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Autor Thema: Grundlagenpapier: Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen  (Gelesen 4762 mal)
Ruebezahl
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« am: 29. Januar 2008, 10:52:37 »

Die Kommission „Raubgrabungen und Metallsuchgeräte“ im Verband der Landesarchäologen hat ein Grundlagenpapier erarbeitet, welches bundesweit als Empfehlung für die regionalen Ämter dienen soll:

http://www.landesarchaeologen.de/ag/grdlg_pap_bodpfl_metdt.pdf

Ich denke wir sollten genau beobachten, wie das konkret umgesetzt wird!

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« Antworten #1 am: 29. Januar 2008, 11:44:09 »

Gibt es da in meiner Nachbarstadt schon konkrete Umsetzungen; z.B bezüglich Schulungen?
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Ruebezahl
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« Antworten #2 am: 29. Januar 2008, 12:12:11 »

Gibt es da in meiner Nachbarstadt schon konkrete Umsetzungen; z.B bezüglich Schulungen?

Hallo fafnir  winke winke
Diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten, zumal nicht nicht mal weiß, welche deine Nachbarstadt ist.  zwinker
Dieses "Papier" ist sehr "frisch" und Auswirkungen werden sich erst im laufe der Zeit zeigen.
Ich bitte unsere User das in ihrer jeweiligen Region zu beobachten und hier auch zu berichten.
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« Antworten #3 am: 29. Januar 2008, 12:24:03 »

Hi !!

Klingt meiner Meinung nach erstmal recht positiv !!!
Was letztendlich daraus gemacht wird sollte man allerdings sehr genau beobachten !!!

Aber zunaechst ist es wieder einmal eine `ausgestreckte Hand`, die jeder einzelne ergreifen sollte !!!

Gruss - Sven
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« Antworten #4 am: 29. Januar 2008, 12:40:02 »

Hallo Ruebezahl!
Ich glaube die fängt irgendwie mit "Br..." an.
Jetzt komm ich doch nicht auf den Namen...

Jedenfalls, schöne Grüße aus der "Autostadt"!  winke winke
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Ruebezahl
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« Antworten #5 am: 29. Januar 2008, 12:46:32 »

Jetzt komm ich doch nicht auf den Namen...

Ach diese Stadt meinst du  zwinker
Antwort leider nur als PN möglich.  winke winke
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« Antworten #6 am: 29. Januar 2008, 23:36:25 »

Über 110 Aufrufe und fast keiner hat was dazu zu sagen?  Boooa

Mit allem widerspruchslos einverstanden?

So kenne ich euch doch gar nicht!  Bäääh

Noch mal, diese Empfehlung gilt bundesweit!


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« Antworten #7 am: 29. Januar 2008, 23:59:13 »

Im großen und ganzen klingt das sehr vielversprechend.
Was sicherlich nicht besonders gut ankommen wird ist der Punkt "Sammelinteresse" - der Ausschluss "monetärer" Interessen ist in Ordnung, man kann allerdings den Eindruck gewinnen, dass beides etwas zusammengewürfelt und gleichgesetzt wird.
Gibt es eigentlich Sondler die nicht(s) sammeln?
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Ruebezahl
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« Antworten #8 am: 30. Januar 2008, 00:19:25 »

Gibt es eigentlich Sondler die nicht(s) sammeln?

Ja, zB. ich  Ich Engel
Wenn man das "Aufsammeln" auf dem Acker mal außen vor lässt.
Für mich steht der Erkenntnisgewinn im Vordergrund, die vielen Funde und die damit oft verbundene Arbeit empfinde ich teilweise als belastend.
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« Antworten #9 am: 30. Januar 2008, 00:43:12 »

Ein Informationssammler?  It's cool man
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« Antworten #10 am: 30. Januar 2008, 03:42:45 »

 winke winke
Darüber muss man erstmal nachdenken.

Grundsätzlich scheren ja auch einige Bundesländer aus und wollen alles beim Alten belassen.

