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Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Autor
Thema: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!! (Gelesen 8711 mal)
Schwenky
Aristokrat
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Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
am:
10. Februar 2007, 22:35:12 »
Mensch Leute ist mir schlecht.....Mir ist heute eine Sch.... passiert. Habe gestern mit einem Freund den Entschluß gefaßt mal wieder im Rieß zu suchen. Gesagt getan. Alles war im Butter, super Wetter, neuer Detektor und paar nette Funde. Plötzlich taucht der Förster auf und macht Ärger. Er erzählte uns, das vor kurzem Hügelgräber geraubt worden sind. Einmal angeblich sogar unter Hilfe eines Baggers. Zwei Typen hat er auf frischer Tat ertabt, die ihn dann mit der Hacke bedroht haben und dann mit dem Auto geflüchtet sind. Nach einer Verfolgungsjagt bis nach Donauwörth, dort wurden sie dann gefaßt und verhaftet. Es war mir klar das dieser Mensch gereizt ist. Als erstes versuchte ich den guten Mann zu überzeugen, das ich nicht zu dieser Gattung von Suchern gehöre. Er sagte es sei Ihm egal und er hole jetzt die Polizei und teilte mir mit das ich die Landesgenze zu Baden- Württemberg überschritten habe und das ich jetzt ein Problem habe. Ich dachte ich höre nicht richtig, denn es war mir echt nicht klar, das ich schon aus Bayern raus war. Klingt blöd, war auch blöd, ist aber so......Na auf alle Fälle, kam dann die Polizei, nahm die Personalien auf und beschlagnahmte die Funde und sagten, das wir mit einer Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Falle mit einer Anzeige wegen Diebstahl rechnen müssen. Kann mir wer sagen, was mich jetzt erwartet? Ich hoffe das einer meiner Archäologen mir aus der Situation hilft bzw. helfen kann.........
Oh Mann! Grüße Schwenky
«
Letzte Änderung: 10. Februar 2007, 22:44:40 von Schwenky
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Pituli
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #1 am:
10. Februar 2007, 23:38:11 »
Auweh Schwenky
Da drück ich Dir mal die Daumen das es nicht so aufgebauscht wird.
gruß
Wilhelm
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Entetrente
Erzherzog
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #2 am:
11. Februar 2007, 01:23:28 »
Hallo Schwenky,
das ist nicht gut.
Helfen kann dir vielleicht das du deine Funde stehts gemeldet hast.
Besorge dir aber auch ruhig mal eine Karte um nachzuschauen ob du wirklich in BW warst. Die grüne Grenze ist oft verwirrend.
Ich drück dir die Daumen
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Besten Gruß
Heimatforscher
Bürger
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #3 am:
11. Februar 2007, 08:58:59 »
Wenn du offen mit den Ermittlern zusammenarbeitest wird nicht allzuviel passieren. Solche Aktionen sollten sich aber nicht wiederholen.
Diese Geschichte zeigt aber auch, daß es endlich an der Zeit ist, eine einheitliche Gesetzgebung zu proklamieren.
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Patricus Gelduba
Gast
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
«
Antworten #4 am:
11. Februar 2007, 09:23:31 »
oh fuck,du machst sachen.
die story ist aber bekannt mit den raubgräbern,spricht sich bis hier oben hin.
wie kann man dir nun helfen,..es gibt gute anwälte für sowas,falls es dazu kommen sollte.was ich aber nicht glaube.
unteranderm einen im münchen,mir fällt der name leider nicht ein,aber der mensch soll sich bestens mit dem fundrecht und solche sachen auskennen.wie es aber beim überschreiten der landesgrenze ist,..du keine ahnung.
den detector haben die dir aber gelassen oder?
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knopffinder
Aristokrat
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FIGHT FOR YOUR RELICT ...........
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #5 am:
11. Februar 2007, 09:36:50 »
Zitat von: Heimatforscher am 11. Februar 2007, 08:58:59
Wenn du offen mit den Ermittlern zusammenarbeitest wird nicht allzuviel passieren. Solche Aktionen sollten sich aber nicht wiederholen.
Diese Geschichte zeigt aber auch, daß es endlich an der Zeit ist, eine einheitliche Gesetzgebung zu proklamieren.
