@ quink,
Ja es gilt Deutsche Recht
Aber
So viel ich weiß ist eine Herausgabe der Userdaten erst dann gegeben wenn ein Strafantrag gegen den User läuft ...
Auf Verdacht ist das bisher noch nicht möglich rein rechtlich ...
Im Gegenzug ist es auch bei einer Domain im Ausland genauso möglich die Herausgabe der Daten zu fordern ( Amtshilfe oder so nennt sich das )
Das Deutsche Datenschutzgesetz ist eines der schärfsten der Welt
Daher ist es im Ausdland eventuell noch einfacher an die Daten ran zu kommen
Server im Ausland ist nur eine vermeintliche Sicherheit ...
Gruß Matze
