[x] Willkommen im Sucherforum.de. Bitte einloggen oder registrieren.
Als Gast können Sie keine Bilder im Forum betrachten, darum bitte registrieren
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
 
Seiten: 1 [2]
  Drucken  
Autor Thema: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW  (Gelesen 6241 mal)
Gladiator
Bürger
***
Offline Offline

Beiträge: 56



WWW
« Antworten #30 am: 02. August 2007, 09:45:48 »

Wenn ein illegaler Sondengänger (das sind alle ohne Genehmigung) etwas findet, gehen diese Funde für die Archäologie verloren und das kann doch nicht richtig sein!!!

Hallo Caveman,

es gibt genügend Sondengänger die mit den Ämtern zusammen arbeiten möchten aber es nicht können weil sie keine Genehmigungen bekommen! Klassisches Beispiel ->BW!
Trotzdem werden alle Funde von diesen peinlich genau Schriftlich, Zeichnerisch, ja sogar Fototechnisch festgehalten.
Aber bitte; das sind doch dann keine Illegalen Sondengänger!  besorgt

Grüße  winke winke
Gespeichert
baldur
Erzherzog
***
Offline Offline

Beiträge: 717



« Antworten #31 am: 02. August 2007, 10:48:47 »

Ich habe bisher jeden Antrag bei der oberen Denkmalbehörde des Kreises stellen müssen und nicht beim Amt. Allerdings kann es sein, daß dies hier in Westfalen anders gehandhabt wird.
Gespeichert

Besucht auch Baldurs Youtube Kanal.
Preusse13
Gast
« Antworten #32 am: 02. August 2007, 12:38:00 »

Hallo Baldur,

Du hast sicherlich recht das die Obere Denkmalbehörde diesen Antrag genehmigen wird, trotzdem stellt man diesen beim Amt für Bodendenkmalpflege (RAB) und diese Außenstellen leiten diesen Antrag mit "Ihren Bemerkungen" weiter an die Obere Denkmalbehörde.
Wenn man es umgekehrt macht, wird die Obere Denkmalbehörde einen erstmal zum RAB verweisen bevor der Antrag genehmigt wird.

Die kompetenzen sind in den Denkmalgesetzen verankert, jedoch sieht die Praxis gänzlich anders aus.
Grüße

Hallo
Wie @Baldur bereits beschrieben hatt,der Antrag dafür muss bei der OberenDenkmalbehörde(in NRW) schriftlich gestellt werden.
Sollte es sich hier um einen Erstantrag halten geht der formelle Weg auf schriflicher Mitteilung der OberenDenkmalbehörde weiter zum LDA zwecks einer Benehmbilderstellung.Im Klartext wird hierfür eine kurze Unterredung mit dem zuständigen Archäeologen geführt.
Der sich von dem Antragsteller sein Vorhaben und Anliegen genauestens erklären lässt. Konzept  ect.
Sein Urteil nach dieser Unterredung zu seiner Benehmbilderstellung teilt der Archäeologe nicht sofort dem Antragsteller mit sondern der OberenDenkmahlbehörde!!Diese dann bei einem positivenen Ergebnis  eine Grabungsgenehmigung ausstellt.
Ein Sucherkollege(Anfänger)Kaufmann und unbescholtener Familienvater wurde vor ca 2Jahren keine Grabungsgenehmigung für die suche mit dem Metalldetektor für sein Suchgebiet nördliche NRW erteilt.
MfG
Gespeichert
Markus
Erzherzog
***
Offline Offline

Beiträge: 1333


E-Mail
« Antworten #33 am: 02. August 2007, 14:28:09 »

Hallo Allerseits!

Im Kreis Düren, Euskirchen, Heinsberg, Aachen und dem Rhein-Erft-Kreis MUSS man zum RAB in Nideggen-Wollersheim! Einen Antrag an die obere Denkmalbehörde zu richten bringt nix!
Die leiten dann alles andere in die Wege! So wars letztes Jahr und so wird es auch in Zukunft sein!!!!

Gruß
Markus
Gespeichert
wachtmeister
Bürger
***
Offline Offline

Beiträge: 76


« Antworten #34 am: 02. August 2007, 17:11:23 »

Hallo
Kann es vielleicht sein , das man uns auf diese Weise von en Genehmigungen fernhalten möchte , damit man erst gar nicht auf die Idee kommt, einen Antrag zustellen ??  Alarm !!! . Wenn man Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns hätte , dann könnte man das sicherlich auch anders regeln . Ich kann mir zwischendurch nicht mal eben ,den Spaß erlauben 260,- € zu latzen .
Zumal es ja sowieso ein Witz ist , das mir ein wirtschaftliches Interesse vorhält . Bekomme ich eigentlich ein Teil des Geldes zurück , wenn
ich nichts finde ??  narr narr . Nein wahrscheinlich eher nicht . NoGo .
Gruß Björn
Gespeichert
Caveman
Gast
« Antworten #35 am: 02. August 2007, 20:23:07 »

@ Gladiator,
natürlich meine ich alle Sondengänger die die Möglichkeit haben eine Genehmigung zu bekommen, nicht die aus den ärmlichen  narr Bundesländern. Die haben ja keine andere Möglichkeit.

@ alle,
hier bei uns stellt man erst den Antrag beim RAB, dann bekommt man einen Termin für ein persönliches Gespräch. Dann besorgt man sich das passende Kartenmaterial DGK 5000, und das RAB sendet die Sachen nach Bonn zum LDA. Dort wird alles geprüft und die Bodendenkmäler angezeigt auf denen man nicht graben darf. Dann gehen die Sachen zur oberen Denkmalbehörde des Kreises und die stellen die Grabungsgenehmigung aus. Dann gibt man dem RAB bescheid und stellt sich bei der unteren Denkmalbehörde der Gemeinde vor. So läuft das hier. Am Ende bekommt man die dicke Rechnung.

@ wachtmeister,
genau das gleiche denke ich auch. Ein komisches Gefühl bekam ich als ich bei der oberen Denkmalbehörde angerufen habe, weil angeblich unterlagen fehlten. Als ich dann erwähnte das ich das ganze ja über Jahre betreiben möchte, sagte die Dame ganz komisch " die Genehmigung zählt aber nur für ein Jahr, danach müsste ich einen neuen Antrag stellen (das habe ich ja schon im persönlichen Gespräch erfahren). Da wusste ich ja nicht wie hoch die Kosten hier im Kreis sind, war wohl etwas blauäugig, weil ich immer was von 50,- Euro gehört hatte. Die denken auch, das machen die einmal und dann können die sich das eh nicht mehr leisten. Habe die Tage auf den Feldern die ich angegeben habe zwei andere Sucher gesehen, leider waren sie später schon weg sonst hätte ich die mal angesprochen. Wenn die keine Genehmigung haben und ich soviel Geld bezahlen soll, für Funde die in deren Taschen verschwinden, kann da doch etwas nicht stimmen!!

Gruß Caveman
« Letzte Änderung: 02. August 2007, 20:32:42 von Caveman » Gespeichert
wachtmeister
Bürger
***
Offline Offline

Beiträge: 76


« Antworten #36 am: 02. August 2007, 20:51:58 »

Ja Ja Ja
und dann wundern sie sich , daß man dann illegal in der Gegend rumrennt . Coooool
Gruß Björn
Gespeichert
Seiten: 1 [2]
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Impressum | Nutzungsbedingung | Regeln
Powered by SMF 1.1.16 | SMF © 2006-2009, Simple Machines
Seite erstellt in 0.214 Sekunden mit 20 Zugriffen.