Je nachdem wie eng man den unter Umständen eingeplanten Verzicht der Sondler auf ihre Funde nimmt sehe ich große Probleme bei einer geplanten Umsetzung. Längst nicht jeder Sondengänger wird sich da zu sehr beschneiden lassen.

Doch dafür müssen erst die Ausführungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer abgewartet und bewertet werden.

Es kann ein großer Schritt nach vorne für Viele sein. Genausogut aber auch ein gewaltiger Rückschritt .

Da ist wirklich noch alles offen.

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« Antworten #11 am: 30. Januar 2008, 08:30:05 »

Zu sagen hätte ich zu dem Papierl genug, aber ich befürchte das würde einigen nicht gefallen und daher schweige ich lieber  NoGo
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« Antworten #12 am: 30. Januar 2008, 08:37:42 »

beamte die so was ausarbeiten, sollten dahin geschult werden sich auf das wesentliche zu konzentrieren, sonst kommt eh nur mist raus.
(nicht quantität, sondern qualität zählt)

wollte ich das umsetzen, müßte ich jede patronenhülse (wk2) einmessen. für wk2 gibts glücklicherweise genug wichtiges material (besonders auf film)

und wenn ich den begriff bodendenkmal lese, fällt mir die nicht rückgängig machbare zerstörung von braunkohleabbau ein. zudem säuft langfristig 2/3 des ruhrgebiets ab, wie ich neulich im TV erfuhr. schon jetzt sind etliche pumpen im einsatz, ......na ja, will kein roman schreiben, auf alle fälle dachte ich, ich hör nicht richtig.

und selbst wenn man da sucht, wo in 1-5 jahren eh nur n braunkohleloch existiert, muß man damit rechnen ne anzeige zu bekommen, und evtl geht dann sogar der detektor in staatseigentum über. mit dem auto zb, könnte ich mist machen soviel ich wollte, ich würde lediglich den führerschein verlieren, dass aber jemand sein auto abgeben muß, habe ich noch nicht gehört. das einer bestimmen kann, wer neuer besitzer meines detektors wird, halte ich mit den gesetzen für unübereinstimmend.
wenn wir schon über regelungen sprechen, halte ich diesen punkt auch für wichtig.

vielleicht schreib ich noch was, wie Archäologen+sucher zusammenarbeiten können, ich bin da aber kein experte, kenne mich nur mit suchen aus, und würde mich auch unstimmigkeiten in gewissem rahmen unterwerfen, was aber in dem pdf dokument bisher steht, ist mir zu kommunistisch. als ernster sucher hat man einiges an materialkosten, und nicht unerhebliche laufende kosten. aufgabe der denker ist es sucher zu archeologen zu machen, die keine lohnforderungen haben, aber für funde von erheblich historischem wert eine angemessene belohnung bekommen.
außerdem ist es schon ne wichtige info wenn man weiß, dass ein bestimmtes gebiet fundleer ist, deshalb sollte man immer melden wo man sucht, und anschließend rücksprache halten. sicherheitshalber sollten anschließend alle funde vorgelegt werden.

zum abschluß möchte ich ein für mich sehr wichtiges beispiel geben, wie es aussieht, wenn man versucht mit beamte zusammen etwas zu verändern.
 

*******************************************************

firma a erhält die genehmigung für eine kiesbaggerei, mit der auflage nach beendigung von baggerarbeiten dieses gelände wieder zu "renaturieren"

nach beendigung der baggerarbeiten wird gewöhnlich im großen maß mutterboden bis direkt an den see gekippt, und darauf pflanzen eingearbeitet.

nur leider ist bis da hin viel zu wenig zeit vergangen, so dass ufer und wasser noch nicht im erosionsgleichgewicht ist, und der nächste richtige sturm erodiert den mutterboden ins wasser, wo er anfängt zu verfaulen, und dem see den sauerstoff entzieht. algen machen sich breit, und der see droht umzukippen.
--------------
diese beobachtungen bekam ich anfang der 90er jahre grob von einem biologen im tv bestätigt, der darauf hinwies, dass der see den renaturierungsprozess alleine viel besser macht.

