazin schon hinreichend berichtet.

Bei der Suche selbst gibt es dagegen keine Toten zu beklagen. Genau hier versucht aber der FAZ-Bericht herauszustreichen, wie gefährlich das Sondengehen für die Sondengänger ist. Damit will man, unter Angabe falscher Behauptungen, Neueinsteigern vor dem Hobby Angst machen.

Dieser Bericht ist ein Beispiel für den Niedergang des Journalismusses, weil er den wichtigsten Forderungen des Presserates widerspricht.

Viele Grüße

Walter

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Jay
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Scherben bringen Glück - aber nur dem Archäologen


« Antworten #15 am: 08. März 2009, 17:36:39 »

Moin Veneter,

dies ist kein Beispiel dafür. Im FAZ Bericht wird von dem Fund einer Handgranate berichtet, im nächsten Satz schreibt er, dass in Deutschland jährlich 1-2 Sondengänger dabei ums Leben kommen. Es kommen aber in Deutschland keine 1-2 Sondengänger ums Leben, weil sie eine Handgranate oder sonst etwas explosives entdecken, sondern sie kommen ums Leben, weil sie den Fund eintüten, mit nach Hause nehmen, die Granate in einen Schraustock spannen und wie auch immer sich daran vergehen. Über diese Idioten haben wir im Schatzsucher Magazin schon hinreichend berichtet.

Bei der Suche selbst gibt es dagegen keine Toten zu beklagen. Genau hier versucht aber der FAZ-Bericht herauszustreichen, wie gefährlich das Sondengehen für die Sondengänger ist. Damit will man, unter Angabe falscher Behauptungen, Neueinsteigern vor dem Hobby Angst machen.

Dieser Bericht ist ein Beispiel für den Niedergang des Journalismusses, weil er den wichtigsten Forderungen des Presserates widerspricht.

Viele Grüße

Walter



Hallo zusammen,

@Walter: ..deine Aussage entspricht ganz meiner Meinung: Hier hat ein übereifriger "Journalist", wenn man ihn so nennen kann,
über Ecken und Kanten etwas aufgeschnappt und es sich zurechtgerückt.
Unter anderem, wenn ich mir die Aussagen der User hier anschaue, scheint das mit den besagten "40 cm" wohl eher
rein utopisch und aus der Luft gegriffen zu sein.

Das gegebene Beispiel von Veneter ist schon wirklich ein Ausnahmefall, das aber auch einerseits ein heikles Thema anspricht:
Menschen die mit ihrem Leben spielen. Wenn ich mir mal ein bestimmtes Forum im Inet als Anhaltspunkt nehme, dann bekomme
ich wirklich Gänsehaut, wenn ich mir dort einmal so einige Beiträge anschaue. Man sieht intakte Zünder auf einem Wohnzimmertisch
stehen und User antworten sogar mit: "Schöner Fund"...da fehlt nur noch die Frage: "Schon in Schraubstock gespannt oder noch keine
Zeit gehabt?"

Greetz

Justus
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