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Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Autor
Thema: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!! (Gelesen 8711 mal)
Gladiator
Bürger
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Beiträge: 56
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #30 am:
12. Februar 2007, 21:01:35 »
Hallo Schenky,
ich würde, bei einem so guten Kontakt zum LDA Bayern, nicht warten wollen.
Ich würde beide Ämter, BaWü und Bayern kontaktieren, wenn möglich sogar persönlich vorbei fahren und die Sache regeln wollen.
Selbst wenn Du mit einem blauen Auge davon kommst, was ich hoffe, haftet denoch immer die EINE Sache von damals an einen und ich weiß nicht ob dieses unbedingt positiv für eine weitere Zusammenarbeit mit dem/den Archäologen ist?!
Grüße
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Belenos
Graf
Offline
Beiträge: 541
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #31 am:
04. März 2007, 07:47:03 »
Hi,
klasse Antworten.
Die Ordnungswidrigkeit wird von der unteren Denkmalschutzbehörde eingeleitet und dahin geht auch die Meldung der aufehmenden Polizeidienststelle. Von dort wird Dir, wie weiter oben richtig beschrieben, ein Anhörungsbogen zugesandt.
Den Diebstahlsvorwurf kannst Du vergessen, wenn überhaupt ist es Unterschlagung und auch nicht, wie oben geschrieben Fundunterschlagung, das ist etwas völlig anderes, sondern schlichtweg und einfach Unterschlagung. Das ist in BW sehr einfach, da es im Denkmalschiutzgesetz in BW einen Paragafen gibt der besagt, dass alle Funde die bei nichtgenehmigten Nachforschungen entdeckt werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes werden.
Da Du aber mit Deinen Funden noch vor Ort warst, kannst Du sie nicht unterschlagen haben, es sei denn Du hast ihren Fund vor der Polizei zunächst geleugnet. Erst damit hättest Du eine Unterschlagung begangen.
Wir haben diese Thematik ausführlich im Schatzsucher Magazin, Augabe 4 von einem Rechtsanwalt darstellen lassen, lies es einfach dort nach, es würde den Rahmen hier sprengen.
In der DSM 8 haben wir einen Bericht wie ein bayerischer Heimatforscher erfolgreich mit seinem Rechtsanwalt gegen das BLDA vorgegangen ist. Der ihn vertretende RA aus Schweinfurt, hat schon mehrfach Sondengänger erfolgreich vertreten und ist mit der Materie Sondengehen und Denkmalschutz bestens vertraut. Adresse und Telefon-Nr. steht im Bericht.
Viele Grüße
Walter
Gespeichert
jupppo
Gast
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #32 am:
04. März 2007, 14:19:27 »
****ENDE DER WERBESENDUNG****
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Casimir
Siedler
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Beiträge: 29
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #33 am:
04. März 2007, 15:36:16 »
Hallo Walter,
der 2te Teil deiner Antwort ist schon etwas stark werbemäßig angehaucht, nicht wahr.
Brauchts doch nicht, oder?
Schönen Sonntag noch
Casimir
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Schwenky
Aristokrat
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Beiträge: 185
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #34 am:
07. März 2007, 19:37:23 »
Hallo,
nun mal wieder zum Stand der Dinge......Also ich habe Anfang März eine Vorladung zur Polizei bekommen, wo es heißt, in der Ermittlungssache wegen Unterschlagung und Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz BW. Ich habe mein Schreiben an das LDA-BW zu meiner kurzen Aussage beigelegt. Der Polizist meinte, die Sache geht nun an die Staatsanwaltschaft, und die entscheiden wie`s weiter geht. Abwarten und Kaffee trinken.....In guter Hoffnung.......Gruß Schwenky
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Lojoer
Erzherzog
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Beiträge: 4221
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #35 am:
07. März 2007, 21:10:07 »
Hi Schwenky,
Du hast ja im ersten Posting geschriebne, dass die Funde beschlagnahmt wurden.
Kann man erfahren was es denn für Funde waren, würde mich interessieren.
Gruß Jörg
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Markus
Erzherzog
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Beiträge: 1333
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #36 am:
08. März 2007, 17:05:22 »
Hallo zusammen!
Mich würde mal interessieren wie der Tatbestand "Unterschlagung" zu stande kommt!
Is ja schon ein hartes Ding...