zudem ist mir eine große pflanzenvielfalt nur auf sand wachsend aufgefallen.

ich entschloß mich meine beobachtungen im interesse der allgemeinheit weiterzugeben, und mußte überrascht feststellen, dass beamte aus der stadt essen (50 km vom see entfernt) dafür zuständig sind.

ich erklärte, dass das ostufer durch weststürme im herbst am meisten der erosion ausgesetzt ist, und bat darum einige jahre diesen bereich zu beobachten, und keinesfalls da mutterboden anzufüllen, außerdem erklärte ich, das diese erosion nach einiger zeit von alleine zum stillstand kommt, und machte auf die vielzahl der unterschiedlichen pflanzen aufmerksam, und das die grenzschicht wasser/ufer das wichtigste am ganzen see sei.

danach war ich zuversichtlich, zumal das ostufer schon fast im gleichgewicht war, und hoffte, das diese beobachtung zukünftig mehr beachtung bekommt.

2 jahre später dachte ich, ich seh nicht richtig, in einer ecke des ostufers legte man ein biotop an!!!!!
man gab sich mühe, und errichtete einen mächtigen damm aus eichenwurzeln, versetzt mit mutterboden!
aber alles war natürlich umsonst, weil man gegen die natur gearbeitet hat, und ein kräftiger sturm durchbrach etwa 2 jahre später den damm, und das wasser holte sich, was es brauchte, vom biotop und damm blieb nichts über!!!

die einzige sinnvolle renaturierungsmaßnahme für baggerseen ist die kante mit planierraupe zu brechen, so geht der prozess etwas schneller, ist aber nicht nötig.
anpflanzen sollte man nichts, und die entwicklung beobachten.
und die firma, die mit der anpflanzung beauftragt wird, wäre schön dumm, wenn sie sagt, das es die natur besser kann.

so werden staatsgelder eingesetzt um die natur zu verschandeln, und wenn man vorschläge für verbesserungen einreicht, stößt man auf desinteresse.

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« Antworten #13 am: 30. Januar 2008, 09:08:08 »

…..vielleicht schreib ich noch was, wie Archäologen+sucher zusammenarbeiten können, ich bin da aber kein experte, kenne mich nur mit suchen aus, und würde mich auch unstimmigkeiten in gewissem rahmen unterwerfen….

Hallo eldo!
Erst mal danke für deinen Beitrag.
Du kennst dich nur mit dem Suchen aus? Glaub ich dir nicht! Die von dir gemachten Funde interessieren dich nicht? (was ist es?, wie alt?, warum an dieser Stelle?) Wenn du meine Frage verneinst, bist du schon mitten in der Archäologie….
(Ich überlassen es mal dir (euch), an dieser Stelle weiter zu machen.)  winke winke
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« Antworten #14 am: 30. Januar 2008, 11:29:03 »

So, nun will ich auch mal meinen Senf dazugeben  It's cool man

Ich finde auch erstmal ist es ein sehr positives Papier was ich zu 95% unterschreiben kann.

Mich stören ein paar Dinge:

1) Die Fixierung auf Metallfunde. Was ist mit den Lesesuchern und kann ich jetzt Keramik links liegen lassen.

2) Veröffentlichungsrecht. Darauf werde ich bei meiner Schlachtfeldforschung nicht verzichten!!!

3) Kein Sammelinteresse. Möchte ich genauer beschrieben haben.

Ich denke und hoffe, das es ein Anfang ist, der sich entwickeln kann Super


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« Antworten #15 am: 30. Januar 2008, 23:52:00 »

 winke winke Das ist es ja : KEINER weiß Genaues !

