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Autor Thema: Leidiges Thema......  (Gelesen 1722 mal)
schnulch
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Troy-Minelab


« am: 21. Juni 2007, 19:13:24 »

Also,um es kurz zu machen...es geht wieder mal um das BLFD - Genehmigungsthema....

Meine Person ist 24 und geht auf die Suche mit einem Metalldetektor,ich habe keine Genehmigung und auch noch nie beantragt,da ich immer der Meinung war,dass man halt nicht in,an und bei Bd suchen dürfe,jedoch ein Gebiet mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers "besuchen" darf.

Dem ist aber dank des schwammigen Denkmalschutzgesetzes nicht so.
Wollte mich jetzt um eine Genehmigung bemühen,habe mich vorher schlau gemacht und erkannt das es so oder so keinen Sinn hat.

Man darf nicht mit einem Grabwerkzeug arbeiten etc....

Was bringt euch dann eine solche Genehmigung??

Ich blicke nicht mehr durch...ob Genehmigung hin oder her ist eh wurscht,weil man theoretisch  nirgends hin darf zum suchen oder es nicht ausgraben darf.....für mich unverständlich!

Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen... irre
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schnulch
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Troy-Minelab


« Antworten #1 am: 21. Juni 2007, 19:14:16 »

PS: Suchfunktionen etc. Digs....habe ich alles schon durch... Super
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Ruebezahl
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« Antworten #2 am: 21. Juni 2007, 19:54:47 »

Hallo schnulch  winke winke
Gehe ich recht in der Annahme, du kommst aus dem bayerischen Regierungsbezirk Schwaben (Signatur) ?
Wenn ja, dann hast du leider schlechte Karten, denn der Freistaat und besonders der Oberste Denkmalschützer Dr. Sommer verweigert eine Zusammenarbeit mit Sondengängern fast vollständig.
Ich möchte hier nicht mit fadenscheinigen Schutzausreden weiterhelfen.
Fakt ist, wenn du ohne denkmalrechtliche Genehmigung suchen gehst, bewegst du dich in einer Grauzone.
Da du deshalb dein Hobby sicherlich nicht aufgeben wirst, ein paar Ratschläge um die Zeit dieser unbefriedigten Situation ohne Schaden zu überstehen:
- Meide die Nähe von Bodendenkmalen
- Suche nicht auf ungestörtem Boden (Wald)
- Dokumentiere deine Funde für bessere Zeiten

PS.
Fundmeldungen sind in einigen Bereichen auch in Bayern möglich!
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Ruebezahl

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« Antworten #3 am: 21. Juni 2007, 20:09:55 »

Hi schnulch,
ich finde es schon mal gut, dass Du Dich mit der Thematik des Beantragens einer Nachforschungsgenehmigung befasst hast. Was ich nicht ganz verstehe sind Deine Schlussfolgerungen, dass das alles sinnlos ist. Deine bisherige Meinung, dass man - ausgenommen BDs - überall mit Genehmigung des Grundstückseigentümers suchen darf, war allerdings falsch. Überall wo die Möglichkeit besteht auf ein bewegliches Bodendenkmal zu stoßen, benötigt man so eine Genehmigung und dass im Prinzip eigendlich überall.
Hier im Forum haben wir eine Vielzahl von Suchern, die eine solche Genehmigung haben und damit gut klarkommen. Ich selbst gehe seit Jahren mit Genehmigung.
Ich darf suchen und ich darf graben, natürlich eben nur weil ich eine solche Nachforschungsgenehmigung habe.
Wie einfach oder schwer eine solche Genehmigung zu bekommen ist hängt von dem entsprechenden Bundesland ab.

Gruß Jörg
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schnulch
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Troy-Minelab


« Antworten #4 am: 22. Juni 2007, 10:40:12 »

@Ruebezahl:

Deine Vermutung ist richtig.
An Denkmäler wage ich mich eh nicht hin, das ist mir zu gefährlich,zudem könnte es wahrscheinlich schlimme Folgen haben in Bezug auf rechtliche Sicht und natürlich nicht zu verachten auch die wissenschaftliche Seite.....


Nochmal zur Genehmigung:
Ich habe in diesem und auch anderen Foren,dass man zwar Genehmigungen bekommt,wenn auch manchmal sehr schwer,diese jedoch Auflagen beeinhalten, so z.B. darf man zwar suchen,aber kein Grabwerkzeug benutzen....dann auch noch die Sache,dass man das Gebiet genau begrenzen muss, jedoch gibts kein Gebiet ohne BD,bei mir in der Gegend ist das der Fall.... Boooa

Die beste Variante wäre wahrscheinlich eine ehrenamtliche Tätigkeit mit dem Denkmalamt,was aber sehr schwierig zu erreichen ist. zum Heulen


Das Gebiet in dem ich mich bewege wäre zudem sehr interessant,da kaum Funde vorhanden sind welche die Geschichte untermauern...

Naja,werd s so machen wie Ruebezahl vorgeschlagen hat.


Grüße
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« Antworten #5 am: 22. Juni 2007, 12:51:35 »

@Rübezahl

jaja der Sebastian. Mal in Englisch aussprechen ..  zwinker

'n kleiner Scherz

Grüße 
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Ruebezahl
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« Antworten #6 am: 22. Juni 2007, 15:44:31 »

jaja der Sebastian.
Hallo Erkan  winke winke
ist halt einer aus der planckschen Schule  zum Heulen

dann auch noch die Sache,dass man das Gebiet genau begrenzen muss, jedoch gibts kein Gebiet ohne BD,bei mir in der Gegend ist das der Fall

Hallo schnulch!
Also ein bestimmtes Suchgebiet angeben sollte doch nicht das Problem sein? Ist bei uns in Niedersachsen gang und gebe bei Genehmigungen.
Vielleicht solltest du dich doch mal bei DIGS arrangieren? Dort gibt es im inneren Kreis Infos aus Bayern, die möglicherweise Strategien für eine erfolgreiche Suchgenehmigung sein könnten. Ich kann aus Urheberrechtlichen Gründen leider nichts hier einstellen.
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schnulch
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Troy-Minelab


« Antworten #7 am: 22. Juni 2007, 16:48:37 »

Ja werde mal dort weiterhaken.....
Ja das Suchgebiet ist nicht das Problem,aber wenn ich jetzt ein Suchgebiet eingrenze,dann sind in dem eingegrenzten mehrere Bd,dann könnten sie dieses wieder versagen.....oder etwa nicht?! besorgt
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« Antworten #8 am: 22. Juni 2007, 19:56:39 »

Ja werde mal dort weiterhaken.....
Ja das Suchgebiet ist nicht das Problem,aber wenn ich jetzt ein Suchgebiet eingrenze,dann sind in dem eingegrenzten mehrere Bd,dann könnten sie dieses wieder versagen.....oder etwa nicht?! besorgt

Bei uns werden sie einfach ausgeklammert, wie Naturschutzgebiete etc.

D.h. Wir bekommen eine Karte mit unserem Suchgebiet (rot umrandet) und dort sind die Flächen, wo wir nicht suchen dürfen ebenfals rot umrandet.  Super

Schöne Grüße vom Insurgenten
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