Dumme Sache,
wenn Du aber nachweisen kannst das Du seriös sondelst und deine Funde stets abgibst, was hoffentlich irgendwie dokumentiert ist, dann können Dir ja Dein/e Archäologen, das villeicht sogar schriftlich bestätigen. Dann wird meines erachtens nicht viel passieren und erkannt das es manchmal sehr schwer ist in der freien Natur eine Landesgrenze zu erkennen. Wichtig ist , finde ich, offen mit allen Beteiligten umzugehen.
Viel Glück und halte uns auf dem laufenden.
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matko
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #6 am:
11. Februar 2007, 09:39:01 »
Diese Grünangezogene Schnapsdrossel würde seines Lebens nicht mehr froh. :-DAug um Aug . Zahn um Zahn , Wie du mir so ich dir ! Da bin ich einfallsreich
Gruß Matko
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Patricus Gelduba
Gast
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #7 am:
11. Februar 2007, 09:47:25 »
@matko
wenn du dem forstmensch noch eine verpasst bekommst gleich noch eine am sack wegen körper verletzung,und solche klamotten,...
und des rückt die sache auch nicht ins grüne!
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knopffinder
Aristokrat
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FIGHT FOR YOUR RELICT ...........
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #8 am:
11. Februar 2007, 09:52:38 »
Zitat von: matko am 11. Februar 2007, 09:39:01
Diese Grünangezogene Schnapsdrossel würde seines Lebens nicht mehr froh. :-DAug um Aug . Zahn um Zahn , Wie du mir so ich dir ! Da bin ich einfallsreich
Gruß Matko
Das wäre nicht der richtige Weg und wäre bestimmt ein Eigentor, egal wie einfallsreich du bist...........
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matko
Knappe
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #9 am:
11. Februar 2007, 10:19:32 »
Ich dachte dabei auch nicht an physische Gewalt ! Da gibts andere Möglichkeiten , wenn ihr wisst was ich meine .
Alles schon mal erfolgreich durchgezogen
Ja..ich weis , ich bin Reaktionär , aber lieber aufrecht sterben , als auf den Knien leben !
Ist halt eine Glaubensfrage
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Ruebezahl
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #10 am:
11. Februar 2007, 10:27:54 »
Flucht nach vorn, ist in diesem Fall auch mein Ratschlag.
Also mit dem zuständigen Denkmalamt Kontakt aufnehmen und die Sache abklären.
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Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl
"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte
Denarius
Erzherzog
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #11 am:
11. Februar 2007, 13:18:29 »
Dumm gelaufen. Leider.
Warte erstmal die Zustellung der OWI ab, nimm - wie schon von Ruebezahl empfohlen - im Vorfeld Kontakt mit Deinem zust. Archäologen auf und schildere, was Dir ärgerlicherweise und unabsichtlich widerfahren ist. Wenn Du bisher
nachweislich
mit den Ämtern zusammengearbeitet hast und nicht gegen aktuelle Auflagen Deine evtl. existierenden Nachforschungsgenehmigungen verstoßen hast, wirst Du höchstwahrscheinlich mit einem blauen Auge und einem neuen Erfahrungsschatz davonkommen. Dir wird imho ein Bußgeld auferlegt werden (200-600 Euro schätzungsweise). Gegen den Bescheid kannst Du natürlich Einspruch einlegen. Mit etwas Glück erreichst Du mit einer vernünftigen Argumentation eine Reduzierung des Bußgeldes, bzw. eine Einstellung des Verfahrens nach §47 OWIG. Mit dem Rest (Sachbeschädigung, Fundunterschlagung) dürfte die Gegenseite eigentlich nicht durchkommen ...... war zumindest in einem mir bekannten Fall so
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Ich kam, sah und fand !
Pfälzer
Erzherzog
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #12 am:
11. Februar 2007, 14:32:34 »
Hi Schwenky.
Kann passieren. Soll ja in B.-W. nicht selten sein.
Ich geh mal aus deiner Schilderung davon aus, dass du angeblich die Grenze im Raum Heidenheim überschritten hast (Mit Visum wär das nicht passiert
).
Zitat
Na auf alle Fälle, kam dann die Polizei, nahm die Personalien auf und beschlagnahmte die Funde und sagten, das wir mit einer Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Falle mit einer Anzeige wegen Diebstahl rechnen müssen.