Also, bitte fragt nach !   Und laßt uns ALLE in Erfahrung bringen was sich wirklich tat.  zwinker
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« Antworten #16 am: 02. Februar 2008, 22:29:46 »

Und so geht es weiter : http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?p=8595#8595

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« Antworten #17 am: 03. Februar 2008, 15:57:42 »

So, nun will ich auch mal meinen Senf dazugeben  It's cool man

Ich finde auch erstmal ist es ein sehr positives Papier was ich zu 95% unterschreiben kann.

Mich stören ein paar Dinge:

1) Die Fixierung auf Metallfunde. Was ist mit den Lesesuchern und kann ich jetzt Keramik links liegen lassen.

2) Veröffentlichungsrecht. Darauf werde ich bei meiner Schlachtfeldforschung nicht verzichten!!!

3) Kein Sammelinteresse. Möchte ich genauer beschrieben haben.

Ich denke und hoffe, das es ein Anfang ist, der sich entwickeln kann Super


Schöne Grüße vom Insurgenten


Moin,

das Veröffentlichungsrecht liegt alleine bei Dir. In einem Vergleichfall (auch Archäologie) hat ein OVG entschieden, dass das DSchG eine diesbezügliche Einschränkung nicht zulässt. Die Forderung in diesem Papier ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Es ist immer wieder erschreckend wie wenige Archäologen ihre Denkmalschutzgesetze kennen.

Zusätzlich ist dazu zu bemerken, dass Lehre und Forschung frei sind und niemand darf Dich daran hindern Deine Forschungsergebnisse zu publizieren. Dass diese grundgesetzwidrige Forderung in diesem Papier steht ist schon sehr erstaunlich, da die meisten der hochgradigen Archäologen (also zu mindestens alle Landesarchäologen) Beamte sind und einen Diensteid auf die jeweilige Verfassung ihres Landes geleistet haben. Nun ist es in der Bundesrepublik so, dass die ersten 20 Artikel der Landesverfassungen mit den Artikeln des Grundgesetz übereinstimmen. Tja - und wenn mich jetzt alles täuscht ist der Artikel, der die Freiheit von Lehre und FORSCHUNG garantiert der Art. 6 GG.

Mit dieser Forderung eines Veröffentlichungsverbots haben alle die das Papier unterschrieben haben ihren Diensteid verletzt.

Viele Grüße

Walter

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« Antworten #18 am: 03. Februar 2008, 16:07:28 »

So, nun will ich auch mal meinen Senf dazugeben  It's cool man

Ich finde auch erstmal ist es ein sehr positives Papier was ich zu 95% unterschreiben kann.

Mich stören ein paar Dinge:

1) Die Fixierung auf Metallfunde. Was ist mit den Lesesuchern und kann ich jetzt Keramik links liegen lassen.

2) Veröffentlichungsrecht. Darauf werde ich bei meiner Schlachtfeldforschung nicht verzichten!!!

3) Kein Sammelinteresse. Möchte ich genauer beschrieben haben.

Ich denke und hoffe, das es ein Anfang ist, der sich entwickeln kann Super


Schöne Grüße vom Insurgenten


Moin,

das Veröffentlichungsrecht liegt alleine bei Dir. In einem Vergleichfall (auch Archäologie) hat ein OVG entschieden, dass das DSchG eine diesbezügliche Einschränkung nicht zulässt. Die Forderung in diesem Papier ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Es ist immer wieder erschreckend wie wenige Archäologen ihre Denkmalschutzgesetze kennen.

Zusätzlich ist dazu zu bemerken, dass Lehre und Forschung frei sind und niemand darf Dich daran hindern Deine Forschungsergebnisse zu publizieren. Dass diese grundgesetzwidrige Forderung in diesem Papier steht ist schon sehr erstaunlich, da die meisten der hochgradigen Archäologen (also zu mindestens alle Landesarchäologen) Beamte sind und einen Diensteid auf die jeweilige Verfassung ihres Landes geleistet haben. Nun ist es in der Bundesrepublik so, dass die ersten 20 Artikel der Landesverfassungen mit den Artikeln des Grundgesetz übereinstimmen. Tja - und wenn mich jetzt alles täuscht ist der Artikel, der die Freiheit von Lehre und FORSCHUNG garantiert der Art. 6 GG.

