Hallo zusammen,
ich kann nur zustimmen. In Sachsen z.B. gilt folgendes Verfahren: Die Beseitigung von Kampfmitteln und der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von diesen ausgehen, sind Aufgaben der Gefahrenabwehr im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen. Der KMRD leistet also
nur auf Ersuchen der Polizeibehörden Amtshilfe und beräumt und vernichtet nur zur Anzeige gebrachte KM. Dank der Zusammenarbeit des LDA mit dem KMRD, wie bereits von Rübezahl geschrieben, sowie negativen Zeitungsartikeln in der letzten Zeit -hier mal ein Beispiel:
Auch Schatzjäger brauchen eine Genehmigung
Dresden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst in Sachsen sieht seine Arbeit durch Hobbysammler von Waffen gefährdet. Diese seien vor allem in der Dresdner Heide, im Landkreis Torgau-Oschatz und in der Lausitz unterwegs, sagte der Leiter der Einheit, Thomas Lange, im Hitradio RTL Sachsen.
Die Schatzjäger suchten nach Waffen, Orden und Überresten von Uniformen auf ehemaligen Schlachtfeldern, unter anderem aus den Napoleonischen Eroberungskriegen. Ihre Zahl habe im vergangenen Jahr im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zugenommen, sagte Lange.
Die Suche könne sehr gefährlich werden – auch für zufällige Passanten. Lange wies daraufhin, dass das Verhalten strafrechtlich relevant ist. Wer im Freistaat derartige Grabungen ohne die erforderliche Genehmigung ausführt, werde verfolgt. (dpa)
Quelle: Sächsische Zeitung- 6. Februar 2006(man beachte den Zusammenhang Napoleonische Schlachtfelder - Fundmunition

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wird sich nun so mancher dreimal überlegen was er macht, bzw. was wohl wahrscheinlicher und verständlicher ist: er wird es überhaupt nicht mehr melden, da er dann mit einer Anzeige und Repressalien rechnen muß. (außer natürlich, er sucht mit Genehmigung

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