Unterstellt, du meldest bisher deine relevanten Funde in Bayern und die Koordinaten der jetzt gefunden Stücke ( Also Tausende von Goldmünzen, seltenen Fibeln oder Keramik, innerhalb von 2 Stunden ist das doch normal -oder ? ) waren beim Eintreffen der Polizei nachweisbar vorhanden war es das.
Eigentlich ist schon die Beschlagnahme sehr zweifelhaft - aber nun gut.
Ich würde mich auch an die Archäologen in Bayern wenden, aber du wirst sehen das die alles auf das Denkmalschutzgesetz B.-W. abwälzen werden.
Soll meinen, die lassen dich fallen wie eine heisse Kartoffel. Schliesslich bist du ja Schuld das du in B.-W. ...............und so weiter und so weiter.
Vorausgesetzt du meldest Funde bisher und hast dir auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen, wird dir auch in B.-W. nicht sehr viel passieren.
Wenn du Informationen über die Zuständigkeiten auf Seiten der Denkmalschutzbehörde in B.-W. brauchst, schick mir eine PN und du bekommst sie.
Jürgen
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Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
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Mitglied der Detektorengruppe SH
Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #13 am:
11. Februar 2007, 15:07:57 »
Hallo Schwenky, ich drück Dir die Daumen, das es bei einer Ermahnung bleibt
. In der freien Natur sind solche Grenzen oft schwer zu erahnen.
Zitat von: matko am 11. Februar 2007, 10:19:32
Ja..ich weis , ich bin Reaktionär , aber lieber aufrecht sterben , als auf den Knien leben !
Ich weiß zwar nicht, was Du damit sagen willst, aber besonders hilfreich ist es nicht.
Und wie willst Du Funde bergen ohne auf die Knie zu gehen
Schöne Grüße vom "aufrechten" Insurgenten, der ab und zu auf die Knie geht
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Meine Bodenfunde werden gemeldet
Archaeos
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #14 am:
11. Februar 2007, 15:14:28 »
Wenn die Landesgrenzüberschreitung nur mehrere hundert Meter oder vielleicht 1 oder 2 Kilometer beträgt und der Verlauf der Landesgrenze nicht übersichtlich oder gut markiert ist (z.B. durch einen Fluss), dann kann man die Suche als "irrtümlich" erachten und auf eine Verfolgung verzichten. Wenn aber 10, 20 oder gar 30 Kilometer im Landesinneren gesucht wurde, dann zählt keine Ausrede mehr (zumindest würde ich nicht mehr gelten lassen).
In Luxemburg werden genehmigte Sondengänger angehalten, nie genehmigungslos im Ausland zu suchen. Falls das Luxb. Museum von ungenehmigter Suche im Ausland erfährt, dann wird dem Sondler die Genehmigung entzogen.
So weit meine Meinung in dieser Sache.
André
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Mjölnir
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #15 am:
11. Februar 2007, 16:47:11 »
Hallo Schwenky
habe mit Interesse deinen Bericht u. die bisherigen Einlassungen von unseren Hobbyfreunden gelesen. Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus kann ich dir sagen, daß der Beitrag von Denarius der Realität am nächsten kommt.
Du mußt zunächst unterscheiden zwischen Bundes- u. Landesgesetzen. Da ich Nordrhein-Vandale bin, kann ich zu den Gesetzen deines (Bundes) Landes nichts sagen. Diebstahl, Fundunterschlagung, Hausfriedensbruch etc. sind jedoch Verstöße gegen das StGB (Strafgesetzbuch).
Ein Diebstahl (§242 StGB)z.B. ist die "Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht". Wichtig ist dabei aber auch, daß die Zueignungsabsicht bzw. die Wegnahme auf Dauer sein muß. Hast du bisher jedoch deine Funde immer abgegeben u. gemeldet, ist zu erkennen, das eine Zueignungsabsicht nicht gegeben ist. Auch muß bei jeder Straftat der Vorsatz (bewußt u. gewolltes Handeln) nachgewiesen werden. Auch hier gilt: arbeitest du mit Wissen und Genehmigung des zuständigen Amtes und hast dich ungewollt über die Landesgrenze hinaus bewegt, kann der Vorsatz nicht begründet werden.