Mit dieser Forderung eines Veröffentlichungsverbots haben alle die das Papier unterschrieben haben ihren Diensteid verletzt.

Viele Grüße

Walter



Hopala.....jetzt wird es aber wieder mal interessant.
Nun denn,die Herren legen sich wieder mal alles so zu recht wie sie es gerne hätten - nicht Gesetzeskonform etwa ?........ mhh grübel
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Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  zwinker
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« Antworten #19 am: 03. Februar 2008, 16:59:58 »

Mit dieser Forderung eines Veröffentlichungsverbots haben alle die das Papier unterschrieben haben ihren Diensteid verletzt.

Hallo Walter  winke winke
Ich hatte es an anderer Stelle schon gesagt (steht ja außerdem in der Überschrift zum Beitrag), das ist eine Empfehlung (oder wie der Verfasser sagt: Ein Ethik-Papier) ohne jeglichen rechtlichen Anspruch.

Ausgestaltet kann das nur von den jeweiligen Landesämtern werden. Und dabei mitzuwirken (wer die Möglichkeit hat) ist alle mal besser als im Nachgang zu jammern bzw. zu klagen.

PS.
Ich möchte wetten, dass die Kommission über die Punkte des Papiers, die besondere Kritik hervorrufen, höchst erstaunt ist.  zwinker
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« Antworten #20 am: 03. Februar 2008, 19:24:03 »


Tja - und wenn mich jetzt alles täuscht ist der Artikel, der die Freiheit von Lehre und FORSCHUNG garantiert der Art. 6 GG.

Viele Grüße

Walter




Upps, Du täuschest Dich Belenos.   Es handelt sich um den Artikel 5 Absatz 3 GG.

http://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit

Was mich in der Diskussion immer wieder erstaunt ist die Tatsache, dass Archäologen plötzlich zu Juristen mutieren und
glauben, sie seien in der Lage Gesetze zu interpretieren.   mhh grübel

Da gabs mal sogar einen Archäologen aus Luxemburg der sich hervorragend in der deutschen Rechtssprechung auszukennen glaubte.   besorgt

Im Wiki Artikel über die Forschungsfreiheit steht nicht umsonst als Überschrift geschrieben:  "Nach überwiegender Meinung in der Rechtswissenschaft"

Kapiert? RECHT IST AUSLEGUNGSFÄHIG!  Aber nur von und durch Juristen und NICHT von Archäologen.

Gruss jason
« Letzte Änderung: 03. Februar 2008, 19:30:58 von jason » Gespeichert
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« Antworten #21 am: 03. Februar 2008, 19:32:23 »

Jetzt sind wir also bei unserem schönen Sondengänger-Hobby in der Diskussion
schon beim Grundgesetz angelangt, um irgendein Tun und Handeln damit zu rechtfertigen oder auch nicht.

Als ich kürzlich die Weihnachtsansprache (oder war es die Neujahrsansprache) unseres Bundespräsidenten
zitiert habe, in der ehrenamtliches Handeln an der Behörde vorbei von ihm gutgeheißen wurde,
wurde mein Beitrag geschlossen, weil nicht mit den Forenregeln vereinbar (Politische Diskussion).

