.... und die Hessen natürlich !!!!!
Finderlohn ist so eine Sache, siehe den Finderlohn den Sachsen nach einem gerichtlichen Vergleich gerade gezahlt hat. Bei einem Sachtz im Wert von 32.000 Euro haben sie 4.500 Euro Finderlohn gezahlt, nach 984 BGB wären es 16.000 gewesen.
Ein Finderlohn macht nur dann Sinn, wenn auch gleich im Gesetz festgelegt wird, wie hoch der Finderlohn in Prozent vom Wert ist und wer diesen Wert ermittelt, sonst landen alle Finderlohnfälle beim Verwaltungsgericht und die Gerichtskosten liegen regelmäßig höher als der Finderlohn.
Viele Grüße
Walter