Ich will hier aber nicht weiter ausschweifen. Wenn du näheres wissen willst, schreib mir ne Mail mit deiner Nummer und ich rufe dich in den nächsten Tagen an. Und glaub mir: so schnell schießen die Preußen nicht. Tue mir nur einen Gefallen. Achte nicht auf die holhlen Sprüche von selbsternannten Reaktionäre. Sie sind zwar gut im Feuerlegen, jedoch wegrennen können sie noch besser.
Schöne Grüße aus dem Ruhrpott
Mjölnir
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nobody
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #16 am:
11. Februar 2007, 16:50:27 »
Zitat
Sie sind zwar gut im Feuerlegen, jedoch wegrennen können sie noch besser.
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Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende
Schwenky
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #17 am:
11. Februar 2007, 17:52:26 »
......also nun sag ich erst mal danke, für eure Zusprüche und Meinungen. Vielleicht kann mir wer sagen, wo die Sache jetzt hin geht. Leitet die Polizei die Sache jetzt direkt an die Hauptstelle des LDA oder an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde. Mich interessiert das, weil ich mich dort dann event. mal vor Erlaß eines Bescheides etc. melden würde. Natürlich werde ich euch weiter berichten wie`s läuft......
PS. die Sonden haben sie uns gelassen, es gab aber glaube ich eine kurze Überlegung eine Hausdurchsuchung bei uns zu machen.
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Mjölnir
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #18 am:
11. Februar 2007, 18:07:43 »
Schwenky,
OWI´s werden von der Bußgeldstelle der zuständigen Stadt oder des Landes bearbeitet. Strafanzeigen von den zuständigen KK´s (Kriminalkommissariate). Von dort wird dir dann ein Anhörungsbogen zugeschickt, den du oder dein Anwalt dann ausfüllen kannst. Bei Anhörungsbogen/Owi kannst du den Bogen ausfüllen oder auch direkt den Bußgeldbescheid bezahlen.
Bezüglich der Sonden muß du einen Sicherstellungsbogen ausgehändigt bekommen haben. Den nicht wegwerfen - brauchst du für die Wiederaushändigung
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #19 am:
11. Februar 2007, 18:14:00 »
Hallo Schwenky,
mit eine Hausdurchsuchung mußt du noch lange Zeit im nachhinein rechnen.
Will dir da nichts vormachen.
Besten Gruß
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stratocaster
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #20 am:
11. Februar 2007, 18:39:41 »
Zitat von: Schwenky am 11. Februar 2007, 17:52:26
Leitet die Polizei die Sache jetzt direkt an die Hauptstelle des LDA oder an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
Ein LDA ist eine Fachbehörde ohne Verfügungsrecht. Dieses hat die untere Denkmalschutzbehörde,
bei uns ist das die Kreisverwaltung, mag aber in jedem Bundesland anders sein.
Das LDA wird sicher zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Viel Glück und nicht hängen lassen
Gruß
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Pituli
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #21 am:
11. Februar 2007, 23:41:20 »
Vielleicht kann mir wer sagen, wo die Sache jetzt hin geht. Leitet die Polizei die Sache jetzt direkt an die Hauptstelle des LDA oder an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
Nein, definitiv nicht ! Die Polizei leitet das an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet wie es weitergeht. Im Prinzip kannst Du nur warten !
gruß
Wilhelm
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Markus
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #22 am:
12. Februar 2007, 00:48:14 »
Zitat von: Wilhelm am 11. Februar 2007, 23:41:20
Nein, definitiv nicht ! Die Polizei leitet das an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet wie es weitergeht. Im Prinzip kannst Du nur warten !
gruß
Wilhelm
Direkt an die Staatsanwaltschaft bei ner OWI?? Nie im Leben!
Ich denke Du wirst von der Stadtverwaltung einen netten Wisch mit ner Zahlungsaufforderung bekommen, aber nicht von der Staatsanwaltschaft!
Gruß
Markus
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Pituli
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #23 am:
12. Februar 2007, 01:21:09 »
Hi Markus,
erstens wurden die Funde beschlagnahmt, zweitens laut Aussage der Polizei, nicht sicher sei, welche Strafe zu erwarten ist ( obiges posting, letzter Satz ). Die Polizei wird sich erstmal erkundigen und zwar beim LDA. Ich bin sicher das das mit einem Verfahren enden wird.
