[x]
Willkommen im
Sucherforum.de
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
Als Gast können Sie
keine Bilder
im Forum betrachten, darum bitte
registrieren
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
Übersicht
Hilfe
Einloggen
Registrieren
Sucherforum
>
Sondengehen
>
Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User
(Moderator:
sucherforum
) >
Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
Seiten:
1
2
3
[
4
]
« vorheriges
nächstes »
Drucken
Autor
Thema: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung (Gelesen 5924 mal)
Loenne
Erzherzog
Offline
Beiträge: 2092
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #90 am:
17. Februar 2009, 23:33:42 »
Sag mal Columbus, was willst Du eigentlich? Kannst Du nicht lesen? Das Denkmalschutzgesetz z. B. für Schleswig-Holstein gilt räumlich für den Bereich Schleswig-Holstein. Das ist der Bereich, der zwischen Hamburg, Dänemark, der Nord- und der Ostsee liegt (plus ein paar Meilen ins Wasser hinein).
Um was es weiter geht steht hier:
"(2) Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen. Hierzu gehören auch Garten-, Park- und Friedhofsanlagen und andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen, sowie archäologische Denkmale. Archäologische Denkmale sind bewegliche oder unbewegliche Kulturdenkmale, die sich im Boden, in Mooren oder in einem Gewässer befinden oder befanden und aus denen mit archäologischer Methode Kenntnis von der Vergangenheit des Menschen gewonnen werden kann. Hierzu gehören auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit sowie Zeugnisse pflanzlichen und tierischen Lebens, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllen.
(3) Denkmalbereiche sind Mehrheiten von Sachen, die durch ihr Erscheinungsbild oder durch ihre Beziehung zueinander von besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung sind. Denkmalbereiche können auch aus Sachen bestehen, die einzeln die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht erfüllen.
(4) Auf Archivgut finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung. "
Dann gibt es noch ein paar Anwendungs- und Durchführungsvorschriften als Anlage zu dem Gesetz, wo z. B. auf das Alter eines Bodendenkmals eingegangen wird.
Somit ist der räumliche Geltungsbereich abgesteckt und auch der gegenständliche.
Wenn Du der Meinung sein solltest, dass das juristisch falsch ist und die DschG und auch unser Grundgesetz keine Gültigkeit haben, dann führe den Klageweg. Wir schauen uns das von hier aus an und wenn Du die gesamten Gesetze gekippt hast, kommst Du wieder vorbei und berichtest uns darüber.
Viel Erfolg dabei.
Gruß
Michael
Gespeichert
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de
columbus
Aristokrat
Offline
Beiträge: 165
Politische Dummheit kann man lernen, man braucht n
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #91 am:
17. Februar 2009, 23:38:16 »
Wenn der Wikinger aufgibt, dann ist das absolut ok.
Jeder Deutsche resigniert vor diesem Thema
Gespeichert
"Als Gott Noah sagte, dass er die Arche bauen solle, regnete es auch noch nicht."
Caddy
Gast
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #92 am:
17. Februar 2009, 23:41:06 »
Zitat von: Loenne am 17. Februar 2009, 23:33:42
Sag mal Columbus, was willst Du eigentlich? Kannst Du nicht lesen? Das Denkmalschutzgesetz z. B. für Schleswig-Holstein gilt räumlich für den Bereich Schleswig-Holstein. Das ist der Bereich, der zwischen Hamburg, Dänemark, der Nord- und der Ostsee liegt (plus ein paar Meilen ins Wasser hinein).
Um was es weiter geht steht hier:
"(2) Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen. Hierzu gehören auch Garten-, Park- und Friedhofsanlagen und andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen, sowie archäologische Denkmale. Archäologische Denkmale sind bewegliche oder unbewegliche Kulturdenkmale, die sich im Boden, in Mooren oder in einem Gewässer befinden oder befanden und aus denen mit archäologischer Methode Kenntnis von der Vergangenheit des Menschen gewonnen werden kann. Hierzu gehören auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit sowie Zeugnisse pflanzlichen und tierischen Lebens, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllen.
(3) Denkmalbereiche sind Mehrheiten von Sachen, die durch ihr Erscheinungsbild oder durch ihre Beziehung zueinander von besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung sind. Denkmalbereiche können auch aus Sachen bestehen, die einzeln die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht erfüllen.
(4) Auf Archivgut finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung. "
Dann gibt es noch ein paar Anwendungs- und Durchführungsvorschriften als Anlage zu dem Gesetz, wo z. B. auf das Alter eines Bodendenkmals eingegangen wird.
Somit ist der räumliche Geltungsbereich abgesteckt und auch der gegenständliche.