Ich bitte doch darum, nicht mit zweierlei Maß zu messen.
Nochmal: Die überschrift hier heißt : Für ein legales Hobby
Wie soll man über Legalität unpolitisch diskutieren ?  besorgt

Gruß und schönen Abend noch  winke winke
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« Antworten #22 am: 03. Februar 2008, 19:39:01 »

Wie soll man über Legalität unpolitisch diskutieren ?  besorgt

Für jede Vorschrift gibt es auch eine Ausnahme  Bäääh  winke winke

Und die gilt für Sondengänger-POLITK

Das Konfliktpotential ist dabei schon so groß, dass wir uns das weite Feld "sonstige Politik" nicht auch noch antun müssen.
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« Antworten #23 am: 03. Februar 2008, 21:30:04 »

Ich hatte es an anderer Stelle schon gesagt (steht ja außerdem in der Überschrift zum Beitrag), das ist eine Empfehlung (oder wie der Verfasser sagt: Ein Ethik-Papier) ohne jeglichen rechtlichen Anspruch.

Nur eine "Empfehlung"...???
Dann weißt du ja was solch ein Papier für einen Beamten wert ist.
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« Antworten #24 am: 03. Februar 2008, 23:14:28 »

Nur eine "Empfehlung"...???
Dann weißt du ja was solch ein Papier für einen Beamten wert ist.
Du möchtest jetzt aber nicht andeuten,daß so eine "Empfehlung" für Beamte gar nichts wert ist.
Das würde ja mein ganzes "Beamten-Weltbild" über den Haufen schmeißen! narr

Gruß Daniel
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« Antworten #25 am: 04. Februar 2008, 08:29:20 »

Nur eine "Empfehlung"...???
Dann weißt du ja was solch ein Papier für einen Beamten wert ist.

Hallo Nertus  winke winke
Die Hauptaufgabe der "Beamten" in den Landesämtern ist nicht die Beschäftigung mit der "Sondengänger- und Raubgräberproblematik". Deshalb kann ich mir sehr wohl vorstellen, dass die Vorschläge der Kommission Beachtung finden werden.
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« Antworten #26 am: 04. Februar 2008, 09:47:03 »

Na klar beachtet man „uns“ und die damit zusammenhängenden „Umstände“.
Für mich ist dieses „Form-Annäherungsblatt“ eines der bedeutendsten Dokumente
der letzten Jahre. Auch wenn seine Auswirkung gleich null ist.

Positiv dabei ist für mich (und ich hoffe auch für andere) das man wirklich viiiiiele
„Amtspersonen“ mal an einem Tisch zu einer GEMEINSAMMEN Sichtweise „drängt“.

Das ist für mich wichtig...!!!
Es kann doch nicht sein (oder so bleiben) das jeder sein eigenes Süppchen kocht.

Nicht falsch verstehen mein Daumen ist auch oben...!!!
Nun hat man ein Schriftstück auf dem man aufbauen (und umbauen) kann.

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« Antworten #27 am: 04. Februar 2008, 12:39:06 »


3) Kein Sammelinteresse. Möchte ich genauer beschrieben haben.


Noch was zu diesem Punkt:
Beim Treffen der "Ehrenamtlichen" zu dem das LAD-Speyer im Dez 2006 geladen hatte,
hat der Chef damals schwer über die "Sammler" gewettert: Sammler sollen Briefmarken oder
Modelleisenbahnen sammeln, aber bitte keine historischen Fundstücke.
Dies ist den LDA´s vorbehalten.  besorgt

So in etwa.
Gruß  winke winke
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« Antworten #28 am: 04. Februar 2008, 12:57:08 »

Vorabauszug aus DSM Nr. 10 (Jäger Sammler Sondengänger von Karl Kolumna)
Das Sammeln von archäologischen Fundstücken ist ein Bestandteil der Forschung und dient auch der
Bewahrung von Belegen der Kulturgeschichte des Menschen. Hier leisten auch private Sammler einen Beitrag,
indem sie das Recht auf Grabungen (zum Beispiel bei Tiefbauarbeiten) erwerben und die Sammelstücke dokumentieren,
bewahren und gegebenenfalls als Leihgabe Museen zur Verfügung stellen.
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« Antworten #29 am: 04. Februar 2008, 16:18:31 »

von Karl Kolumna

Muss man den kenne?  irre
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