Das ist wieder so eine Aktion die es den Sondengängern schwer macht in gutem Licht dazustehen !
gruß
Wilhelm
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Markus
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #24 am:
12. Februar 2007, 07:09:41 »
Hallo Wilhelm!
Der Tatbestand eines Diebstahls (obiges Posting, letzter Satz) ist in keinsterweise erfüllt!
Es wird bei so einer Angelegenheit ja immer der Dienstweg eingehalten. Die Polizei wird sich beim LDA erkundigen.
Da das LDA ja von dem Vorgang nichts wusste wird sie der Polizei mitteilen, daß eine Ordnungswiedrigkeit vorliegt!
Die Polizei wird dann der zuständigen Stadtverwaltung alle nötigen Info's zukommen lassen um ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren einzuleiten!
Da hat die Staatsanwaltschaft erstmal garnix mit zu tun - es sei denn es handelt sich um eine STRAFTAT! Dann würde die Sache anders aussehen! Der Straftatbestand ist aber erst bei Fundunterschlagung, etc erfüllt!
Ich denke nach wie vor, daß es in diesem Fall nicht zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen kommen wird!
Gruß
Markus
P.S. Die Funde werden übrigens immer von der Polizei eingezogen wenn man keine Genehmigung für die Fläche hat auf der man angetroffen wurde!
«
Letzte Änderung: 12. Februar 2007, 12:10:58 von emce80
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Mr.Simpson
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #25 am:
12. Februar 2007, 08:54:37 »
Zitat von: Patricus Gelduba am 11. Februar 2007, 09:23:31
..es gibt gute anwälte für sowas,falls es dazu kommen sollte.was ich aber nicht glaube.
unteranderm einen im münchen,mir fällt der name leider nicht ein,aber der mensch soll sich bestens mit dem fundrecht und solche sachen auskennen.
Hi,
der Anwalt in München heisst Dr. Robert Selk, einfach mal anrufen, der kann dir bestimmt was dazu sagen.
Tel. findest du hier:
http://www.raselk.de/
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Pituli
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #26 am:
12. Februar 2007, 09:52:21 »
@Markus
Warten wir es ab ! Keiner von uns war dabei.
gruß
Wilhelm
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Pituli
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #27 am:
12. Februar 2007, 09:58:10 »
@Schwenki
Wenn schon Anwalt, dann nimm ein Anwalt Deines Vertrauens in Deinem Umfeld ! Warte erst mal was kommt.
gruß
Wilhelm
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jupppo
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #28 am:
12. Februar 2007, 15:30:31 »
Markus hat mit seiner Einschätzung der Sachlage ganz Recht. Ich denke auch nicht das es zu einer Strafanzeige wg. Fundunterschlagung kommen wird.
Wichtig wäre nur, dass Du mit den zuständigen Behörden Kontakt aufnimmst.
Versuche den Sachverhalt so zu schildern wie er war und zu erklären das es sich wirklich um ein Versehen handelte. Am besten schickst Du denen die genauen Koordinaten in einer Karte mit den Grenzverläufen eingezeichnet. Sowie die bestehende Genehmigung aus Bayern. Noch idealer wäre eine Referenz zu dem bayrischen Kollegen mit dem Du zusammenarbeitest.
Wenn Du dann wirklich nicht weit über der Grenze warst, wird es sicherlich bei einer Ermahnung belassen....
Grüße
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Schwenky
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Re: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht !!!!!!!!!!
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Antworten #29 am:
12. Februar 2007, 20:06:37 »
Servus zusammen,
ich habe nun eine Mail an das LDA-BaWü gesendet, in der ich das Geschehen dargestellt habe und bedauer. Des weiteren habe ich geschrieben, das ich Kontakt zum LDA Bayern habe und pflege usw.
Ich denke aber, zu viel brauch ich jetzt auch nicht auf den Knien rumrutschen, das ändert ja auch nichts mehr an der Sache. Es wird wohl so sein, das die Mühlen nun langsam in Bewegung kommen und nun die Zeit des Abwartens ist, so wie schon der eine oder andere geschrieben hat.
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