Wenn Du der Meinung sein solltest, dass das juristisch falsch ist und die DschG und auch unser Grundgesetz keine Gültigkeit haben, dann führe den Klageweg. Wir schauen uns das von hier aus an und wenn Du die gesamten Gesetze gekippt hast, kommst Du wieder vorbei und berichtest uns darüber.
Viel Erfolg dabei.
Gruß
Michael
Hey Loenne
ich sehe du kennst Dich aus , erklär doch mal schnell was ein Bodendenkmal ist .
Darfst auch das Denkmalschutzgesetz von SH anwenden.
Gruss Caddy
Gespeichert
Der Wikinger
König
Offline
Beiträge: 8227
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #93 am:
17. Februar 2009, 23:44:49 »
Zitat von: columbus am 17. Februar 2009, 23:38:16
Wenn der Wikinger aufgibt, dann ist das absolut ok.
Jeder Deutsche resigniert vor diesem Thema
Da musst du mir bitte schnell erklären, was du damit meinst ???
Gespeichert
insurgent
Moderatoren
Offline
Beiträge: 4682
Mitglied der Detektorengruppe SH
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #94 am:
17. Februar 2009, 23:47:07 »
Ich gebe auch auf
Das ist was für ein Juristenforum
Ich möchte meine Zeit und Kraft zum Erhalt und zur Erforschung meiner Geschichte beitragen und nicht in unnötigen Diskussionen.
Und ein
Bodendenkmal
ist alles was wir finden, nur die Betrachtungsweise ist unterschiedlich
Gespeichert
Meine Bodenfunde werden gemeldet
Caddy
Gast
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #95 am:
17. Februar 2009, 23:51:35 »
Zitat von: insurgent am 17. Februar 2009, 23:47:07
Ich gebe auch auf
Das ist was für ein Juristenforum
Ich möchte meine Zeit und Kraft zum Erhalt und zur Erforschung meiner Geschichte beitragen und nicht in unnötigen Diskussionen.
Und ein
Bodendenkmal
ist alles was wir finden, nur die Betrachtungsweise ist unterschiedlich
Spitze Insurgent
:smoke:ich finde immer die Begründungen einiger User so schön ,, ! Ich suche doch nicht auf Bodendenkmalen , das machen nur Raubgräber ! ,,
Loenne ist noch drann .
Gruss Caddy
Gespeichert
Loenne
Erzherzog
Offline
Beiträge: 2092
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #96 am:
17. Februar 2009, 23:52:12 »
Zitat von: Caddy am 17. Februar 2009, 23:41:06
Hey Loenne
ich sehe du kennst Dich aus , erklär doch mal schnell was ein Bodendenkmal ist .
Darfst auch das Denkmalschutzgesetz von SH anwenden.
Gruss Caddy
Ich mache es mir etwas einfacher, bevor wir hier noch mehr sinnlose Buchstaben aneinanderreihen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bodendenkmal
Da auch mir die Zielsetzung dieser "Diskussion" bisher verborgen bleibt, sollten wir es dabei belassen.
Gruß
Michael
Gespeichert
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de
columbus
Aristokrat
Offline
Beiträge: 165
Politische Dummheit kann man lernen, man braucht n
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #97 am:
17. Februar 2009, 23:53:59 »
Zitat von: Der Wikinger am 17. Februar 2009, 23:44:49
Zitat von: columbus am 17. Februar 2009, 23:38:16
Wenn der Wikinger aufgibt, dann ist das absolut ok.
Jeder Deutsche resigniert vor diesem Thema
Da musst du mir bitte schnell erklären, was du damit meinst ???
Ich würde sicher auch aufgeben, da ich die dänischen rechtlichen Sachen auch nicht so kenne, von daher ist es nur normal.
Gespeichert
"Als Gott Noah sagte, dass er die Arche bauen solle, regnete es auch noch nicht."
Der Wikinger
König
Offline
Beiträge: 8227
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #98 am:
18. Februar 2009, 00:01:15 »
Zitat von: columbus am 17. Februar 2009, 23:53:59
Zitat von: Der Wikinger am 17. Februar 2009, 23:44:49
Zitat von: columbus am 17. Februar 2009, 23:38:16
Wenn der Wikinger aufgibt, dann ist das absolut ok.
Jeder Deutsche resigniert vor diesem Thema
Da musst du mir bitte schnell erklären, was du damit meinst ???
Ich würde sicher auch aufgeben, da ich die dänischen rechtlichen Sachen auch nicht so kenne, von daher ist es nur normal.
Ach so .....
... wäre wirklich einfacher, wenn ihr die dänische Regelung hättet !!
Gespeichert
Caddy
Gast
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #99 am:
18. Februar 2009, 00:02:26 »
Meine Schlussfolgerung aus diesem Thread : Die wenigsten Leute die in diesem Thread geschrieben haben kennen das Denkmalschutzgesetz ihres eigenen Bundeslandes.