Gruß
Markus
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Schwenky
Aristokrat
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Beiträge: 185
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #37 am:
08. März 2007, 17:40:58 »
@ Lojoer.....es war eine Münze, ich glaube ein Heller 1825, ein Heiligenanhänger, ein Kinderfingerring ca. 1900, ein zwei Eisen-UFO`s. Ich glaub das war`s.
@ emce80....also von Tatbestand "Unterschlagung" würde ich noch nicht sprechen, sondern heißt es ganz genau" in der
Ermittlungssache
, wegen Tatunterschlagung und Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz.
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hauptmann-koch
Aristokrat
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Beiträge: 397
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #38 am:
29. April 2007, 11:19:37 »
bin gerade auf den beitrag gestossen und hoffe mal das er für schwenky gut ausgeht... ich komm auch aus der ecke und war mir nicht bewußt dass es einen gleich so erwischen kann.
aber ich kann mir nicht vorstellen dass du dich gemäß dem STGB strafbar gemacht hast.
der objektive tatbestand des §246 unterschlagung fordert dass du dir(oder einem dritten) eine fremde bewegliche sache rechtswidrig zugeignet hast.
eine sache sind die funde jedenfalls(§90bgb) auch beweglich sind sie, fraglich ist aber ob dir die sache fremd war. Fremd ist eine Sache wenn sie in Allein-, Mit-, oder Gesamthandseigentum eines anderen steht. Gemäß §984 BGB("wird eine sache die solange verborgen gelegen hat dass der eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist(schatz) entdeckt und infolge der entdeckung in besitz genommen, so wird das eigentum zur hälfte von dem entdecker zur hälfte von dem eigentümer der sache erworben in welcher der schatz verborgen war"§984) erwirbst du mit dem Schatzfund aber Miteigentum an der Sache sie kann dir also net fremd sein...
auch die eine rechtswidrigkeit der zueignung ist fraglich. außerdem handelt es sich um sachen von geringem wert... so seh ich das mit meinen kümmerlichen paar semestern jura...
kannst du mir sagen wo das genau war? schweindorf? bopfingen? ich drück dir die daumen dass es glimpflich ausgeht...
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Belenos
Graf
Offline
Beiträge: 541
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #39 am:
01. Mai 2007, 23:56:25 »
Zitat von: hauptmann-koch am 29. April 2007, 11:19:37
bin gerade auf den beitrag gestossen und hoffe mal das er für schwenky gut ausgeht... ich komm auch aus der ecke und war mir nicht bewußt dass es einen gleich so erwischen kann.
aber ich kann mir nicht vorstellen dass du dich gemäß dem STGB strafbar gemacht hast.
der objektive tatbestand des §246 unterschlagung fordert dass du dir(oder einem dritten) eine fremde bewegliche sache rechtswidrig zugeignet hast.
eine sache sind die funde jedenfalls(§90bgb) auch beweglich sind sie, fraglich ist aber ob dir die sache fremd war. Fremd ist eine Sache wenn sie in Allein-, Mit-, oder Gesamthandseigentum eines anderen steht. Gemäß §984 BGB("wird eine sache die solange verborgen gelegen hat dass der eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist(schatz) entdeckt und infolge der entdeckung in besitz genommen, so wird das eigentum zur hälfte von dem entdecker zur hälfte von dem eigentümer der sache erworben in welcher der schatz verborgen war"§984) erwirbst du mit dem Schatzfund aber Miteigentum an der Sache sie kann dir also net fremd sein...
auch die eine rechtswidrigkeit der zueignung ist fraglich. außerdem handelt es sich um sachen von geringem wert... so seh ich das mit meinen kümmerlichen paar semestern jura...
kannst du mir sagen wo das genau war? schweindorf? bopfingen? ich drück dir die daumen dass es glimpflich ausgeht...
Hi,
den 984 BGB kannst Du getrost vergessen, der giltet in BW nicht, da es ein Schatzregal gibt. Die Funde waren fremd, da sie, wenn sie von wissenschaftlicher Bedeutung sind, mit dem Augenblick ihrer Entdeckung Eigentum des Landes BW werden, oder wenn nicht von wissenschaftlicher Bedeutung sind, aber bei einer nicht genehmigtne Nachforschung entdeckt werden, ebenfalls in das Eigentum des Landes fallen.
