Ich möchte mich bei Euch für meinen Zensureingriff entschuldigen.

Es wurde dadurch die Meinungsfreiheit der Forenuser rechtswidrig eingeschränkt.

Kommt nicht wieder vor.

Bei der Ausübung des Hausrechts darf der Anbieter jedoch nach Ansicht der Gerichte nicht willkürlich handeln, sondern muss vorher das Recht der Nutzer auf ihre freie Meinungsäußerung berücksichtigen. Eine Meinung ist jegliche Äußerung, wobei es auf den Wert und die Richtigkeit der Aussage nicht ankommt. Somit fallen höchstpersönliche Ansichten wie beispielsweise „Ich finde das Produkt der Firma XY nicht schön“ unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Abwertende Kritik, solange sie sachbezogen ist, darf also scharf und schonungslos sein und muss nicht aus dem Forum gelöscht werden.
Quellenangabe:
http://www.123recht.net/article.asp?a=14895