Da wird dann mit Kulturdenkmal und Bodendenkmal gewürfelt.
Aber jeder von euch kennt sich aus und hat nur deshalb eine NFG. Ihr seid halt Profis
(wenigstens gibts den Smiley hier)
Gruss Caddy
Gespeichert
columbus
Aristokrat
Offline
Beiträge: 165
Politische Dummheit kann man lernen, man braucht n
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #100 am:
18. Februar 2009, 00:04:26 »
Mit einer dänischen Regierung hätten wir sicher auch nicht mehr gewonnen, aber als Anfang mal eine vom Volk gegebene Verfassung, das wäre was.
Gespeichert
"Als Gott Noah sagte, dass er die Arche bauen solle, regnete es auch noch nicht."
insurgent
Moderatoren
Offline
Beiträge: 4682
Mitglied der Detektorengruppe SH
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #101 am:
18. Februar 2009, 00:05:04 »
Zitat von: Caddy am 17. Februar 2009, 23:51:35
Spitze Insurgent
:smoke:ich finde immer die Begründungen einiger User so schön ,, ! Ich suche doch nicht auf Bodendenkmalen , das machen nur Raubgräber ! ,,
Loenne ist noch drann .
Gruss Caddy
Laß es doch bitte die Fachleute, sprich Archäologen, entscheiden.
Für mich als Schlachtfeldarchäologen ist jede Musketenkugel (mit GPS Punkt!!) eines Schlachrfeldes ein Bodendenkmal
Man kann nicht "Erbsen zählen" um ein Bodendenkmal zu definieren. Jedes Stück kann auf seine Art oder den Anspruch des Erforschenden wichtig sein.
Willst Du wirklich darüber entscheiden, was der einzelne erforschen darf, sprich bei einem Suchgang entscheiden was weggeworfen wird und was nicht.
Wenn wirklich darüber nachgedacht wird, hat jeder Fund was Besonders.
Gute Nacht.
Gespeichert
Meine Bodenfunde werden gemeldet
Der Wikinger
König
Offline
Beiträge: 8227
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #102 am:
18. Februar 2009, 00:06:39 »
Zitat von: columbus am 18. Februar 2009, 00:04:26
Mit einer dänischen
Regierung
hätten wir sicher auch nicht mehr gewonnen, aber als Anfang mal eine vom Volk gegebene Verfassung, das wäre was.
------
Gespeichert
Loenne
Erzherzog
Offline
Beiträge: 2092
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #103 am:
18. Februar 2009, 00:13:08 »
Zitat von: Caddy am 18. Februar 2009, 00:02:26
Meine Schlussfolgerung aus diesem Thread : Die wenigsten Leute die in diesem Thread geschrieben haben kennen das Denkmalschutzgesetz ihres eigenen Bundeslandes.
Da wird dann mit Kulturdenkmal und Bodendenkmal gewürfelt.
Aber jeder von euch kennt sich aus und hat nur deshalb eine NFG. Ihr seid halt Profis
(wenigstens gibts den Smiley hier)
Gruss Caddy
Brauchen wir ja auch nicht, dafür haben wir ja solche Schlaumeier wie Dich. Kannst Du nicht mal nach SH kommen und mit mir auf einem BD sondeln gehen? Ich lasse Dich dann erwischen und Du diskutierst das in Ruhe mit unseren Richtern aus - OK? Dann hast Du wenigstens Leute vor Dir, die Dir ebenbürtig sind und nicht solche Deppen wie uns.
Ist ein ernst gemeinter Vorschlag!
Gruß
Michael
Gespeichert
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de
columbus
Aristokrat
Offline
Beiträge: 165
Politische Dummheit kann man lernen, man braucht n
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #104 am:
18. Februar 2009, 00:14:51 »
Ich plädiere dafür dieses Forum zu schließen.
Gespeichert
"Als Gott Noah sagte, dass er die Arche bauen solle, regnete es auch noch nicht."
Waldemar
Erzherzog
Offline
Beiträge: 1008
Mitglied der Detektorengruppe S-H
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #105 am:
18. Februar 2009, 00:18:17 »
@ Columbus, sorry, aber du bist nur neidisch.
Gespeichert
Herzlichen Gruß von Peter
zertifizierter Sondler aus S.-H.
Jetzt auch mit Genehmigung für Süddänemark.
columbus
Aristokrat
Offline
Beiträge: 165
Politische Dummheit kann man lernen, man braucht n
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #106 am:
18. Februar 2009, 00:19:42 »
Zitat von: Loenne am 18. Februar 2009, 00:13:08
Zitat von: Caddy am 18. Februar 2009, 00:02:26
Meine Schlussfolgerung aus diesem Thread : Die wenigsten Leute die in diesem Thread geschrieben haben kennen das Denkmalschutzgesetz ihres eigenen Bundeslandes.