Eine Unterschlagung wird aber erst zu einer Unterschlagung, wenn ein Eigentumsrecht über den Fund ausgeübt wurde. Letzteres sehe ich hier, ebenso wie Du, allerdings nicht.
Das die Sachen von geringen monetären Wert sind, ist hier ohen Belang, da es sich um archäologische Funde handelt.
Viele Grüße
Walter
Die "Werbung" für das Schatzsucher Magazin habe ich diesmal weggelassen - ist es in Ordnung so?
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hauptmann-koch
Aristokrat
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Beiträge: 397
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #40 am:
02. Mai 2007, 00:10:28 »
danke für die verbesserung walter... hätte net gedacht dass das sachenrecht des bgb einfach durch n landesgesetz ausgehebelt werden kann.
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Schwenky
Aristokrat
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Beiträge: 185
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #41 am:
06. Mai 2007, 15:10:08 »
Hallo zusammen, also kurz und schmerzlos kann ich euch berichten, dass ich und mein Bekannter gut aus der Sache raus gekommen sind.
Meine Stellungnahme wurde positiv zur Kenntnis genommen.
Ich mußte eine Spende von 200Euro an den "weißen Ring" machen und somit wird das Verfahren ohne jegliche Einträge eingestellt.
Ich kann nur sagen, dass es absolut von Vorteil war, das ich Kontakt zum LDA Bayern habe und Mitglied bei unserem Historischen Verein bin. Ich bin wirklich froh, das alles so gut für uns ausgegangen ist.
Nun kann ich wieder beruhigt sondeln und bald ist auch wieder eine kl. Ausgrabung bei der ich mitwirken darf. Gruß und gut Fund Schwenky
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Ezzo
Gast
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #42 am:
06. Mai 2007, 17:17:44 »
Zitat von: Schwenky am 06. Mai 2007, 15:10:08
..... dass ich und mein Bekannter gut aus der Sache raus gekommen sind. Meine Stellungnahme wurde positiv zur Kenntnis genommen.
Ich mußte eine Spende von 200Euro an den "weißen Ring" machen und somit wird das Verfahren ohne jegliche Einträge eingestellt.
Freut mich wirklich für Dich. Da ist man doch sehr erleichtert.
Zitat
Ich kann nur sagen, dass es absolut von Vorteil war, das ich Kontakt zum LDA Bayern habe und Mitglied bei unserem Historischen Verein bin.
Ja, ein Engagement für die Allgemeinheit wird positiv bewertet.
Zitat
.. und bald ist auch wieder eine kl. Ausgrabung bei der ich mitwirken darf.
Viel Spaß dabei.
Herzliche Grüße
Ezzo
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Markus
Erzherzog
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Beiträge: 1333
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #43 am:
06. Mai 2007, 17:47:44 »
Hallo Schwenky!
Freut mich für Dich das es so abgelaufen ist!
Ich wünsch Dir weiterhin viel Erfolg und schöne Funde!
Gruß
Markus
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Dash
Siedler
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Beiträge: 27
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #44 am:
06. Mai 2007, 20:08:15 »
Hallo Schwenky!
Schön das du so aus der Sache rausgekommen bist. Deine guten Kontakte haben sich da ja dann ausgezahlt !
Viel Glück die weiterhin !
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Spuernase
Moderatoren
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Beiträge: 1308
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #45 am:
23. Mai 2007, 10:58:56 »
Für mein persönliches Rechtsempfinden finde ich, ist er gar nicht gut "rausgekommen".
200 Euro für ne Lapalie ist schon ne Frechheit.............
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Situs vi late in, is et ab an et!
stratocaster
Moderatoren
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Beiträge: 7285
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #46 am:
23. Mai 2007, 12:29:59 »
Zitat von: Schwenky am 10. Februar 2007, 22:35:12
und teilte mir mit das ich die Landesgenze zu Baden- Württemberg überschritten habe und ......, das ich schon aus Bayern raus war.
Das ist wahrscheinlich das Problem.
Insofern gehen die 200,- ja noch gerade, vor allem, wo es nicht in die Staatskasse geht
sondern an eine karitative Organisation.
Trotzdem ist das alles ärgerlich.