Da wird dann mit Kulturdenkmal und Bodendenkmal gewürfelt.
Aber jeder von euch kennt sich aus und hat nur deshalb eine NFG. Ihr seid halt Profis
(wenigstens gibts den Smiley hier)
Gruss Caddy
Brauchen wir ja auch nicht, dafür haben wir ja solche Schlaumeier wie Dich. Kannst Du nicht mal nach SH kommen und mit mir auf einem BD sondeln gehen? Ich lasse Dich dann erwischen und Du diskutierst das in Ruhe mit unseren Richtern aus - OK? Dann hast Du wenigstens Leute vor Dir, die Dir ebenbürtig sind und nicht solche Deppen wie uns.
Ist ein ernst gemeinter Vorschlag!
Gruß
Michael
Du kannst dich ja mal vor einen Richter stellen und ihn nach seiner Legitimation fragen.
Rechtsberatung ist seit 1935 in "Deutschland" verboten und auch heute noch in der "BRD", daher sage ich dazu besser nichts weiter.
Gespeichert
"Als Gott Noah sagte, dass er die Arche bauen solle, regnete es auch noch nicht."
columbus
Aristokrat
Offline
Beiträge: 165
Politische Dummheit kann man lernen, man braucht n
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #107 am:
18. Februar 2009, 00:21:34 »
Zitat von: Waldemar am 18. Februar 2009, 00:18:17
@ Columbus, sorry, aber du bist nur neidisch.
Worauf?
Gespeichert
"Als Gott Noah sagte, dass er die Arche bauen solle, regnete es auch noch nicht."
Waldemar
Erzherzog
Offline
Beiträge: 1008
Mitglied der Detektorengruppe S-H
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #108 am:
18. Februar 2009, 00:22:02 »
Herr erlöse uns !
Gespeichert
Herzlichen Gruß von Peter
zertifizierter Sondler aus S.-H.
Jetzt auch mit Genehmigung für Süddänemark.
Pfälzer
Erzherzog
Offline
Beiträge: 1129
Re: Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung
«
Antworten #109 am:
18. Februar 2009, 00:23:15 »
JETZT IST SCHLUSS
Gespeichert
Jürgen
_________________
Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
meldendersondengängerbaden-württemberg
Seiten:
1
2
3
[
4
]
Drucken
« vorheriges
nächstes »
Gehe zu:
Bitte wählen Sie ein Ziel:
-----------------------------
Allgemeines
-----------------------------
=> Forum
=> Forum-Infos
=> Treffpunkt
=> Veranstaltungen
=> Umfragen
=> Links
=> TV-Tips und Mediennews
=> Ausstellungen,Museen & historische Veranstaltungen
=> Minimarkt
=> Reingelegt und abgezockt, Unstimmigkeiten im Netz ?
=> Antiquarisches & Flohmarktschnäppchen
-----------------------------
Sondengehen
-----------------------------
=> Rund ums Sondengehen
=> Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User
=> Anfängerfragen
=> Detektoren & Technik
===> Werkstatt
=> Fundstellen, Schätze und Sagen
=> Geschichtliche Hintergrundinformationen
=> Bilder von historischen Plätzen
-----------------------------
Sondenfunde
-----------------------------
=> Neuzeitliche Funde
=> Neuzeitliche Münzen ab 1601
=> Gewichte, Münzgewichte, Marken, Rechenpfennige
=> Knöpfe
=> Siegel und Petschaften
=> Schnallen
=> Schmuck
=> Devotionalien
=> Beschläge
=> Plomben und Bleifunde
=> Militaria
=> Äxte und Beile
=> Eisenfunde
-----------------------------
Lesefunde
-----------------------------
=> Steinartefakte
=> Keramik, Glas und Porzellan
=> Lesefunde
=> Mineralien und Fossilien
-----------------------------
Restauration / Handwerk / Methodik
-----------------------------
=> Fundreinigung und Restauration
=> Experimentelle Archäologie
===> Bezugsquellen für Materialien
===> Anleitungen
=> Prospektionsmethoden
===> Luftbilder
=> Dokumentation von Funden
=> Fund / Befund
-----------------------------
Goldsuche
-----------------------------
=> Goldgräber
===> Auslandsuche mit schwerem Gerät, Dredging - Mining
-----------------------------
Sondengehen: Fundarchiv
-----------------------------
===> Knöpfe
===> Lesefunde
===> Links
===> Militaria
===> Mineralien und Fossilien
===> Münzen
===> Neuzeitliche Funde
===> Plomben und Bleifunde
===> Schmuck
===> Waffen und Munition
Impressum
|
Nutzungsbedingung
|
Regeln
Powered by SMF 1.1.16
|
SMF © 2006-2009, Simple Machines
Seite erstellt in 0.352 Sekunden mit 20 Zugriffen.
Lade...