Ich erlebe solches auch beruflich, wo ich mit Strahlenschutz zu tun habe, und wo auch alles
Ländersache ist und die Aufsichtsbehörden teilweise noch den Bezirken innerhalb der Länder
zugeordnet sind. Und dann will Kulmbach natürlich die Dinge anders haben als Würzburg usw.
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"Wer nicht mehr staunen kann, ist sozusagen schon tot" (A. Einstein)
McSchuerf
Erzherzog
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Beiträge: 3068
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #47 am:
17. Juni 2007, 08:09:31 »
Zitat
..hätte net gedacht dass das sachenrecht des bgb einfach durch n landesgesetz ausgehebelt werden kann.
Ja, leider doch... weil "lex specialis" ("Spezialgesetz") eben immer vor "lex generalis" ("Generalgesetz") geht..
..nur wenn von der Zuständigkeit her bei dem betreffenden rechtlichen Sachverhalt kein lex specialis greifbar ist, gilt das lex generalis...im vorliegenden Fall wäre das dann das gute alte BGB seit 1900 gewesen.
.
..bin aber kein Jurist und kann auch sein, dass ich jetzt was durcheinandergebracht habe..aber eigentlich müsste dieser Grundsatz auch heute noch gelten..
Gruß Peter
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Rheindigger
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Beiträge: 578
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #48 am:
19. Juni 2007, 10:51:23 »
Da bin ich einer Meinung mit Spürnase: 200,-€ sind ja wohl keine Lappalie. Das ist ja mehr als für Ladendiebstahl oder für bei Rot über die Kreuzung brettern. Und ich glaube nicht, daß hier die Allgemeinheit geschädigt oder eine Gefhr für die Öffentlichkeit bestanden hat.
Das Schatzregal geht einfach gegen das gesunde Rechtsempfinden des einfachen Bürgers. Wenn jetzt jemand auf einem Acker sondelt und holt irgendwas raus, dann will er doch auch belohnt werden. Sei es durch den Fund selbst oder durch geldwerten Ersatz vom Bund/Land.
Wenn irgendein Archäologe dem Bauern erklärt daß durch Laien-Sondlern eventuell unentdeckte Fundstätten zerstört werden bzw der Fundzusammenhang-dann kommt vieleicht noch etwas Verständniss auf.
Aber erklär mal dem Bauern, daß wenn er beim Pflügen eine Kiste mit Goldmünzen findet, das dann alles dem Staat gehört......dann wird der konservativste Landwirt zum Che Guevara.
Ist doch so!
Gruß Rheini
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Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !!
hauptmann-koch
Aristokrat
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #49 am:
17. Juli 2007, 01:52:35 »
hab mir das nochmal überlegt und ladesrecht steht natürlich vor bundesrecht wenn die thematik eben laut grundgesetz ländersache ist worunter ja auch die kultur und denkmalpflege fällt.
aber der grundsatz des lex spexialis ist natürlich auch richtig
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RatteFT
Knecht
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Beiträge: 20
Das Glück liegt dir zu Füßen-Musst dich nur bücken
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #50 am:
04. Dezember 2007, 18:26:04 »
Zitat von: Mjölnir am 11. Februar 2007, 18:07:43
Schwenky, ...
[...]
... Bezüglich der Sonden muß du einen Sicherstellungsbogen ausgehändigt bekommen haben. Den nicht wegwerfen - brauchst du für die Wiederaushändigung
Richtig lesen soll helfe! Die Sonden haben sie ihm gelassen!
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Wer kämpft, kann verlieren! Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Schwenky
Aristokrat
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Beiträge: 185
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #51 am:
04. Dezember 2007, 19:36:12 »
Servus, da ich schon mehrere PN-Nachrichten mit der Frage: Wo war denn der Vorfall?....erhalten habe, will ich euch nun mitteilen das der Vorfall in der Gegend Herfeltshausen-Utzmemmingen war.
Das umlaufende Gebiet gehört wohl einem Grafen, bei dem wiederum der Förster-Jäger angestellt ist und dieser versucht das Gebiet von Grabräubern und Raubgräbern freizuhalten.
Er meinte aber auch, das wenn man vorher frägt ob man suchen darf, kann man durchaus auch mit einer positiven Antwort rechnen.
:cop:Fragt mich jetzt aber nicht, wie der Graf heißt. Für mich ist die Sache abgeschlossen.
Gruß Schwenky
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